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#287829 - 11/03/06 02:31 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: McLane]
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#287832 - 11/03/06 02:37 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: ]
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ex-4158, für mich steht nicht der Track, sondern die Erarbeitung der Route unter dem Urheberrechtsschutz.
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Edited by Zak (02/20/08 02:37 PM) |
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#287836 - 11/03/06 02:56 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: McLane]
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ex-4158, für mich steht nicht der Track, sondern die Erarbeitung der Route unter dem Urheberrechtsschutz. Das bedeutet, wenn ich es richtig verstehe meine geführten Touren die ich erarbeitet habe stehen unter Urheberrechtsschutz? Auch ohne GPS Schätzeisen?
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Edited by Zak (02/20/08 02:38 PM) |
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#287839 - 11/03/06 03:14 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: José María]
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Leider nicht - das ist ja McLanes Denkfehler, auch wenn er so schön "menschlich" ist: Geschützt ist das Werk: Der Roman, nicht die Idee, daß diesmal der Förster der Mörder ist. Also der Wanderführer (den ein anderer genauso schreiben, aber nicht abschreiben darf), die konkrete Landkarte (LVM, Kompaß, F&B,...) oder die konkrete "Primitiv-Landkarte" in Form eines GPS-Tracks bzw. einer GPS-Route, die ja nur eine Aneinanderreihung von Landmarken ist. Kann jeder für sich erstellen und verkaufen, nur halt nicht duplizieren und als seine verkaufen oder ausgeben. Was noch bleibt zum schützen, ist ein schöner, prägnanter Name der Route, der aber nicht naheliegend sein darf - mit Lahn-Radweg hast du da keine Chance. Mit Räuber-im-Spessart-Weg schon eher, mit "Brunos-letzter-Weg" ganz sicher. ciao Christian
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#287865 - 11/03/06 04:59 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Spargel]
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Geschützt ist das Werk [...] nicht die Idee [...] So ist es. Die "Erarbeitung der Route", wie McLane schreibt, entspricht der vorgenannten "Idee". Diese lediglich vorbereitenden Maßnahmen stehen somit nicht unter dem Urheberschutz.So wäre auch die bloße Idee zu Faust nicht schutzfähig gewesen; der Schutz wäre erst mit der Vollendung des Werkes eingetreten. WdA
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#287866 - 11/03/06 04:59 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Spargel]
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Spargel, wieder am Thema vorbei. Nochmal nicht der Track sondern die Ausarbeitung der Route ist die Leistung! Da kann ich natürlich nicht den Ruhrradweg ausarbeiten, den gibts ja schon. Mein Rund um Bochum z.B. ist selbst ausgearbeitet. Wenn wir die nun unter meiner Führung gemeinsam fahren und du würdest die Strecke aufzeichnen und sie später als Spargels Spezialtour veröffentlichen oder gar kommerziell geführt anbieten, dann ist das eine Urheberrechtsverletzung.
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#287867 - 11/03/06 05:01 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Spargel]
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Wobei es bei Online-Kartenverlagen schon Probleme gab, weil sich natürlich viele nicht die Mühe machen, AGBs auf Änderungen zu beobachten. Daher auch immer besser verlinken. Dieser Aspekt hat gerade hier im Forum erhebliche Bedeutung. WdA
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#287869 - 11/03/06 05:02 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Wolfrad]
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Geschützt ist das Werk [...] nicht die Idee [...] So ist es. Die "Erarbeitung der Route", wie McLane schreibt, entspricht der vorgenannten "Idee". Diese lediglich vorbereitenden Maßnahmen stehen somit nicht unter dem Urheberschutz.So wäre auch die bloße Idee zu Faust nicht schutzfähig gewesen; der Schutz wäre erst mit der Vollendung des Werkes eingetreten. WdA Nun das die Idee auch umgesetzt, nämlich real oder virtuell gefahren wird, versteht sich m.E. von selbst. Sonst gäbe es den Track ja gar nicht.
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#287870 - 11/03/06 05:06 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: McLane]
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die Ausarbeitung der Route ist die Leistung "Leistung" meinetwegen. Der Schutz tritt aber erst ein, wenn sich diese Leistung als vollendetes Werk manifestiert, und das ist nun mal derTrack, wie es unser Beispiel vorgibt. Denn sonst wäre jede Idee, und sei sie noch so flüchtig, zu schützen (das wäre ein Eldorado für die Juristen). WdA
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#287871 - 11/03/06 05:13 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Wolfrad]
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Wann manifestiert sich die Leistung denn?
