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#287642 - 11/02/06 09:22 PM
Trackdaten und Urheberrecht
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Hallo Horst! Die Daten können leider nicht per PN versandt werden, da an eine PN kein Anhängen von irgendwelchen Dateien möglich ist. Also PN mit deiner Mailadresse an mich. Gilt auch für bernard55.
Veröffentlichen werde ich meine Trackdaten aber nicht! Dies ist auch nicht durch andere erwünscht (Urheberrecht)!
Edit:Dieser Teil wurde von "Ruhrpottidylle" abgetrennt. Wolfrad
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Schönen Gruß Markus Unterwegs zu sein, heißt für mich nicht auf der Flucht zu sein. Ich habe Zeit genug, oder nehme sie mir. Vielleicht weil ich noch kein Rentner bin? Bin auf Reisen nicht elektrifiziert unterwegs. Wieso? Weil ich es noch kann! |
Edited by Wolfrad (11/03/06 08:37 AM) |
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#287657 - 11/03/06 04:33 AM
Re: Meine Tour VI Ruhrpottidylle 28.10.2006
[Re: cyclist]
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#287665 - 11/03/06 06:46 AM
Re: Meine Tour VI Ruhrpottidylle 28.10.2006
[Re: ]
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Ohne mich auf einen juristischen Disput einzulassen warum die Ziffer 7 zutrifft. Markus hat die Tour zusammengestellt und sein Wunsch diese Tour nicht der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen, sollte daher respektiert werden.
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Edited by Zak (02/20/08 02:33 PM) |
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#287688 - 11/03/06 07:52 AM
Re: Meine Tour VI Ruhrpottidylle 28.10.2006
[Re: McLane]
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[Markus hat die Tour zusammengestellt und sein Wunsch diese Tour nicht der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen, sollte daher respektiert werden.
Diesen Wunsch kann man doch respektieren. Ich verstehe nicht, wieso hierüber eine formaljuristische Diskussion geführt werden soll. Schließlich will mir Markus ja nicht untersagen über eine bestimmte von ihm benutzte Bahntrasse zu fahren oder die Zeche Zollverein auch über die von ihm benutzte Straße zu besuchen! Es geht doch hier nur um den Wunsch, die von Markus aufgezeichneten und editierten GPS-Daten nicht ohne seine Zustimmung allgemein verfügbar zu machen. Ich kann mit diesem Wunsch sehr gut leben, auch wenn ich mit eigenen GPS-Daten häufig anders umgehe. mfg - horst -
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#287691 - 11/03/06 07:58 AM
Re: Meine Tour VI Ruhrpottidylle 28.10.2006
[Re: hopi]
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#287698 - 11/03/06 08:25 AM
Urheberrecht
[Re: ]
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Vielleicht sollte ein Mod diesen Teil des Threads mal abtrennen.
Ich vermute, dass es richtiger ist, das Urheberrecht hier an der Streckenzusammenstellung der Route also festzumachen. Der Track ist schließlich nur deren technische Aufzeichnung.
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#287704 - 11/03/06 08:51 AM
GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: McLane]
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#287707 - 11/03/06 08:55 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: ]
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Und wenn ich mein GPS Gerät dabei habe und diese Strecke aufzeichne?
Kann er mich auffordern das zu unterlassen?
lg
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#287710 - 11/03/06 08:59 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: ]
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Egal, ob privater oder professioneller Anbieter, der Fall ist m.E. doch zu vergleichen mit per Videokamera abgefilmten Kinofilmen oder per Recorder mitgeschnitten Konzerten. In diesen Fällen ist die Rechtswidrigkeit klar. Das müsste dann auch für "mitgeschnittene" Touren gelten.
Anders sieht es m.E. nur aus, wenn die Route z.B. auf allgemein käuflichen Karten verzecinet ist. Wie z.B. der Ruhrradweg.
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#287713 - 11/03/06 09:07 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Hardliner]
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Und wenn ich mein GPS Gerät dabei habe und diese Strecke aufzeichne?
Kann er mich auffordern das zu unterlassen?
lg
Danjel
Achtung: Keine Rechtsberatung sondern Meinungsäußerung. Falls er das in seinen Vertragsbedingungen drin hat, wohl ja. Falls nicht, dürfte er wohl einen Schadensersatzanspruch gegen dich haben, falls du diesen Track öffentlich machen würdest.
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Edited by McLane (11/03/06 09:20 AM) |
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#287725 - 11/03/06 09:29 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Hardliner]
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Und wenn ich mein GPS Gerät dabei habe und diese Strecke aufzeichne?
Kann er mich auffordern das zu unterlassen?
lg
Danjel
Das Urheberrecht ist recht simpel, genau wie wenn Du eine Karte einfach abmalst: Dein (mit deinem Empfänger) abgefahrener Track ist wie die abgemalte Karte Dein Werk, genauso wie wenn Du nachträglich anhand der Ortschaften eine Route oder einen Track rekonstruierst. Das ist schon mal eindeutig. Seine Leistung wird ja schon dadurch entlohnt, daß man dafür gezahlt hat. Ob es fair ist, sowas zu veröffentlichen? Zumindest die "Schmankerln" würde ich keineswegs einfach so veröffentlichen sondern aus "Allerweltstracks" (gibts den Gavia runter schon? ) herausnehmen, besonders schöne ausgetüftelte Routen wie von Cyclemiles, wo ich mitgefahren bin, auch nur im privaten Kreis weitergeben (d.h. einem Einzelnen). Zur Frage: Ob er einen auffordern kann, das zu unterlassen? Solange er noch reden oder schreiben kann, natürlich. Die Frage ist ja nur, ob Du dieser Aufforderung nachzukommen hast. Da gilt dann die Vertragsfreiheit: wenn Du das vorher unterschrieben hast, daß Du die Route wie auch immer nicht veröffentlichst oder kein eigenes Aufzeichnungsgerät benutzen darfst, dann darfst Du auch nicht. Sonst kann er gar nichts machen - wenn er Dich trotzdem ausschließt, macht er sich voll schadensersatzpflichtig, was auch über den Wert der Reise hinausgehen kann. Interessant wäre ein Prozess, wenn er das Gerät widerrechtlich wegnimmt - ob der dann per Gericht gezwungen werden kann, seinen Track herauszugeben als Ersatz für den entgangenen eigenen. Wahrscheinlich ja. ciao Christian
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#287730 - 11/03/06 09:33 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: McLane]
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Falls nicht, dürfte er wohl einen Schadensersatzanspruch gegen dich haben, falls du diesen Track öffentlich machen würdest. Deinen eigenen? Garantiert nicht - es war Dein von Dir abgelaufener/abgefahrener Weg! Den zur Verfügung gestellten Track darfst Du natürlich nicht veröffentlichen - verbietet das Urheberrecht, da hätte er einen Schadensersatzanspruch. ciao Christian
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#287737 - 11/03/06 09:40 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Spargel]
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Ich glaube, da machst du es dir zu einfach.
Den Kinofilm hast du auch mit deinen Augen gesehen, das Konzert mit deinen Ohren gehört. (Die Route mit deinem GPS Gerät aufgezeichnet)Darauf kommt es also nicht an.
Der Routenersteller hat eine eigenständige geistige Leistung erbracht, nämlich die Route erstellt. Diese zeichnest du mit einem technischen Hilfsmittel auf. Du gibst eben nicht einfach einen Track weiter, du gibst die erstellte Route weiter. Und das dürfte dann die Urheberrechtsschutzverletzung begründen.
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#287738 - 11/03/06 09:41 AM
Re: Trackdaten und Urheberrecht
[Re: cyclist]
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#287757 - 11/03/06 10:28 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: McLane]
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Den prinzipiellen Unterschied zu Kino und Theater und geliehener DVD kennst Du aber schon? Das wesentliche ist mal, daß Du mit dem Kauf der Eintrittskarte bzw. der Entleihung die Geschäftsbedingungen akzeptiert hast, die ausdrücklich das Verbot der Bild- und Tonaufzeichnung jeder Art beinhalten. Wenn der Touranbieter dies auch macht, siehe oben. Außerdem drehst Du nicht den Film nach, sondern gibst ihn modulo technische Qualität 1:1 wieder. Die Route durch ein öffentlich zugängliches Gebiet kann von jedermann beliebig oft "entdeckt" werden, wer weiß, ob der Anbieter der erste war bzw wo er seine Anregung her hatte. Die Daten des eigenen Tracks unterscheiden sich auch inhaltlich von den vorgegebenen, das ist nicht nur modulo Qualität. Jeder geht anders. Was man nicht darf, wäre urheberrechtlich geschützte Begriffe zu verwenden. Wenn ich mit Serac Joe seinen Klassiker abfahren und die Tracks online stellen würde (naja, gibts eh schon, aber egal, ist ein Beispiel), kann er mir nix. Wenn ich sie aber mit der von ihm kreierten Bezeichnung "Joe-Route" anbieten würde, dann hätte er mich am Schlawittel. Aber ich habs ja schon oben mal geschrieben: wieso sollte ich, der für eine Dienstleistung gezahlt habe (ok, die Routenwahl ist nur ein Teilaspekt) dem Anbieter sein Geschäft kaputtmachen und "jedermann" die Information schenken? Was hab ich davon? Wirklich nicht.* Aber es ging ja um den rechtlichen Aspekt. ciao Christian *Ich werde auch sicher Hot Pots in Island, die nicht sicher allgemein bekannt sind = eingefaßt, und die ich zufällig finde, schön aus dem Track entfernen. Sind ja auch 1a Tauschobjekte.
