Re: Ab 25 km/h Mitschuld?

Posted by: fluxomatic

Re: Ab 25 km/h Mitschuld? - 11/17/06 05:32 PM

In Antwort auf: ich

Danke für deine Ausführung!


Bitte, hoffe geholfen zu haben schmunzel

In Antwort auf: ich

Allerdings interessiert mic eben auch die rechtliche Seite, da ich durch das tägliche Fahren ja auch mit viel PEch mal in einen Unfall verwirkelt werden könnte....


Ich denke mal das die in jedem Fall schwammig ist. Das zitierte Stück der VwV räumt Dir denn auch nicht das Recht ein auf der Strasse zu fahren, sondern nur das dieses Verhalten "in der Regel" nicht "beanstandet" werden soll. Und das ist schon ziemlich Gummiband. Ich habe mich mit der ganzen Thematik auch nur auseinandergesetzt, weil ich wie Du, im Fall des Falles wissen möchte wo ich stehe.

Ich vermute aber, das wenn Du einen Fußgänger mit dem Gespann auf dem Fahrradweg anfährst und/oder streifst die Schuldfrage recht eindeutig ist. Mit einem Kinderanhänger auf der Strasse solltest Du, bei guter Zusatzlichtausstattung + Reflektoren, hingegen extrem gut sichtbar sein (zumindest besser als mit dem Normalrad).

Straßenfahrende Grüße,

H.C.