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#287873 - 11/03/06 05:19 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: McLane]
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Wann manifestiert sich die Leistung denn? Zum Beispiel in der Veröffentlichung, im Anbieten, im Bewerben, im In-den-Verkehr-bringen usw. WdA
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#287874 - 11/03/06 05:22 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Wolfrad]
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Also doch auch:
Veröffentlichung des Tracks einer selbsterstellten Route Anbieten der Tour
Klar bleibt das Nachweisproblem, aber hier war die zu diskutierende Frage was urheberrechtlich geschützt ist.
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#287879 - 11/03/06 05:44 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Wolfrad]
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#287881 - 11/03/06 05:49 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: ]
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die Ausarbeitung der Route ist die Leistung "Leistung" meinetwegen. Der Schutz tritt aber erst ein, wenn sich diese Leistung als vollendetes Werk manifestiert, und das ist nun mal derTrack, wie es unser Beispiel vorgibt. Denn sonst wäre jede Idee, und sei sie noch so flüchtig, zu schützen (das wäre ein Eldorado für die Juristen). WdA NEIN Markus hat die Tour ausgearbeitet, er hat sie geführt. Falls es niemanden gibt, der diese Tour vor ihm erarbeitet und veröffentlicht hat, so ist er der Urheber. Du würdest durch den Mitschnitt und der Veröffentlichung unter deinem Namen eine Raubkopie veröffentlichen und daran würden auch geringfügige Änderungen nicht ändern.
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Edited by Zak (02/20/08 02:39 PM) |
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#287882 - 11/03/06 05:51 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: ]
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Ich möchte hier einmal den Begriff "Schöpfungstiefe" in die Runde werfen. Diese dürfte bei der Schutzfähigkeit eine entscheidende Rolle spielen und von Fall zu Fall individuell ermittelt werden.
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Edited by Zak (02/20/08 02:39 PM) |
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#287888 - 11/03/06 06:05 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: BastelHolger]
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Ich möchte hier einmal den Begriff "Schöpfungstiefe" in die Runde werfen. Diese dürfte bei der Schutzfähigkeit eine entscheidende Rolle spielen und von Fall zu Fall individuell ermittelt werden. So isses! Ist auf einem dem Urheberrecht verwandten Gebiet mein täglich Brot.
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Edited by Zak (02/20/08 02:40 PM) |
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#287892 - 11/03/06 06:21 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: ]
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Dann könnte man dich "ex-4158 Plagiator" nennen. Womit ich den hier auch relevanten Begriff des Plagiats in die Runde werfe. WdA
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Edited by Zak (02/20/08 02:41 PM) |
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#287902 - 11/03/06 06:48 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: cyclist]
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Veröffentlichen werde ich meine Trackdaten aber nicht! Dies ist auch nicht durch andere erwünscht (Urheberrecht)!
Edit:Dieser Teil wurde von "Ruhrpottidylle" abgetrennt. Wolfrad
Oha, ein Radreise-Forum, in dem Routen (oder Tracks) einem vermeintlichen Urheberrecht unterstellt werden... Diese Auffassung ist für mich wirklich neu - wenn jemand seine Touren nicht veröffentlichen will, ist das m.E. ok, wenn er/sie sich dabei auf vage Rechtspositionen berufend aber anderen irgendein Handeln untersagen will, dann halte ich das schlichtweg für lächerlich. MfG Juergen
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#287905 - 11/03/06 06:55 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: JuergenS]
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Holá Juergen .........schlichtweg für lächerlich. Nein, Juergen typisch Deutsch.