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#287763 - 11/03/06 10:37 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Spargel]
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Das wesentliche ist mal, daß Du mit dem Kauf der Eintrittskarte bzw. der Entleihung die Geschäftsbedingungen akzeptiert hast, die ausdrücklich das Verbot der Bild- und Tonaufzeichnung jeder Art beinhalten. Wenn der Touranbieter dies auch macht, siehe oben.
Wir diskutieren hier doch gerade über den Fall, das der Touranbieter, privat oder professionell, es nicht will das eine Aufzeichnung seiner Routenführung veröffentlicht wird. Es exitieren also so etwas wie Geschäftsbedingungen/Vertrag mit eben dieser Bedingung.
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Edited by McLane (11/03/06 10:41 AM) |
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#287769 - 11/03/06 10:51 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: McLane]
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Wir diskutieren hier doch gerade über den Fall, das der Touranbieter, privat oder professionell, es nicht will das eine Aufzeichnung seiner Routenführung veröffentlicht wird ....ich denke, dann sollte er es vorher bekannt geben, oder ??? Gruß, Curt
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#287778 - 11/03/06 10:56 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: McLane]
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man stelle sich mal vor es würde jemand den Elberadweg zwischen Dresden und Pirna als kostenpflichtigen Track anbieten. Der dürfte dann jedem verbieten diesen selbst gefahrenen und aufgezeichneten Track kostenfrei anzubieten? glaub ich nicht! Wenn das witrklich rechtmäßig wäre, finde ich es wird Zeit für eine änderung! job
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#287781 - 11/03/06 10:57 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: curt55]
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Klar, das ist die Voraussetzung für die hier diskutierte Situation.
Wobei es bei privaten Touren, weniger auf die rechtliche als die moralische Seite ankommt. Da sollte es doch selbstverständlich sein nicht gegen den Willen des anderen zu handeln, gleichgültig zu welchem Zeitpunkt der Wille geäußert wurde.
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#287782 - 11/03/06 11:00 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Job]
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man stelle sich mal vor es würde jemand den Elberadweg zwischen Dresden und Pirna als kostenpflichtigen Track anbieten. Der dürfte dann jedem verbieten diesen selbst gefahrenen und aufgezeichneten Track kostenfrei anzubieten? glaub ich nicht! job
Das würde nicht gehen weil die Route ja nicht vom Trackanbieter selbst erstellt ist.
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#287786 - 11/03/06 11:12 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Job]
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Nö, einen anderen Track kann er nicht verbieten, wenn er nur nen Track zum Kaufen anbietet. Wie auch? Goethe könnte ja auch keine Faust ähnlichen Dramen verbieten lasse.
Und McLane: klar ging es zuerst mal um eine konkrete (private, obwohl das nichts zur Sache tut) Tour. Aber ich habe es auch so verstanden, daß es danach um was grundsätzliches geht - nämlich ob man das, wenn nichts gesagt wird, tun darf oder trotzdem nicht. Wenn von vornherein gesagt wird "nein" ist die Lage klar - und zwar auch bei einer privaten Tour!
Ein Nebenaspekt noch zum Urheberrecht als solches: auf das kann in D gar nicht rechtswirksam dauerhaft verzichtet werden, das ist einfach da. Wenn man was freigibt, es sich aber später anders überlegt, kann man andere, die es veröffentlicht haben, zwingen, ab sofort eine weitere Veröffentlichung zu unterlassen. Rückwirkend hat das aber keine Bedeutung, so nach dem Motto Falle stellen und reinlaufen lassen. Wobei es bei Online-Kartenverlagen schon Probleme gab, weil sich natürlich viele nicht die Mühe machen, AGBs auf Änderungen zu beobachten. Daher auch immer besser verlinken.
ciao Christian
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#287787 - 11/03/06 11:20 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: McLane]
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Es ist also ein Unterschied zwischen
"Ich zeichne den Track des Elberadwegs während einer organisierten Tour auf."
und
"Ich zeichne den Track des Elberadwegs während einer privaten Tour auf." ?
Um im Thema weiter zu kommen mal eine Frage: Wie sähe es denn rechtlich aus, wenn ich nach einer organisierten Tour über eine nicht ausgeschilderte Strecke den Verlauf im Internet präzise beschreibe oder ggf. auf einer Karte veröffentliche? Oder gleiches mit einer solchen Strecke mache, die in einem Buch beschrieben ist?
Gruß Uli
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#287788 - 11/03/06 11:25 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: McLane]
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@ all in diesem Thread: Ich finde die Diskussion echt klasse! Worueber man so alles diskutieren kann Da ich, was das Fachgebiet Jura betrifft, ein richtiger Laie bin, werde ich mich zwar aus der Diskussion hier schoen heraushalten, aber zum darauf Verweisen, wenn irgendwo mal wieder gemeckert wird, weil eine physikalisch/mathematische Diskussion (obwohl sie Bezug zu Fahrraedern hat) zu sehr ausartet, wird er gut herhalten Gruesse und viel Spass bei weiteren Rechtsdisputen Maik
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Edited by MaikHH (11/03/06 11:52 AM) |
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#287790 - 11/03/06 11:45 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Spargel]
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#287795 - 11/03/06 12:09 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: ]
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Servus ex-4158, Hab jetzt den § nicht nachgeschaut, aber: ja. Wobei es so ist wie bei den Landkarten: auch das staatliche Amt kann niemand hindern, eine eigene aus eigenen Mitteln zu erzeugen, die "natürliche Datenbasis" ist ja für jedermann verfügbar. Also gibt es ummara dreiundfünfzig Karten vom Karwendelgebirge und auf jeder ist ein separates Urheberrecht. Manche habe sich eine technische Datenbasis eingekauft, andere alles selbst erzeugt. Auweh Zwick, jetzt wirds kompliziert. Allein ob BGB-Gesellschaft paßt, wäre ich mir gar nicht sicher. Ich sehe es pragmatisch: wenn es vorher gesagt wurde, hat man sich mit der Mitfahrt stillschweigend verpflichtet, irgendeinen § findet ein Bossi schon und wenn nachher drum gebeten wurde, mag das zwar juristisch nicht mehr greifbar sein, aber derjenige wäre für mich gestorben. Andernfalls sowieso auch. Alles klar? ciao Christian P.S. ist es nicht so, daß unentgeltliche Rechtsberatung inzwischen zulässig ist oder ist das erst im Entstehen?
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Edited by Zak (02/20/08 02:36 PM) |
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#287799 - 11/03/06 12:14 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Uli]
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Es ist also ein Unterschied zwischen
"Ich zeichne den Track des Elberadwegs während einer organisierten Tour auf."
und
"Ich zeichne den Track des Elberadwegs während einer privaten Tour auf." ?
Um im Thema weiter zu kommen mal eine Frage: Wie sähe es denn rechtlich aus, wenn ich nach einer organisierten Tour über eine nicht ausgeschilderte Strecke den Verlauf im Internet präzise beschreibe oder ggf. auf einer Karte veröffentliche? Oder gleiches mit einer solchen Strecke mache, die in einem Buch beschrieben ist?
Gruß Uli
Das hast du falsch verstanden. Beim Elberadweg handelt es sich um eine existierende Route, deshalb keine Eigenleistung des Veranstalters (bezüglich der Routenerstellung), deshalb m.E. kein Urheberrecht.
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Edited by McLane (11/03/06 12:38 PM) |
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#287800 - 11/03/06 12:19 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Spargel]
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Nö, einen anderen Track kann er nicht verbieten, wenn er nur nen Track zum Kaufen anbietet. Wie auch? Goethe könnte ja auch keine Faust ähnlichen Dramen verbieten lasse.
Nun, wenn es noch Urheberrechtsansprüche auf den Faust gäbe, könnten die Rechteinhaber dir schon untersagen, ein Drama herauszubringen, bei dem du nur die Namen und ein paar Randdetails ausgetauscht hast.
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#287801 - 11/03/06 12:20 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Spargel]
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P.S. ist es nicht so, daß unentgeltliche Rechtsberatung inzwischen zulässig ist oder ist das erst im Entstehen? Das Aufzählen von Paragraphen alleine ist noch längst keine Rechtsberatung. Auch das Diskutieren eines theoretischen Beispielfalles zählt noch nicht darunter. Erst die Beratung einer tatsächlichen, oder auch juristischen Person in einem konkreten Fall fällt unter die Rechtsberatung.
