Posted by: Spargel
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz - 11/03/06 10:28 AM
Den prinzipiellen Unterschied zu Kino und Theater und geliehener DVD kennst Du aber schon?
Das wesentliche ist mal, daß Du mit dem Kauf der Eintrittskarte bzw. der Entleihung die Geschäftsbedingungen akzeptiert hast, die ausdrücklich das Verbot der Bild- und Tonaufzeichnung jeder Art beinhalten. Wenn der Touranbieter dies auch macht, siehe oben. Außerdem drehst Du nicht den Film nach, sondern gibst ihn modulo technische Qualität 1:1 wieder.
Die Route durch ein öffentlich zugängliches Gebiet kann von jedermann beliebig oft "entdeckt" werden, wer weiß, ob der Anbieter der erste war bzw wo er seine Anregung her hatte. Die Daten des eigenen Tracks unterscheiden sich auch inhaltlich von den vorgegebenen, das ist nicht nur modulo Qualität. Jeder geht anders. Was man nicht darf, wäre urheberrechtlich geschützte Begriffe zu verwenden. Wenn ich mit Serac Joe seinen Klassiker abfahren und die Tracks online stellen würde (naja, gibts eh schon, aber egal, ist ein Beispiel), kann er mir nix. Wenn ich sie aber mit der von ihm kreierten Bezeichnung "Joe-Route" anbieten würde, dann hätte er mich am Schlawittel.
Aber ich habs ja schon oben mal geschrieben: wieso sollte ich, der für eine Dienstleistung gezahlt habe (ok, die Routenwahl ist nur ein Teilaspekt) dem Anbieter sein Geschäft kaputtmachen und "jedermann" die Information schenken? Was hab ich davon? Wirklich nicht.*
Aber es ging ja um den rechtlichen Aspekt.
ciao Christian
*Ich werde auch sicher Hot Pots in Island, die nicht sicher allgemein bekannt sind = eingefaßt, und die ich zufällig finde, schön aus dem Track entfernen. Sind ja auch 1a Tauschobjekte.
Das wesentliche ist mal, daß Du mit dem Kauf der Eintrittskarte bzw. der Entleihung die Geschäftsbedingungen akzeptiert hast, die ausdrücklich das Verbot der Bild- und Tonaufzeichnung jeder Art beinhalten. Wenn der Touranbieter dies auch macht, siehe oben. Außerdem drehst Du nicht den Film nach, sondern gibst ihn modulo technische Qualität 1:1 wieder.
Die Route durch ein öffentlich zugängliches Gebiet kann von jedermann beliebig oft "entdeckt" werden, wer weiß, ob der Anbieter der erste war bzw wo er seine Anregung her hatte. Die Daten des eigenen Tracks unterscheiden sich auch inhaltlich von den vorgegebenen, das ist nicht nur modulo Qualität. Jeder geht anders. Was man nicht darf, wäre urheberrechtlich geschützte Begriffe zu verwenden. Wenn ich mit Serac Joe seinen Klassiker abfahren und die Tracks online stellen würde (naja, gibts eh schon, aber egal, ist ein Beispiel), kann er mir nix. Wenn ich sie aber mit der von ihm kreierten Bezeichnung "Joe-Route" anbieten würde, dann hätte er mich am Schlawittel.
Aber ich habs ja schon oben mal geschrieben: wieso sollte ich, der für eine Dienstleistung gezahlt habe (ok, die Routenwahl ist nur ein Teilaspekt) dem Anbieter sein Geschäft kaputtmachen und "jedermann" die Information schenken? Was hab ich davon? Wirklich nicht.*
Aber es ging ja um den rechtlichen Aspekt.
ciao Christian
*Ich werde auch sicher Hot Pots in Island, die nicht sicher allgemein bekannt sind = eingefaßt, und die ich zufällig finde, schön aus dem Track entfernen. Sind ja auch 1a Tauschobjekte.