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Edited by José (11/03/06 07:11 PM) |
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#287909 - 11/03/06 07:05 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: JuergenS]
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Hi Jürgen, wenn er eine Route ausgearbeitet hat für einen Ausflug mit Forumsbekannten, es vielleicht sogar seine Lieblingsstrecke ist, die er nicht "überlaufen" haben will, dann ist es halt für mich eine Frage des Respekts, eine Veröffentlichung auch zu unterlassen. Selber nachfahren dürfen die Betreffenden ja, sie bekommen die Tracks. Nur halt nicht "jeder". Im übrigen habe ich hier noch keine veröffentlichten Tracks gesehen, nur ein paar per mail bekommen, wie schon früher von Georg seine Islandroute. Ansonsten gibts viele Tipps und Beschreibungen, aber nix vorgekautes. Obwohl auch ich bald mal ein Schmankerl bei dem kürzlich vorgestellten GPSies einstelle, wenn ich Zeit finde - die paar Radler mehr wenn ich ihnen je begegne sind mir wurscht. Und dann gab es von ex-4158 die Nachfrage, wie es eigentlich rechtlich aussähe (wohl mehr hypothetisch, ooooderrr?!!) - und das versuchen wir auszuarbeiten: was rauskam: der Originaltrack ist in der Tat rechtlich geschützt, auch leicht modifiziert; die Strecke nachvollzogen oder mitgeschnitten (wenn nicht vorher "untersagt") ist nur moralisch geschützt. Nu aber nicht so viel Hirnschmalz in nen fremden Weg investiert, lieber selber einen planen. Bin zum Bleistift noch nicht ganz mit Island fertig... ciao Christian
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Edited by Zak (02/20/08 02:48 PM) |
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#287931 - 11/03/06 08:10 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Spargel]
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Selber nachfahren dürfen die Betreffenden ja, sie bekommen die Tracks. ...da bin ich jetzt aber wirklich froh, wenn ich sie auch nicht nachfahren dürfte, tja, was wäre dann.....wo dürfte ich dann überhaupt noch fahren ? Ist nicht fast jede Strecke irgendwann mal von irgend jemanden erstmalig "erfahren" worden ??? In diesem Gedanken werde ich jetzt jede Tour viel bewußter fahren, hoffentlich ohne schlechtes Gewissen, das geistige Eigentum eines vor mir Radelnden zu verletzen. Gruß, Curt
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#287947 - 11/03/06 09:26 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Spargel]
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Hallo zusammen! Auch wenn eigentlich keine Zeit + Lust, mich hier zu äußern, will ich es doch tun, da ich ja der (unfreiwillige) Auslöser dieser Diskussion war.
Erstmal zum grundsätzlichen Verständnis: Ein Track ist und bleibt eine Art digitale Brotkrumenspur, die mit einem GPS-Empfänger aufgezeichnet von irgendjemanden wurde. Dieser Track ist (unverändert !!!) meiner Ansicht nach noch nicht schützenswert, sofern denn vor dem Start einer (digitalen) Aufzeichnung der Route aus Sicht der / des Veranstalter(s) o. Tourenleiters z.B. aus Sicherheitsgründen o. aus anderweitigen urheberrechtlichen Gründen nicht widersprochen wurde. Eine Route hingegen wird - unter Einsatz von verschiedenen digitalem und / oder analogem Kartenmaterial, am Rechner vorgeplant, bzw. vorher noch mal (bzw. mehrfach) real abgefahren, angepasst, geändert..., hier sind auch tiefere Kenntnisse der Materie (Kartenlesen grundsätzlich + Rechner + GPS-Kenntnisse) und der jeweiligen Gegend vonnöten. Erst danach wird die Route in einen GPS-Empfänger eingespeist, hierbei ist es grundsätzlich erstmal egal, in welchem Format diese ins GPS "hochgeladen" wird (Track- o. Routenformat, oder reine Aneinanderkettung von Wegpunkten (Waypoints)).
Beim Fahren entsteht dann ein Track (Tracklog, oder auch Active-Track), sprich ein genaues Abbild der Route, diese liesse sich auch zu 100% (theoretisch ja - praktisch aber annähernd unmöglich) rein aus den Gedanken nachfahren, oder aber der aufgezeichnete Track könnte hier zum Nachfahren "wiederverwendet" werden (wobei es sich hier genaugenommen wieder nur um eine Route handeln würde...), daraus entsteht dann wieder ein Track... - Im letzteren Fall ist meiner Ansicht nach eine Grauzone im Urheberrecht gegeben, da ja ein Track unverändert nachgefahren wird / würde!
Ich hatte mich in dem abgetrennten Beitrag (1. Beitrag hier in diesem Thread) auf die von mir nach dem Fahren nachbearbeitete Trackdatei bezogen. Diese Trackdatei habe ich nach dem Fahren der Tour aus meinem GPS-Gerät ausgelesen, abgespeichert und anschliessend editiert (u. a. Fahrfehler, die u. a. in einer Sackgasse landeten, Schlenker, sowie die Aufzeichnungen während der Pausen (Zickzacklinien im 20m Umkreis...)), sprich die Trackdatei wieder zu einer vernünftig + sicher nachfahrbaren Route abgeändert. Die reinen Trackdaten eignen sich bekanntlich nie wirklich zum direkten Nachfahren. Erst aus dem nachbearbeiten des Tracks - zu einer neuen Route - ergibt sich ein für mich schützenswertes Werk!