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#287819 - 11/03/06 01:23 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: McLane]
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Beim Elberadweg handelt es sich um eine existierende Route, deshalb keine Eigenleistung des Veranstalters (bezüglich der Routenerstellung), deshalb m.E. kein Urheberrecht. Doch! Seine Route, wenn sie auf eigener Messung und nicht der zusammenstellenden Wiedergabe fremder Zahlen beruht, ist eine eigene Leistung und unterliegt dem Urheberrecht, genau wie eine Landkarte. Aber auch nur exakt diese, jede ein wenig andere nicht. Läßt sich ggfs leicht prüfen, nie im Leben sind von hunderten Trackpunkten mehr als ein paar bis auf die letzte von GPS-Geräten aufgelöste Stelle identisch.
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#287827 - 11/03/06 02:07 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Spargel]
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Doch! Seine Route, wenn sie auf eigener Messung und nicht der zusammenstellenden Wiedergabe fremder Zahlen beruht, ist eine eigene Leistung und unterliegt dem Urheberrecht, genau wie eine Landkarte. Aber auch nur exakt diese, jede ein wenig andere nicht. Läßt sich ggfs leicht prüfen, nie im Leben sind von hunderten Trackpunkten mehr als ein paar bis auf die letzte von GPS-Geräten aufgelöste Stelle identisch.
Du vertrittst also die Ansicht nur wenn Original und Kopie 100% identisch sind, könnte eine Urheberrechtsverletzung vorliegen. Als Minderheitsmeinung akzeptabel
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#287829 - 11/03/06 02:31 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: McLane]
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#287832 - 11/03/06 02:37 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: ]
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ex-4158, für mich steht nicht der Track, sondern die Erarbeitung der Route unter dem Urheberrechtsschutz.
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Edited by Zak (02/20/08 02:37 PM) |
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#287836 - 11/03/06 02:56 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: McLane]
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ex-4158, für mich steht nicht der Track, sondern die Erarbeitung der Route unter dem Urheberrechtsschutz. Das bedeutet, wenn ich es richtig verstehe meine geführten Touren die ich erarbeitet habe stehen unter Urheberrechtsschutz? Auch ohne GPS Schätzeisen?
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Edited by Zak (02/20/08 02:38 PM) |
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#287839 - 11/03/06 03:14 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: José María]
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Leider nicht - das ist ja McLanes Denkfehler, auch wenn er so schön "menschlich" ist: Geschützt ist das Werk: Der Roman, nicht die Idee, daß diesmal der Förster der Mörder ist. Also der Wanderführer (den ein anderer genauso schreiben, aber nicht abschreiben darf), die konkrete Landkarte (LVM, Kompaß, F&B,...) oder die konkrete "Primitiv-Landkarte" in Form eines GPS-Tracks bzw. einer GPS-Route, die ja nur eine Aneinanderreihung von Landmarken ist. Kann jeder für sich erstellen und verkaufen, nur halt nicht duplizieren und als seine verkaufen oder ausgeben. Was noch bleibt zum schützen, ist ein schöner, prägnanter Name der Route, der aber nicht naheliegend sein darf - mit Lahn-Radweg hast du da keine Chance. Mit Räuber-im-Spessart-Weg schon eher, mit "Brunos-letzter-Weg" ganz sicher. ciao Christian
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#287865 - 11/03/06 04:59 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Spargel]
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Geschützt ist das Werk [...] nicht die Idee [...] So ist es. Die "Erarbeitung der Route", wie McLane schreibt, entspricht der vorgenannten "Idee". Diese lediglich vorbereitenden Maßnahmen stehen somit nicht unter dem Urheberschutz.So wäre auch die bloße Idee zu Faust nicht schutzfähig gewesen; der Schutz wäre erst mit der Vollendung des Werkes eingetreten. WdA
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#287866 - 11/03/06 04:59 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Spargel]
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Spargel, wieder am Thema vorbei. Nochmal nicht der Track sondern die Ausarbeitung der Route ist die Leistung! Da kann ich natürlich nicht den Ruhrradweg ausarbeiten, den gibts ja schon. Mein Rund um Bochum z.B. ist selbst ausgearbeitet. Wenn wir die nun unter meiner Führung gemeinsam fahren und du würdest die Strecke aufzeichnen und sie später als Spargels Spezialtour veröffentlichen oder gar kommerziell geführt anbieten, dann ist das eine Urheberrechtsverletzung.
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#287867 - 11/03/06 05:01 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Spargel]
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Wobei es bei Online-Kartenverlagen schon Probleme gab, weil sich natürlich viele nicht die Mühe machen, AGBs auf Änderungen zu beobachten. Daher auch immer besser verlinken. Dieser Aspekt hat gerade hier im Forum erhebliche Bedeutung. WdA
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#287869 - 11/03/06 05:02 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Wolfrad]
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Geschützt ist das Werk [...] nicht die Idee [...] So ist es. Die "Erarbeitung der Route", wie McLane schreibt, entspricht der vorgenannten "Idee". Diese lediglich vorbereitenden Maßnahmen stehen somit nicht unter dem Urheberschutz.So wäre auch die bloße Idee zu Faust nicht schutzfähig gewesen; der Schutz wäre erst mit der Vollendung des Werkes eingetreten. WdA Nun das die Idee auch umgesetzt, nämlich real oder virtuell gefahren wird, versteht sich m.E. von selbst. Sonst gäbe es den Track ja gar nicht.
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#287870 - 11/03/06 05:06 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: McLane]
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die Ausarbeitung der Route ist die Leistung "Leistung" meinetwegen. Der Schutz tritt aber erst ein, wenn sich diese Leistung als vollendetes Werk manifestiert, und das ist nun mal derTrack, wie es unser Beispiel vorgibt. Denn sonst wäre jede Idee, und sei sie noch so flüchtig, zu schützen (das wäre ein Eldorado für die Juristen). WdA
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#287871 - 11/03/06 05:13 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Wolfrad]
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Wann manifestiert sich die Leistung denn?
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#287873 - 11/03/06 05:19 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: McLane]
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Wann manifestiert sich die Leistung denn? Zum Beispiel in der Veröffentlichung, im Anbieten, im Bewerben, im In-den-Verkehr-bringen usw. WdA
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#287874 - 11/03/06 05:22 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Wolfrad]
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Also doch auch:
Veröffentlichung des Tracks einer selbsterstellten Route Anbieten der Tour
Klar bleibt das Nachweisproblem, aber hier war die zu diskutierende Frage was urheberrechtlich geschützt ist.
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#287879 - 11/03/06 05:44 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Wolfrad]
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#287881 - 11/03/06 05:49 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
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die Ausarbeitung der Route ist die Leistung "Leistung" meinetwegen. Der Schutz tritt aber erst ein, wenn sich diese Leistung als vollendetes Werk manifestiert, und das ist nun mal derTrack, wie es unser Beispiel vorgibt. Denn sonst wäre jede Idee, und sei sie noch so flüchtig, zu schützen (das wäre ein Eldorado für die Juristen). WdA NEIN Markus hat die Tour ausgearbeitet, er hat sie geführt. Falls es niemanden gibt, der diese Tour vor ihm erarbeitet und veröffentlicht hat, so ist er der Urheber. Du würdest durch den Mitschnitt und der Veröffentlichung unter deinem Namen eine Raubkopie veröffentlichen und daran würden auch geringfügige Änderungen nicht ändern.
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Edited by Zak (02/20/08 02:39 PM) |
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#287882 - 11/03/06 05:51 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
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Ich möchte hier einmal den Begriff "Schöpfungstiefe" in die Runde werfen. Diese dürfte bei der Schutzfähigkeit eine entscheidende Rolle spielen und von Fall zu Fall individuell ermittelt werden.
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Edited by Zak (02/20/08 02:39 PM) |
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#287888 - 11/03/06 06:05 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: BastelHolger]
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Ich möchte hier einmal den Begriff "Schöpfungstiefe" in die Runde werfen. Diese dürfte bei der Schutzfähigkeit eine entscheidende Rolle spielen und von Fall zu Fall individuell ermittelt werden. So isses! Ist auf einem dem Urheberrecht verwandten Gebiet mein täglich Brot.
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Edited by Zak (02/20/08 02:40 PM) |
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#287892 - 11/03/06 06:21 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
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Dann könnte man dich "ex-4158 Plagiator" nennen. Womit ich den hier auch relevanten Begriff des Plagiats in die Runde werfe. WdA
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Edited by Zak (02/20/08 02:41 PM) |
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#287902 - 11/03/06 06:48 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: cyclist]
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Veröffentlichen werde ich meine Trackdaten aber nicht! Dies ist auch nicht durch andere erwünscht (Urheberrecht)!
Edit:Dieser Teil wurde von "Ruhrpottidylle" abgetrennt. Wolfrad
Oha, ein Radreise-Forum, in dem Routen (oder Tracks) einem vermeintlichen Urheberrecht unterstellt werden... Diese Auffassung ist für mich wirklich neu - wenn jemand seine Touren nicht veröffentlichen will, ist das m.E. ok, wenn er/sie sich dabei auf vage Rechtspositionen berufend aber anderen irgendein Handeln untersagen will, dann halte ich das schlichtweg für lächerlich. MfG Juergen
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#287905 - 11/03/06 06:55 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: JuergenS]
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Holá Juergen .........schlichtweg für lächerlich. Nein, Juergen typisch Deutsch.
