Re: Ab 25 km/h Mitschuld?

Posted by: fluxomatic

Re: Ab 25 km/h Mitschuld? - 11/16/06 06:21 PM

In Antwort auf: Flachfahrer

In Antwort auf: velo-phil
Das OLG Karlsruhe hat z.B. in einem Urteil vom 24. 1. 1990 (Az. 1 U 94/89)
...
Ein Radfahrer darf deshalb nirgends unangemessen schnell fahren; er muß sich an der Geschwindigkeit orientieren, die andere Verkehrsteilnehmer von einem Radfahrer erwarten ."


dafür
Fahrt alle mindestens 30 km/h!
Dann wird das die geschwindigkeit, "die andere Verkehrsteilnehmer von einem Radfahrer erwarten". grins


Guter Punkt... also immer mit dem grellsten Trikot unterwegs sein... dann erwarten die Leute von Dir, das Du gaaaaaaaanz schnell bist. party

Gruß,

H.C.