Für mich ist demnach erst dann eine Verletzung des Urheberrechts gegeben, wenn jemand - ohne meines Wissens (bzw. ohne Kenntnis des Urhebers) und ohne vorherige Meldung an mich bzw. den Urheber und ohne Vermerk (so das die ursprüngliche Routenführung noch erkennbar bleibt) - die irgendwo (real o. virtuell) zur Verfügung gestellte Route (s. o. = nachbearbeiteten Track) verändert bzw. verfälscht. Hieraus können auch nicht ganz unerhebliche reale Gefahren entstehen (beim nachfahren einer geänderten Route), wofür im Falle eines Falles wiederum der Urheber theoretisch für haftbar gemacht werden könnte.
Ganz allgemein finde ich es erschreckend, wie wenig Respekt mittlerweile den Urhebern eines schützenswertes Werks (sei es Landkarten, CDs, Software, Bauteilen, Maschinen(-teile), Mode... - ein mögliches Stichwort wäre hier Plagiate + China...) entgegen gebracht wird. Meine Ansichten klingen sicherlich ein wenig konservativ - obwohl es angesichts der von mir genutzten modernen Medien + Navigationstechniken nicht so aussieht - andererseit bin ich jedoch auch recht modern eingestellt, wie auch ein wenig alternativ... Aus dieser Mischung aus alledem (bislang Erlebtem) hat sich meine Meinung zum oben geschriebenen gebildet, auch wenn es manch einer hier bei den Track & Routendaten für "nicht im Sinne des Urheberrechts" für schützenswertes Material hält, ich werde diesbezüglich (grundsätzlich) bei meiner hier genannten Meinung bleiben.
Der Respekt vor den "Werken" (hier digitale Daten, eines von einem anderen Menschen geschaffenem) ist der eine Teil, der andere Teil ist der rechtliche, gesetzlich festgeschriebene, Teil!
Ich werde mich übrigens nicht weiter zu diesem Thema äußern, da ich bereits alles für mich relevante, zu diesem Thema hier geschrieben habe.
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Schönen Gruß Markus Unterwegs zu sein, heißt für mich nicht auf der Flucht zu sein. Ich habe Zeit genug, oder nehme sie mir. Vielleicht weil ich noch kein Rentner bin? Bin auf Reisen nicht elektrifiziert unterwegs. Wieso? Weil ich es noch kann! | |
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#287949 - 11/03/06 09:32 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Spargel]
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ex-4158
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#287954 - 11/03/06 10:03 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: ]
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Tja ex-4158, oder, ebenfalls nicht urhebergeschützt, a´la HeinzH.: Große Backkartoffeln der Länge nach 2/3 zu 1/3 durchschneiden Mit Messer und Teelöffel beide "Hälften" so aushöhlen, daß ca. 5-8mm Wandstärke stehen bleibt, das geht recht einfach, nur Mut. Den Kartoffel"abraum"mit etlichen Scheiben Räucherlachs, etwas Dill und etwas Salz vermengen und dann mit dem Pürierstab pürieren. Den entstandenen Mus in beide jeweils ausgehöhlte Kartoffelhälften einfüllen und geschickt zusammenfügen. Im Backofen bei 200°C die gefüllten Kartoffeln ca. 55-70 min garen, dabei die erste Zeit die Oberseiten der Kartoffeln mit Alufolie vorm Dunkelwerden schützen. Dazu passt z.B. ein Rheingau-Riesling... Gruß aus HH, HeinzH. P.S. Gibt es da nicht in einigen EG-Ländern eine neue Partei, welche die Urheberrechte teilweise aufheben will
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Demokratie lebt davon, daß sich die Bürgerinnen und Bürger aktiv einbringen... |
Edited by Zak (02/20/08 02:42 PM) |
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#287958 - 11/03/06 11:04 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: McLane]