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Edited by José (11/03/06 07:11 PM) |
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#287909 - 11/03/06 07:05 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: JuergenS]
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Hi Jürgen, wenn er eine Route ausgearbeitet hat für einen Ausflug mit Forumsbekannten, es vielleicht sogar seine Lieblingsstrecke ist, die er nicht "überlaufen" haben will, dann ist es halt für mich eine Frage des Respekts, eine Veröffentlichung auch zu unterlassen. Selber nachfahren dürfen die Betreffenden ja, sie bekommen die Tracks. Nur halt nicht "jeder". Im übrigen habe ich hier noch keine veröffentlichten Tracks gesehen, nur ein paar per mail bekommen, wie schon früher von Georg seine Islandroute. Ansonsten gibts viele Tipps und Beschreibungen, aber nix vorgekautes. Obwohl auch ich bald mal ein Schmankerl bei dem kürzlich vorgestellten GPSies einstelle, wenn ich Zeit finde - die paar Radler mehr wenn ich ihnen je begegne sind mir wurscht. Und dann gab es von ex-4158 die Nachfrage, wie es eigentlich rechtlich aussähe (wohl mehr hypothetisch, ooooderrr?!!) - und das versuchen wir auszuarbeiten: was rauskam: der Originaltrack ist in der Tat rechtlich geschützt, auch leicht modifiziert; die Strecke nachvollzogen oder mitgeschnitten (wenn nicht vorher "untersagt") ist nur moralisch geschützt. Nu aber nicht so viel Hirnschmalz in nen fremden Weg investiert, lieber selber einen planen. Bin zum Bleistift noch nicht ganz mit Island fertig... ciao Christian
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Edited by Zak (02/20/08 02:48 PM) |
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#287931 - 11/03/06 08:10 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Spargel]
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Selber nachfahren dürfen die Betreffenden ja, sie bekommen die Tracks. ...da bin ich jetzt aber wirklich froh, wenn ich sie auch nicht nachfahren dürfte, tja, was wäre dann.....wo dürfte ich dann überhaupt noch fahren ? Ist nicht fast jede Strecke irgendwann mal von irgend jemanden erstmalig "erfahren" worden ??? In diesem Gedanken werde ich jetzt jede Tour viel bewußter fahren, hoffentlich ohne schlechtes Gewissen, das geistige Eigentum eines vor mir Radelnden zu verletzen. Gruß, Curt
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#287947 - 11/03/06 09:26 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Spargel]
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Hallo zusammen! Auch wenn eigentlich keine Zeit + Lust, mich hier zu äußern, will ich es doch tun, da ich ja der (unfreiwillige) Auslöser dieser Diskussion war.
Erstmal zum grundsätzlichen Verständnis: Ein Track ist und bleibt eine Art digitale Brotkrumenspur, die mit einem GPS-Empfänger aufgezeichnet von irgendjemanden wurde. Dieser Track ist (unverändert !!!) meiner Ansicht nach noch nicht schützenswert, sofern denn vor dem Start einer (digitalen) Aufzeichnung der Route aus Sicht der / des Veranstalter(s) o. Tourenleiters z.B. aus Sicherheitsgründen o. aus anderweitigen urheberrechtlichen Gründen nicht widersprochen wurde. Eine Route hingegen wird - unter Einsatz von verschiedenen digitalem und / oder analogem Kartenmaterial, am Rechner vorgeplant, bzw. vorher noch mal (bzw. mehrfach) real abgefahren, angepasst, geändert..., hier sind auch tiefere Kenntnisse der Materie (Kartenlesen grundsätzlich + Rechner + GPS-Kenntnisse) und der jeweiligen Gegend vonnöten. Erst danach wird die Route in einen GPS-Empfänger eingespeist, hierbei ist es grundsätzlich erstmal egal, in welchem Format diese ins GPS "hochgeladen" wird (Track- o. Routenformat, oder reine Aneinanderkettung von Wegpunkten (Waypoints)).
Beim Fahren entsteht dann ein Track (Tracklog, oder auch Active-Track), sprich ein genaues Abbild der Route, diese liesse sich auch zu 100% (theoretisch ja - praktisch aber annähernd unmöglich) rein aus den Gedanken nachfahren, oder aber der aufgezeichnete Track könnte hier zum Nachfahren "wiederverwendet" werden (wobei es sich hier genaugenommen wieder nur um eine Route handeln würde...), daraus entsteht dann wieder ein Track... - Im letzteren Fall ist meiner Ansicht nach eine Grauzone im Urheberrecht gegeben, da ja ein Track unverändert nachgefahren wird / würde!
Ich hatte mich in dem abgetrennten Beitrag (1. Beitrag hier in diesem Thread) auf die von mir nach dem Fahren nachbearbeitete Trackdatei bezogen. Diese Trackdatei habe ich nach dem Fahren der Tour aus meinem GPS-Gerät ausgelesen, abgespeichert und anschliessend editiert (u. a. Fahrfehler, die u. a. in einer Sackgasse landeten, Schlenker, sowie die Aufzeichnungen während der Pausen (Zickzacklinien im 20m Umkreis...)), sprich die Trackdatei wieder zu einer vernünftig + sicher nachfahrbaren Route abgeändert. Die reinen Trackdaten eignen sich bekanntlich nie wirklich zum direkten Nachfahren. Erst aus dem nachbearbeiten des Tracks - zu einer neuen Route - ergibt sich ein für mich schützenswertes Werk!
Für mich ist demnach erst dann eine Verletzung des Urheberrechts gegeben, wenn jemand - ohne meines Wissens (bzw. ohne Kenntnis des Urhebers) und ohne vorherige Meldung an mich bzw. den Urheber und ohne Vermerk (so das die ursprüngliche Routenführung noch erkennbar bleibt) - die irgendwo (real o. virtuell) zur Verfügung gestellte Route (s. o. = nachbearbeiteten Track) verändert bzw. verfälscht. Hieraus können auch nicht ganz unerhebliche reale Gefahren entstehen (beim nachfahren einer geänderten Route), wofür im Falle eines Falles wiederum der Urheber theoretisch für haftbar gemacht werden könnte.
Ganz allgemein finde ich es erschreckend, wie wenig Respekt mittlerweile den Urhebern eines schützenswertes Werks (sei es Landkarten, CDs, Software, Bauteilen, Maschinen(-teile), Mode... - ein mögliches Stichwort wäre hier Plagiate + China...) entgegen gebracht wird. Meine Ansichten klingen sicherlich ein wenig konservativ - obwohl es angesichts der von mir genutzten modernen Medien + Navigationstechniken nicht so aussieht - andererseit bin ich jedoch auch recht modern eingestellt, wie auch ein wenig alternativ... Aus dieser Mischung aus alledem (bislang Erlebtem) hat sich meine Meinung zum oben geschriebenen gebildet, auch wenn es manch einer hier bei den Track & Routendaten für "nicht im Sinne des Urheberrechts" für schützenswertes Material hält, ich werde diesbezüglich (grundsätzlich) bei meiner hier genannten Meinung bleiben.
Der Respekt vor den "Werken" (hier digitale Daten, eines von einem anderen Menschen geschaffenem) ist der eine Teil, der andere Teil ist der rechtliche, gesetzlich festgeschriebene, Teil!
Ich werde mich übrigens nicht weiter zu diesem Thema äußern, da ich bereits alles für mich relevante, zu diesem Thema hier geschrieben habe.
