Re: Ab 25 km/h Mitschuld? / Schmarrn

Posted by: joerg046

Re: Ab 25 km/h Mitschuld? / Schmarrn - 11/17/06 11:09 AM

In Antwort auf: IngoS

Hallo zusammen,

ein Bekannter sagte mir neulich, dass man als Radfahrer bei einem Unfall auf einem Radweg, unabhängig von der Schuldfrage, eine Mitschuld bekomme, wenn man mit einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h gefahren sei. (Ähnlich soll es ja nun sein, wenn man im Winter mit dem Auto in einen Unfall verwickelt ist und Sommerreifen drauf hat. )

Das käme ja faktisch einer Geschwindigkeitsbegrenzung gleich. schockiert

Kennt jemand von euch eine entsprechende Regelung oder Gerichtsurteile? verwirrt

Für Infos dankbar

Ingo


Auf dem Radweg gilt dieselbe geschwindigkeitsbegrenzung wie auf der Straße daneben.

Wenn keine Da ist, darfst du so schnell fahren wie du willst, du hast ja kein Kraftfahrzeug.

Aber:
Unabhängig vom Fahrzeug musst du deine Geschwindigkeit den Verkehrsbedingungen anpassen.

Das mit den 25 km / h ist m.E. Blödsinn.