Posted by: velo-phil
Re: Ab 25 km/h Mitschuld? - 11/16/06 02:39 PM
@katjob: Absolut richtig!
Das OLG Karlsruhe hat z.B. in einem Urteil vom 24. 1. 1990 (Az. 1 U 94/89) einem Radfahrer eine Mitschuld von 50% gegeben, weil er in innerorts an einer unübersichtlichen Stelle in Rennfahrerhaltung mit ca. 45 km/h mit einem Fußgänger zusammengestoßen war, der die Straße überqueren wollte. Das Gericht hat dabei das Argument nicht gelten lassen, innerorts seien 50 km/h erlaubt. Vielmehr hat es an Radfahrer strengere Maßstäbe angelegt als an Autofahrer. Zitat:
"...Die Fortbewegung erfolgt praktisch geräuschlos. Insbesondere Fußgänger, die sich gerade in verkehrsärmeren Zonen stärker als andere Verkehrsteilnehmer an den Verkehrsgeräuschen und den damit verbundenen Warnsignalen orientieren, gehen im üblichen Straßenverkehr nicht davon aus, daß sich Fahrzeuge lautlos mit Geschwindigkeiten knapp unter der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit nähern könnten, und achten deshalb auf solche Fahrzeuge nicht mit der selben Intensität wie auf den übrigen Verkehr. Ein Radfahrer darf deshalb nirgends unangemessen schnell fahren; er muß sich an der Geschwindigkeit orientieren, die andere Verkehrsteilnehmer von einem Radfahrer erwarten ."
Das dürfte auch und gerade auf Radwegen gelten. Ich habe zwar auf die schnelle kein Urteil dazu gefunden, halte es aber für durchaus denkbar, dass Richter (insbesondere solche, die selbst schon lange nicht mehr als 20 km/h auf dem Rad geschafft haben
) bereits eine Geschwindigkeit von 25 km/h auf dem Radweg für unangemessen halten.
Also, immer schön defensiv fahren ! Ich finde zwar persönlich auch, dass Fußgänger auf dem Fahrradweg genauso wenig verloren haben wie auf der Straße und dort nicht verträumt rumstehen sollten. Trotzdem muss man realistischeweise immer damit rechnen, dass Fußgänger (von parkenden Lieferanten ganz zu schweigen) Radwege völlig ignorieren und einem jederzeit unvermittelt und ohne sich umzusehen in den Weg laufen können. Wenn man es so betrachtet, dürften 25 km/h tatsächlich die Obergrenze der angemessenen Geschwindigkeit auf einem Radweg sein.
Velo-Phil
(der irgendwann mal was von Zukunftsplänen für röhrenartige Radschnellwege mit eingebautem Rückenwind gelesen hat und immer noch davon träumt...)
Das OLG Karlsruhe hat z.B. in einem Urteil vom 24. 1. 1990 (Az. 1 U 94/89) einem Radfahrer eine Mitschuld von 50% gegeben, weil er in innerorts an einer unübersichtlichen Stelle in Rennfahrerhaltung mit ca. 45 km/h mit einem Fußgänger zusammengestoßen war, der die Straße überqueren wollte. Das Gericht hat dabei das Argument nicht gelten lassen, innerorts seien 50 km/h erlaubt. Vielmehr hat es an Radfahrer strengere Maßstäbe angelegt als an Autofahrer. Zitat:
"...Die Fortbewegung erfolgt praktisch geräuschlos. Insbesondere Fußgänger, die sich gerade in verkehrsärmeren Zonen stärker als andere Verkehrsteilnehmer an den Verkehrsgeräuschen und den damit verbundenen Warnsignalen orientieren, gehen im üblichen Straßenverkehr nicht davon aus, daß sich Fahrzeuge lautlos mit Geschwindigkeiten knapp unter der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit nähern könnten, und achten deshalb auf solche Fahrzeuge nicht mit der selben Intensität wie auf den übrigen Verkehr. Ein Radfahrer darf deshalb nirgends unangemessen schnell fahren; er muß sich an der Geschwindigkeit orientieren, die andere Verkehrsteilnehmer von einem Radfahrer erwarten ."
Das dürfte auch und gerade auf Radwegen gelten. Ich habe zwar auf die schnelle kein Urteil dazu gefunden, halte es aber für durchaus denkbar, dass Richter (insbesondere solche, die selbst schon lange nicht mehr als 20 km/h auf dem Rad geschafft haben

Also, immer schön defensiv fahren ! Ich finde zwar persönlich auch, dass Fußgänger auf dem Fahrradweg genauso wenig verloren haben wie auf der Straße und dort nicht verträumt rumstehen sollten. Trotzdem muss man realistischeweise immer damit rechnen, dass Fußgänger (von parkenden Lieferanten ganz zu schweigen) Radwege völlig ignorieren und einem jederzeit unvermittelt und ohne sich umzusehen in den Weg laufen können. Wenn man es so betrachtet, dürften 25 km/h tatsächlich die Obergrenze der angemessenen Geschwindigkeit auf einem Radweg sein.
Velo-Phil
(der irgendwann mal was von Zukunftsplänen für röhrenartige Radschnellwege mit eingebautem Rückenwind gelesen hat und immer noch davon träumt...)