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Schönen Gruß Markus Unterwegs zu sein, heißt für mich nicht auf der Flucht zu sein. Ich habe Zeit genug, oder nehme sie mir. Vielleicht weil ich noch kein Rentner bin? Bin auf Reisen nicht elektrifiziert unterwegs. Wieso? Weil ich es noch kann! | |
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#287949 - 11/03/06 09:32 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Spargel]
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ex-4158
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#287954 - 11/03/06 10:03 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: ]
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Tja ex-4158, oder, ebenfalls nicht urhebergeschützt, a´la HeinzH.: Große Backkartoffeln der Länge nach 2/3 zu 1/3 durchschneiden Mit Messer und Teelöffel beide "Hälften" so aushöhlen, daß ca. 5-8mm Wandstärke stehen bleibt, das geht recht einfach, nur Mut. Den Kartoffel"abraum"mit etlichen Scheiben Räucherlachs, etwas Dill und etwas Salz vermengen und dann mit dem Pürierstab pürieren. Den entstandenen Mus in beide jeweils ausgehöhlte Kartoffelhälften einfüllen und geschickt zusammenfügen. Im Backofen bei 200°C die gefüllten Kartoffeln ca. 55-70 min garen, dabei die erste Zeit die Oberseiten der Kartoffeln mit Alufolie vorm Dunkelwerden schützen. Dazu passt z.B. ein Rheingau-Riesling... Gruß aus HH, HeinzH. P.S. Gibt es da nicht in einigen EG-Ländern eine neue Partei, welche die Urheberrechte teilweise aufheben will
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Demokratie lebt davon, daß sich die Bürgerinnen und Bürger aktiv einbringen... |
Edited by Zak (02/20/08 02:42 PM) |
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#287958 - 11/03/06 11:04 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: McLane]
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Spargel, wieder am Thema vorbei. Nochmal nicht der Track sondern die Ausarbeitung der Route ist die Leistung! Nein, Spargel hat genau den Punkt getroffen - und das ist doch wohl auch eindeutig: Wenn ich mich auf öffentlichen Wegen entlang von öffentlichen Gegebenheiten (z.B. Sehenswürdigkeiten) bewege, die ich als subjektiv schön empfinde, kann ich niemanden auf keiner Rechtsgrundlage verbieten, genau eben diese Route zu befahren, weil er vielleicht eben auch diese besonderen Gegebenheiten schön findet. --> Genau so entstehen ja schließlich dann standardisierte Routen (Wander-, Radwege), die dann einen Namen bekommen. Da ich einen relativ umfassenden juristischen Anteil während meines Studiums absolvieren musste, sei auch noch angemerkt: bei solchen Fällen muss am Anfang immer erst selektiert werden, was fallspezifisch - wie die Juristen sagen - unerheblich ist, also nichts zur Sache tut. Und dazu zählt hier, ob die Tour geplant war oder nicht. (Wir reden hier ja nicht von einem Routenplan - das wäre dann wieder etwas anderes... - also auch beim Thema bleiben ist wichtig). Sachlich relevant ist zweifellos eine aufgezeichneter GPS-Track. Dieser stellt eine idividuelle Leistung da, die schützenswert sein könnte. Meiner Meinung ist es so, denn wenn jemand auf einer Route einen Reisebericht mit Fotos anfertigt, hat er darauf unbestritten ein Urheberrecht, somit wohl auch auf den GPS-Track. Der nächste, der genau diese Tour entlangfährt, kann genauso seinen eigenen Track, seinen eigenen Reisebericht mit eigenen Fotos anfertigen - und hat darauf auch sein Urheberrecht. Dieser Sachverhalt ist gängige Praxis! Genauso, wenn jemand an einer geführten Tour teilnimmt. Da kann genauso jeder einzelne Teilnehmer seinen eigenen Reisebericht (und Track) anfertigen - in dieser Art gibts wohl genügend publizierte Reiseberichte . Übrigens, auch GPS-Tracks von ein und derselben Route werden sich unterscheiden. Ich fahre selbst mit GPS, die Aufzeichnungen sind so genau, da sehe ich selbst kleine Schlenker (dazu kommen noch technische Unterschiede wie eingestellte Zeit- oder Wegabstände bei der Aufzeichnung der Punkte ).
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#288023 - 11/04/06 09:46 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: eCommerceler]
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Spargel, wieder am Thema vorbei. Nochmal nicht der Track sondern die Ausarbeitung der Route ist die Leistung! Nein, Spargel hat genau den Punkt getroffen - und das ist doch wohl auch eindeutig: Wenn ich mich auf öffentlichen Wegen entlang von öffentlichen Gegebenheiten (z.B. Sehenswürdigkeiten) bewege, die ich als subjektiv schön empfinde, kann ich niemanden auf keiner Rechtsgrundlage verbieten, genau eben diese Route zu befahren, weil er vielleicht eben auch diese besonderen Gegebenheiten schön findet. --> Genau so entstehen ja schließlich dann standardisierte Routen (Wander-, Radwege), die dann einen Namen bekommen. Da ich einen relativ umfassenden juristischen Anteil während meines Studiums absolvieren musste, sei auch noch angemerkt: bei solchen Fällen muss am Anfang immer erst selektiert werden, was fallspezifisch - wie die Juristen sagen - unerheblich ist, also nichts zur Sache tut. Und dazu zählt hier, ob die Tour geplant war oder nicht. (Wir reden hier ja nicht von einem Routenplan - das wäre dann wieder etwas anderes... - also auch beim Thema bleiben ist wichtig). Sachlich relevant ist zweifellos eine aufgezeichneter GPS-Track. Dieser stellt eine idividuelle Leistung da, die schützenswert sein könnte. Meiner Meinung ist es so, denn wenn jemand auf einer Route einen Reisebericht mit Fotos anfertigt, hat er darauf unbestritten ein Urheberrecht, somit wohl auch auf den GPS-Track. Der nächste, der genau diese Tour entlangfährt, kann genauso seinen eigenen Track, seinen eigenen Reisebericht mit eigenen Fotos anfertigen - und hat darauf auch sein Urheberrecht. Dieser Sachverhalt ist gängige Praxis! Genauso, wenn jemand an einer geführten Tour teilnimmt. Da kann genauso jeder einzelne Teilnehmer seinen eigenen Reisebericht (und Track) anfertigen - in dieser Art gibts wohl genügend publizierte Reiseberichte . Übrigens, auch GPS-Tracks von ein und derselben Route werden sich unterscheiden. Ich fahre selbst mit GPS, die Aufzeichnungen sind so genau, da sehe ich selbst kleine Schlenker (dazu kommen noch technische Unterschiede wie eingestellte Zeit- oder Wegabstände bei der Aufzeichnung der Punkte ). Auch wenn ich deine Ansicht für eine Minderheitenmeinung halte, hast du mir doch hinreichend klar gemacht wie geringwertig die schöpferische Leistung eines anderen heute eingeschätzt wird. Das zwingt mich dazu künftig darauf zu verzichten, mit viel Aufwand ausgearbeitete Touren wie Rund um Bochum im Internet zur Verfügung zu stellen. Denn ich möchte einfach nicht, eines Tages die gleiche Tour als Rund um Bochum bx eCommerceler oder bay Spargel im Netz finden zu müssen. Deshalb habe ich diese Tour auch bei gpsies gelöscht. Tracks die einfach nur Radstrecken wiedergeben wie sie z.B. auf den ADFC Karten zu finden sind oder die von der öffentlichen Hand erarbeitet und ausgeschildert sind wie z.B. der Ruhrradweg, werden auch von mir weiterhin ins Netz gestellt werden.
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Edited by McLane (11/04/06 09:53 AM) |
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#288086 - 11/04/06 01:45 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: McLane]
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Kann man durch das zur Verfügung stellen von erstellten Routen doch auch den OpenSource Gedanken unterstützen. Durch geben und nehmen entsprechend jeweils einen nutzen daraus ziehen. Jeder trägt (Beispiel gpsies.com) dazu bei und hat auch früher oder später einen nutzen davon.
Oder verstehe ich das nicht richtig warum du deine Route nicht freigibst? Was verliert man wenn man die Route oder ähnliches freigibt? Was gewinnt man?
Wenn jetzt jeder sein WIssen beim Forumslader nicht preisgegeben hätte würde man nie diesen bauen können.
Wie seht ihr das?
lg
Danjel
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#288095 - 11/04/06 02:31 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Hardliner]
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Der vorliegende Faden, der bereits durch Abtrennung entstand, betrifft Fragen des Urheberrechts. Wenn nun der Gedanke des Open Source ins Spiel gebracht wird, entsteht ein neues Thema. Dies sollte von Anfang an separat diskutiert werden.
WdA
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#288096 - 11/04/06 02:40 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: McLane]
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Irgendwie scheinst Du es immer noch nicht verstanden zu haben oder zu wollen . Was Du veröffentlichst (Track oder Reisebericht), ist selbstverständlich schützenswert! Diese schöpferische Leistung will hier auch niemand als geringwertig bezeichnen oder abwerten! Es geht nur darum, dass die zugrunde liegenden Objekte (öffentlichen Wege, Sehenswürdigkeiten) genauso anderen schöpferischen Leistungen offen stehen. Jeder kann in der gleichen Gegend herumkurven, irgendwann die besten Strecken und schönsten Plätze kennen lernen und schließlich zu einem ähnlichen oder gleichen Tourverlauf gelangen, wie schon andere vorher. Wenn Du nun meinst, Deine Erkenntnisse (Tourdaten) für Dich behalten zu müssen und anderen sollten gefälligst ihre eigenen Erfahrungen machen, dann tue das. Aber dann könnten wir auch so einige Rubriken im Forum dicht machen. Ich halte die Diskussion mittlerweile für schon ziemlich abartig. Wenn einer seine Trackdaten nicht veröffentlichen will, dann soll er es bleiben lassen. Das sehe ich genauso wie beim so genannten Rad-Forum-Ladegerät ( Homepage), das es ohne die frei verfügbare Schaltung von Wolfgang Bergter nie gegeben hätte. Die Seite von Wolfgang Bergter ist im Original nicht mehr verfügbar, da er aber seiner Erkenntnisse (pdf-File) frei zugänglich gemacht hat, sind sie unter www.enhydralutris.de/Fahrrad/ immer noch abrufbar. Und ich halte es persönlich als ziemlich verwerflich, diese freien Informationen maßgeblich zu nutzen und seine eigenen vereinfachten Abwandlungen nun plötzlich als besonders schützenswert zu deklarieren und der allgemeinen Öffentlichkeit vorzuenthalten und dabei auch noch nicht einmal die entscheidende Bedeutung der Vorarbeiten von Wolfgang Bergter zu würdigen. Ich bin Open-Source-Verfechter und -Nutzer. Vielleicht informierst Du Dich mal über Open Source und was dort dahinter steht. Quellcode-offen heißt auch noch lange nicht rechtsfrei von Urheberrechten und Lizenzen. Im Vergleich dazu (zu einer echten Progamm-Entwicklung) kommt mir die Diskussion über einen GPS-Track schon ziemliche kleinkariert vor. Also, schmore weiter auf deinen Trackdaten - oder veröffentliche sie. Im zweiten Fall kann Du bestenfalls Anerkennung gewinnen (wie am Bsp. Wolfgang Bergter), im schlechtesten Fall nutzt einfach jemand Deine Informationen (auch das passiert mit der Schaltung von Wolfgang Bergter), nur was verlierst Du dabei? Ich sehe es so und deshalb habe ich viel Zeit und Mühe in die Technik und in die inhaltliche Gestaltung der Homepage für das Rad-Forum-Ladegerät investiert, die ich auch weiter pflegen werde. Persönlich habe ich gar nichts davon, aber das ist mein Beitrag dafür, dass ich die vorangegangenen Erkenntnisse nutze und mir auch ein solches Gerät baue. @ Wolfrad: Der Bezug zum Open Source Gedanken (bei Danjel wie auch bei mir) sollte ja nur den prinzipiell den Nutzen und die Weiterentwicklungsmöglichkeiten versinnbildlichen. Ansonsten führt das natürlich zu weit.
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#288100 - 11/04/06 02:56 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Hardliner]
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Genau! Zum einen geht es doch darum, dass eine Originaldatei von ADAM nicht als von EVA stammend weitergegeben wird, wenn ADAM als Rechteinhaber das nicht will. Darauf besteht ein Rechtsanspruch.
Zum anderen wurde aber klar herausgearbeitet, dass EVA nicht gehindert werden kann, eine selbst erarbeitete (wie auch immer er das macht ohne die ADAM-Datei dafür zu kopieren) Datei gleichen Inhalts unter eigenem Namen zu vermarkten.
Und weiter ergibt sich daraus, dass es zu kurz gedacht ist, wenn man eine schöne Route, die man erst mal veröffentlicht, zurückzieht, weil ein Dritter die Inhalte für ein eigenvermarktetes Werk gebrauchen könnte. Ich würde dies umgekehrt sehen und gerade meine tollsten Touren so veröffentlichen, dass alle Interessierten kostenlosen Zugang zu den guten Informationen finden. Dann brauchen sie nämlich keine kostenpflichtige Information zu erwerben. Dazu kommt, dass eine solche gute Sache durchaus Nachahmer produziert, die ebenfalls aus ihrer Sicht gute Sachen veröffentlichen.
Zu der Frage (ex-4158) ob man als Tourengruppe eine BGB-Gesellschaft ist, vertrete ich allerdings die Meinung, dass dies nur dann der Fall wäre, wenn man sich vorher ausdrücklich dazu zusammengeschlossen hätte. Es mangelt an der ausdrücklichen Vereinbarung, denn die Teilnahme an der Tour allein ist noch kein gemeinsamer Zweck, welcher im Sinne des § 705 BGB erreicht werden sollte.
Das Schöne an dem Faden war, dass letztendlich die juristischen und "rein menschlichen" Punkte sehr gut herausgearbeitet wurden. Ich habe jeden Beitrag mit Vergnügen mitgelesen.
DANKE an alle, die mitgemacht haben !
Gruß Wolfgang
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Edited by Zak (02/20/08 02:48 PM) |
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#288156 - 11/04/06 05:07 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Wolfgang K.]
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. . . . und gerade meine tollsten Touren so veröffentlichen, dass alle Interessierten kostenlosen Zugang zu den guten Informationen finden. Dann brauchen sie nämlich keine kostenpflichtige Information zu erwerben. Dazu kommt, dass eine solche gute Sache durchaus Nachahmer produziert, die ebenfalls aus ihrer Sicht gute Sachen veröffentlichen.
Das ist genau der Grund, warum ich bei Initiativen wie GPSies oder ähnlichen Angeboten und auch hier im Forum mitmache. Als ex-4158 vor einigen Tagen die formaljuristische Diskussion angestoßen hatte, konnte ich zunächst keinen besonderen Grund erkennen, warum eine solche Diskussion geführt werden sollte. Ich habe als juristischer Laie jedoch interessiert mitgelesen und denke, dass solche Diskussionen nicht nur unterhaltsam sind, sondern durchaus auch hilfreich bei der Überdenkung einer eigenen Position sein können. mfg - horst -
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"If you want something done, do it yourself." |
Edited by Zak (02/20/08 02:48 PM) |
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#288199 - 11/04/06 07:30 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Wolfgang K.]
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Und weiter ergibt sich daraus, dass es zu kurz gedacht ist, wenn man eine schöne Route, die man erst mal veröffentlicht, zurückzieht, weil ein Dritter die Inhalte für ein eigenvermarktetes Werk gebrauchen könnte. Ich würde dies umgekehrt sehen und gerade meine tollsten Touren so veröffentlichen, dass alle Interessierten kostenlosen Zugang zu den guten Informationen finden. Dann brauchen sie nämlich keine kostenpflichtige Information zu erwerben. Dazu kommt, dass eine solche gute Sache durchaus Nachahmer produziert, die ebenfalls aus ihrer Sicht gute Sachen veröffentlichen.
Gruß Wolfgang
Dieser Ansicht war ich bis zu dieser Diskussion auch! Leider hat sich herausgestellt, dass hier einige der Ansicht sind eine fremden Route mit nur geringfügigen Abweichungen und dazu reichen ihnen schon die normalen technisch bedingten Abweichungen beim Nachfahren des Tracks dann als eigene Route auszugeben. Genau das widerspricht m.E. dem Open Source Gedanken. Da geht es nämlich gerade nicht darum die Leistung eines anderen als die eigene auszugeben.
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Edited by McLane (11/04/06 07:31 PM) |
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#288209 - 11/04/06 08:31 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: McLane]
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Lieber Rainer, Denn ich möchte einfach nicht, eines Tages die gleiche Tour als Rund um Bochum bx eCommerceler oder bay Spargel im Netz finden zu müssen. Leider hat sich herausgestellt, dass hier einige der Ansicht sind eine fremden Route mit nur geringfügigen Abweichungen und dazu reichen ihnen schon die normalen technisch bedingten Abweichungen beim Nachfahren des Tracks dann als eigene Route auszugeben. Du bewegst Dich mit Deinen Aussagen langsam auf recht dünnem Eis, wenn man Dich allzu wörtlich verstehen will - ich nehme aber mal an, daß das nicht als in dem Zusammenhang Deiner Ausführungen durchaus so zu verstehende Beleidigung gemeint war. Insbesondere weil ich ausdrücklich geschrieben habe, daß ich eine derartige "Anmaßung" ablehne und auch eCommerceler nicht das geringste davon geschrieben hat sowas tun zu wollen. Es gab lediglich eine Anfrage zum Urheberrecht, und es ist ja wohl gestattet - noch dazu bei einem heutzutage so aktuellen und oft "kostspieligen" Thema - eine irrige Annahme zu korrigieren. Nebenbei bemerkt hindert einen ja keiner, den "geistigen Vater" einer Tour zu benennen, v.a. bei Marken/Firmen notfalls verklausuliert, um keine Probleme zu bekommen. Nur mal als schon früher erwähntes Beispiel: Würde ich die wunderschöne Sechstagesrennradtour "Westalpen-Highlights" von Miles als nachvollzogene Route ins Netz stellen wollen, würde ich schon genügend gugelfähige Hinweise geben (die beiden Begriffe selbst aber könnten zu Schwierigkeiten führen!). Wohl gesagt, wenn ich wollte. Will ich aber nicht, sollen die anderen doch auch für zahlen, Pit muß auch seine Angestellten und Familie ernähren. ciao Christian
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#288212 - 11/04/06 08:52 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Spargel]
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Ich wünsche mir die Zeiten zurück als dieses Forum deutlich kleiner war!
Einfach nur eine Reihe von Zitaten:
Das Urheberrecht ist recht simpel, genau wie wenn Du eine Karte einfach abmalst: Dein (mit deinem Empfänger) abgefahrener Track ist wie die abgemalte Karte Dein Werk,
Deinen eigenen? Garantiert nicht - es war Dein von Dir abgelaufener/abgefahrener Weg!
Die Daten des eigenen Tracks unterscheiden sich auch inhaltlich von den vorgegebenen,
Seine Route, wenn sie auf eigener Messung und nicht der zusammenstellenden Wiedergabe fremder Zahlen beruht, ist eine eigene Leistung und unterliegt dem Urheberrecht, genau wie eine Landkarte. Aber auch nur exakt diese, jede ein wenig andere nicht. Läßt sich ggfs leicht prüfen, nie im Leben sind von hunderten Trackpunkten mehr als ein paar bis auf die letzte von GPS-Geräten aufgelöste Stelle identisch.
Kann jeder für sich erstellen und verkaufen, nur halt nicht duplizieren und als seine verkaufen oder ausgeben.
Übrigens, auch GPS-Tracks von ein und derselben Route werden sich unterscheiden. Ich fahre selbst mit GPS, die Aufzeichnungen sind so genau, da sehe ich selbst kleine Schlenker (dazu kommen noch technische Unterschiede wie eingestellte Zeit- oder Wegabstände bei der Aufzeichnung der Punkte ).
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#288221 - 11/04/06 10:14 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: McLane]
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@McLane: Außer, das du dir ein deutlich kleineres Forum längst vergangener Zeiten zurück wünscht (warum auch immer), kann ich deinem letzten Beitrag leider keinerlei Aussage entnehmen - schade, denn bis hierhin war die Diskussion recht interessant. Erkläre doch bitte, welche Aussage du mit der Aneinanderreihung von Spargel-Zitaten treffen wolltest.
@all: ich will mal kurz und mit eigenen Worten versuchen, die unterschiedlichen Ansichten wieder zu geben:
cyclist betrachtet seinen Track als Medium für die Veröffentlichung/Weitergabe einer von ihm ausgearbeiteten Route. Der Prozess der Ausarbeitung/Aufbereitung hat ihm (verständlicher Weise) Arbeit bereitet, weshalb er das Ergebnis (die ausgearbeitete Route) für schützenswert hält und sich das Recht vorbehalten möchte, vor evtl. Veröffentlichungen genau dieser Route um Erlaubnis gefragt zu werden.
ex-4158 bezweifelt(e?), das der Track etwas schützenswertes sei.
Spargel vertritt wohl die Meinung, daß nur das Medium zur Veröffentlichung der Route, also in unserem Beispiel der erstellte Track, schützenswert sei. Er stellt das Erarbeiten einer Route gleich mit der Tätigkeit des Kartografierens und hält die Route selbst daher nicht für schützenswert. (Als Grund vermute ich: Das Erarbeiten der Route ist von jedem reproduzierbar, auch ohne Kenntnis des "Originals" - eine schützenswerte geistige Leistung hat wohl somit nicht stattgefunden.)
McLane scheint der gleichen Auffassung zu sein, wie Cyclist. Das eigentlich schützenswerte ist die Route. Der Track ist nur ein Medium (von vielen möglichen), das der Dokumentation der Route dient.
Ich hoffe, ich habe das bis hier hin soweit zutreffend zusammengefaßt.
Herzlichst, André
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Edited by Zak (02/20/08 02:43 PM) |
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#288227 - 11/04/06 11:11 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: McLane]
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Hallo McLane, Leider hat sich herausgestellt, dass hier einige der Ansicht sind eine fremden Route mit nur geringfügigen Abweichungen und dazu reichen ihnen schon die normalen technisch bedingten Abweichungen beim Nachfahren des Tracks dann als eigene Route auszugeben. .....genau das ist doch bei der hier in Frage stehenden Tour passiert ! Ich als Teilnehmen habe auf mindestens 90% der Strecke eine entsprechende Beschilderung von verschiedenen Fahrradwegen gesehen. Also hat der Verfasser dieser Tour doch fremde, bestehende Touren zusammengestellt (was ich eigentlich nicht als schlimm empfinde. Z.B. nimmt auch der offizielle Radroutenplaner des Landes NRW zur Ermittlung einer Route von A nach B bereits bestehende Radrouten, ohne darauf zu verweisen, dass diese Routen irgendwann von Herrn oder Frau XY "erfunden" wurden) und diese Zusammenstellung als seine eigene, im Sinne des Urheberrechts schützenswerte Route ausgegeben. Ich weiß aber nicht, ob das im Sinne des Urheberrechtes gemeint sein kann. Es ist eigentlich so, also wenn ich mir aus drei Songs Anfang, Mitte und Ende herauskopiere, diese Teilstücke mit ein paar Takten verbinde und dann den neuen Song als eigenen Schützen lassen möchte. Bedenkt man, dass schon 4 gleiche Takte aus einem anderen Song, eingefügt in den eigenen Song zu einer Verurteilung wegen Urheberrechtsverletzung führen können, dann wäre ich bei der Zusammenstellung einer Tour mit der Forderung nach Schutz der "eigenen Tour" etwas vorsichtiger. Das Urheberrecht ist doch eigentlich von dem Gedanken durchdrungen, den Verfasser eines Werkes vor der ungerechtfertigten Vermarktung seines Werkes durch andere zu schützen. War das hier irgendwie geplant ? Ich denke nicht. In diesem Sinne einen schönen Sonntag für Alle, Gruß, Curt
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#288234 - 11/05/06 06:02 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: trubby]
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#288239 - 11/05/06 07:31 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: ]
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schrieb ex-4158 Moin ex-4158, und wenn er das Nutzungsrecht nur gegen ein Entgelt einräumt, mutiert er, sofern Forumsmitglied, logischerweise zum "Gewerblichen Teilnehmer", was ja nichts Schlimmes ist. Morgendliche Grüße aus Hamburg, HeinzH.
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Edited by Zak (02/20/08 02:44 PM) |
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#288241 - 11/05/06 07:51 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: HeinzH.]
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#288242 - 11/05/06 07:55 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: HeinzH.]
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Moin, ich habe diese, manchmal doch sehr deutsch anmutende Diskussion mit Interesse verfolgt. Von verschiedenen Gruppen in ganz Europa werden Themen wie Urheberrecht und Copyright inzwischen sehr kritisch betrachtet, da zu starke Reglementierungen, wie sie sagen, die Fortentwicklung der Gesellschaft behindern. Inzwischen, wie könnte es anders sein, gründeten diese Gruppen Parteien, um dieses Themen in ihrem Sinn voranzubringen. Piratenpartei Deutschland Piratenpartei SchwedenPiratenpartei ÖstereichPiratenpartei Frankreich Gespräch mit Christof Leng, Piratenpartei DeutschlandIch meine, zur Abrundung dieses Threads gehören die gesellschaftspolitischen Entwicklungen, punktgenau zum behandelten Thema, einfach dazu. Gruß aus Hamburg, HeinzH.
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Edited by HeinzH. (11/05/06 07:59 AM) |
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#288246 - 11/05/06 08:38 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: McLane]
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Ich wünsche mir die Zeiten zurück als dieses Forum deutlich kleiner war!
Na ja, wenn ich mich nicht verzählt habe, haben sich an diesem Gesprächsfaden 17 Personen beteiligt. Soll das Forum auf noch weniger Personen begrenzt werden? mfg - horst -
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#288260 - 11/05/06 09:58 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: HeinzH.]
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Von verschiedenen Gruppen in ganz Europa werden Themen wie Urheberrecht und Copyright inzwischen sehr kritisch betrachtet, da zu starke Reglementierungen, wie sie sagen, die Fortentwicklung der Gesellschaft behindern. Das sagen immer die, die als Schmarotzer am liebsten billig von anderer Leute Arbeit leben wollen. Eine Fortentwicklung zu einer Gesellschaft, wo sich jeder die Leistungen anderer einfach aneignen kann, ist überhaupt nicht erstrebenswert - da wäre selbst das Aussterben der Menschheit noch besser. Im übrigen gibt es Fortschritt am besten dann, wenn Leute ihre eigenen Hirnzellen anzustrengen haben - deshalb ist es eben nicht nur der Sinn des Patentgesetzes, einem Erfinder zeitlich begrenzten Schutz vor Plagiaten zu geben und ihn so - gerechtfertigt - zu schützen, sondern auch, den technischen Fortschritt zu befördern, indem eine Lösung veröffentlicht wird und man sich überlegen kann, wie man zu einem gleichen oder ähnlichen Resultat unter Umgehung des Patents auf andere technische Art und Weise kommt. Das ist Fortschritt und nicht dumpfes Kopieren! ciao Christian
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#288261 - 11/05/06 10:02 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: hopi]
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Laß gut sein, Horst, McLane sitzt gerade in der Schmollecke. In ein paar Tagen kann er sicher wieder vernünftig denken.
Christian
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#288263 - 11/05/06 10:03 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Job]
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man stelle sich mal vor es würde jemand den Elberadweg zwischen Dresden und Pirna als kostenpflichtigen Track anbieten. Der dürfte dann jedem verbieten diesen selbst gefahrenen und aufgezeichneten Track kostenfrei anzubieten? glaub ich nicht! Wenn das witrklich rechtmäßig wäre, finde ich es wird Zeit für eine änderung! job Moin Job, wenn dies allerdings so wäre und Schule machen würde, ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis "Weserradweg&Co" mautpflichtig werden. In Östereich gibt es bekanntlich einen Präzedentfall.... Gruß aus HH, HeinzH.
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#288277 - 11/05/06 10:27 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Spargel]
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@All,
ich habe in Teamseminaren meines Arbeitsgebers und auch meiner Gewerkschaft gelernt, daß die Arbeitsergebnisse von Gruppen, z.B. im Sinne von, neudeutsch, "brainstorming" i.d.R. besser sind als Einzelleistungen. Natürlich gibt es immer den genialen kreativen Einzeldenker/Erfinder, völlig klar, auch ist nicht jedes Individuum teamfähig. Da ich dreizehn Jahre in einem Prämienausschuss des Betrieblichen Vorschlagswesen (bei Lufthansa) mitarbeitete und bis heute Gutachter bin, bin ich thematisch nicht völlig unbeleckt.
Ich meine, daß Internet gibt die einzigartige Möglichkeit, brainstorming ohne Hemmungen durch die Geographie oder Zeitzonen zu gestalten.
Gruß aus Hamburg, HeinzH.
P.S. Ich selbst habe eine Reihe von neuen Ideen und Produktverbesserungen, auch ermittelte Messwerte, an Kinderanhängern der Sache wegen einem Hersteller kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Vorschläge wurden vollständig umgesetzt und der Hersteller zeigte sich von sich aus sehr großzügig. Ähnliches galt vor ca. 10 Jahren, als zwei Arbeitskollegen und ich unsere Überlegungen zu einer Fahrradaktentasche kostenlos unserem Wunschhersteller mitteilten....
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Edited by HeinzH. (11/05/06 11:01 AM) |
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#288285 - 11/05/06 10:43 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz *GELÖSCHT*
[Re: HeinzH.]
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Dieser Beitrag wurde gelöscht durch Spargel
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#288286 - 11/05/06 10:52 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz *GELÖSCHT* *GELÖSCHT* *GELÖSCHT*
[Re: Spargel]
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Dieser Beitrag wurde gelöscht durch HeinzH.
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Edited by HeinzH. (11/05/06 10:59 AM) |
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#288288 - 11/05/06 10:55 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: HeinzH.]
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Spargel und HeinzH,
Bitte tragt doch eure gegenseitigen Rechtfertigungen, wer was warum geschrieben hat, privat aus. Es ist ziemlich ätzend, das hier lesen zu müssen.
Andreas
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#288327 - 11/05/06 12:45 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: atk]
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Hallo, ich weiss ja nun nicht, was in den gelöschten Beiträgen stand, aber das, was noch vorhanden ist, ist durchaus lesenswert, weil eben nur durch den zivilisierten Streit die nötige Anregung auf allen Seiten entsteht, durch eigenes Zutun für eine Bereicherung der Aspekte zu sorgen. Das ist durchaus vergleichbar mit dem angeführten "Brainstorming". Also ist es produktiv!
@ex-4158 Dein Hinweis auf Software, die nicht handelbar ist, weil es das Nutzungsrecht ist, welches erworben wurde, ist völlig richtig. Ich meine aber, dass bei Standardsoftware, wie den MS-Betriebssystemen und den Officeprodukten die Gerichte grad klären, ob das immer gilt oder ob bei solchen Standardprodukten ein Wandel in der Rechtsauffassung zulässig ist. Damit wird dann der Weg zum Handel mit "gebrauchter" Software geebnet.
Gruß Wolfgang
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Edited by Zak (02/20/08 02:45 PM) |
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#288330 - 11/05/06 12:54 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Wolfgang K.]
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Hallo, ich weiss ja nun nicht, was in den gelöschten Beiträgen stand [...] Eine merkwürdige Behauptung. Der Thread "GPS-Tracks und Urheberrecht" ist in Wirklichkeit durch Abtrennung verselbständigt worden. WdA
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#288331 - 11/05/06 12:54 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: ]
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Hallo ex-4158,
den "moralischen" Aspekt dieser Thematik habe ich bei meiner kleinen Zusammenfassung bewußt weggelassen, da es hier ja, wie du auch eben nochmal betont hast, um den juristischen Aspekt geht. Ich finde im übrigen Spargels Standpunkt auch am wahrscheinlichsten (als juristischer Laie kann ich da ja leider nur Mutmaßungen anstellen, da mir Zeit, Mittel und Wissen fehlen, es qualifiziert beurteilen zu können). Die Route an sich halte auch ich nicht für schützenswert, den Grund dafür habe ich ja schon oben benannt.
McLane hingegen hält ja die Route für Schützenswert (konnte dies m.E.n. jedoch nicht überzeugend begründen). Insofern finde ich seine Konsequenz, von ihm veröffentlichte Tracks zu den von ihm ausgearbeiteten Routen zurückzuziehen, nachvollziehbar; nicht jedoch seine Motivation dafür. Ein Track läßt sich ja schon mit einfachen, technischen Mitteln so verändern, das sich eine Kopie nicht mehr ohne weiteres nachweisen ließe. Somit wäre ein Urheberrecht an einem Track nur formal gegeben und praktisch quasi ohne Bedeutung. Welcher reale Schaden durch das ggf. professionelle Veröffentlichen von Routen durch Dritte entstehen soll, kann ich jedoch nicht erkennen. Ein seriöser Anbieter wird, so er auf z.B. im Internet gefundene Routen zurück greift, selbige selbst noch einmal prüfen (vermutlich auch abfahren), evtl. aufbereiten/mit Informationen ergänzen, thematisch ordnen u.v.m.. Ob der Autor eines solchen Werkes dann seine Quellen nennt (wobei er für die Nennung wohl die Quellen um Erlaubnis fragen müßte, ob sie genennt werden wollen) oder nicht, sei dahin gestellt.
Grüße, André
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Edited by Zak (02/20/08 02:45 PM) |
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#288332 - 11/05/06 12:55 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Wolfrad]
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nein nein, er meint die beiträge die von den nutzern selbst gelöscht wurden. job
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#288343 - 11/05/06 01:41 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: trubby]
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ex-4158
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#288414 - 11/05/06 05:46 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: ]
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Hallo ex-4158, hatte doch gar keinen Schlauch dabei. Noch mehr Off-topic: Die Tour war klasse!
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Edited by Zak (02/20/08 02:46 PM) |
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#288439 - 11/05/06 06:49 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: ]
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schrieb ex-4158 u.a. Schön kurz und knapp beschrieben, ex-4158! Ohne direkten Bezug auf diesen Thread ist noch zu erwähnen, daß es außerdem noch so etwas wie Die normative Kraft des Faktischen gibt. Wenn sich die Lebenswirklichkeit sehr weit von einem Gesetz entfernt hat, kann es der Souverän (also der Wähler) über seine parlamentarischen Vertreter ersatzlos streichen oder verändern/anpassen. Gruß nach Heidelberg, HeinzH.
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Demokratie lebt davon, daß sich die Bürgerinnen und Bürger aktiv einbringen... |
Edited by Zak (02/20/08 02:47 PM) |
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#288451 - 11/05/06 07:06 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: ]
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>>Nach dem Download der Daten ist der Nutzer berechtigt, die Daten auf max. zwei Computern (Desktop und Laptop) zu installieren und für seinen privaten Gebrauch zu verwenden.<< (aus seinen AGB) Da winkt der Bill G. und so manch einer träumt davon, dass doch endlich auch im Bereich der GPS-Nutzung DRM-fähige Geräte und Datenformate eingeführt werden... zweimal darf man den Track dann GPS-gestützt fahren - bäh (hier fehlt der grün speiende Smiley) Juergen
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Edited by Zak (02/20/08 02:47 PM) |
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#288457 - 11/05/06 07:17 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: JuergenS]
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Das denke ich schon seit Beginn dieser Diskussion. Wir sind auf dem besten Weg, den DRM-Unfug zu akzeptieren. Übrigens, in Großbritannien gibt es keine CDs mit Kopierschutz mehr. Sie wurden von den Käufern einfach liegehgelassen und waren unverkäuflich. Darf als Vorbild gelten! Falk, SchwLAbt
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#288483 - 11/05/06 08:07 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Spargel]
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Von verschiedenen Gruppen in ganz Europa werden Themen wie Urheberrecht und Copyright inzwischen sehr kritisch betrachtet, da zu starke Reglementierungen, wie sie sagen, die Fortentwicklung der Gesellschaft behindern. Das sagen immer die, die als Schmarotzer am liebsten billig von anderer Leute Arbeit leben wollen. Eine Fortentwicklung zu einer Gesellschaft, wo sich jeder die Leistungen anderer einfach aneignen kann, ist überhaupt nicht erstrebenswert - da wäre selbst das Aussterben der Menschheit noch besser. Im übrigen gibt es Fortschritt am besten dann, wenn Leute ihre eigenen Hirnzellen anzustrengen haben - deshalb ist es eben nicht nur der Sinn des Patentgesetzes, einem Erfinder zeitlich begrenzten Schutz vor Plagiaten zu geben und ihn so - gerechtfertigt - zu schützen, sondern auch, den technischen Fortschritt zu befördern, indem eine Lösung veröffentlicht wird und man sich überlegen kann, wie man zu einem gleichen oder ähnlichen Resultat unter Umgehung des Patents auf andere technische Art und Weise kommt. Das ist Fortschritt und nicht dumpfes Kopieren! ciao Christian Frei nach dem guten alten Marx: Die Vergesellschaftung des Wissens (wozu das Internet ein exzellentes Medium darstellt) stößt schon lange an die Grenzen ihrer privaten Aneignung... Juergen
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