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Spargel, wieder am Thema vorbei. Nochmal nicht der Track sondern die Ausarbeitung der Route ist die Leistung! Nein, Spargel hat genau den Punkt getroffen - und das ist doch wohl auch eindeutig: Wenn ich mich auf öffentlichen Wegen entlang von öffentlichen Gegebenheiten (z.B. Sehenswürdigkeiten) bewege, die ich als subjektiv schön empfinde, kann ich niemanden auf keiner Rechtsgrundlage verbieten, genau eben diese Route zu befahren, weil er vielleicht eben auch diese besonderen Gegebenheiten schön findet. --> Genau so entstehen ja schließlich dann standardisierte Routen (Wander-, Radwege), die dann einen Namen bekommen. Da ich einen relativ umfassenden juristischen Anteil während meines Studiums absolvieren musste, sei auch noch angemerkt: bei solchen Fällen muss am Anfang immer erst selektiert werden, was fallspezifisch - wie die Juristen sagen - unerheblich ist, also nichts zur Sache tut. Und dazu zählt hier, ob die Tour geplant war oder nicht. (Wir reden hier ja nicht von einem Routenplan - das wäre dann wieder etwas anderes... - also auch beim Thema bleiben ist wichtig). Sachlich relevant ist zweifellos eine aufgezeichneter GPS-Track. Dieser stellt eine idividuelle Leistung da, die schützenswert sein könnte. Meiner Meinung ist es so, denn wenn jemand auf einer Route einen Reisebericht mit Fotos anfertigt, hat er darauf unbestritten ein Urheberrecht, somit wohl auch auf den GPS-Track. Der nächste, der genau diese Tour entlangfährt, kann genauso seinen eigenen Track, seinen eigenen Reisebericht mit eigenen Fotos anfertigen - und hat darauf auch sein Urheberrecht. Dieser Sachverhalt ist gängige Praxis! Genauso, wenn jemand an einer geführten Tour teilnimmt. Da kann genauso jeder einzelne Teilnehmer seinen eigenen Reisebericht (und Track) anfertigen - in dieser Art gibts wohl genügend publizierte Reiseberichte . Übrigens, auch GPS-Tracks von ein und derselben Route werden sich unterscheiden. Ich fahre selbst mit GPS, die Aufzeichnungen sind so genau, da sehe ich selbst kleine Schlenker (dazu kommen noch technische Unterschiede wie eingestellte Zeit- oder Wegabstände bei der Aufzeichnung der Punkte ).
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#288023 - 11/04/06 09:46 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: eCommerceler]
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Spargel, wieder am Thema vorbei. Nochmal nicht der Track sondern die Ausarbeitung der Route ist die Leistung! Nein, Spargel hat genau den Punkt getroffen - und das ist doch wohl auch eindeutig: Wenn ich mich auf öffentlichen Wegen entlang von öffentlichen Gegebenheiten (z.B. Sehenswürdigkeiten) bewege, die ich als subjektiv schön empfinde, kann ich niemanden auf keiner Rechtsgrundlage verbieten, genau eben diese Route zu befahren, weil er vielleicht eben auch diese besonderen Gegebenheiten schön findet. --> Genau so entstehen ja schließlich dann standardisierte Routen (Wander-, Radwege), die dann einen Namen bekommen. Da ich einen relativ umfassenden juristischen Anteil während meines Studiums absolvieren musste, sei auch noch angemerkt: bei solchen Fällen muss am Anfang immer erst selektiert werden, was fallspezifisch - wie die Juristen sagen - unerheblich ist, also nichts zur Sache tut. Und dazu zählt hier, ob die Tour geplant war oder nicht. (Wir reden hier ja nicht von einem Routenplan - das wäre dann wieder etwas anderes... - also auch beim Thema bleiben ist wichtig). Sachlich relevant ist zweifellos eine aufgezeichneter GPS-Track. Dieser stellt eine idividuelle Leistung da, die schützenswert sein könnte. Meiner Meinung ist es so, denn wenn jemand auf einer Route einen Reisebericht mit Fotos anfertigt, hat er darauf unbestritten ein Urheberrecht, somit wohl auch auf den GPS-Track. Der nächste, der genau diese Tour entlangfährt, kann genauso seinen eigenen Track, seinen eigenen Reisebericht mit eigenen Fotos anfertigen - und hat darauf auch sein Urheberrecht. Dieser Sachverhalt ist gängige Praxis! Genauso, wenn jemand an einer geführten Tour teilnimmt. Da kann genauso jeder einzelne Teilnehmer seinen eigenen Reisebericht (und Track) anfertigen - in dieser Art gibts wohl genügend publizierte Reiseberichte . Übrigens, auch GPS-Tracks von ein und derselben Route werden sich unterscheiden. Ich fahre selbst mit GPS, die Aufzeichnungen sind so genau, da sehe ich selbst kleine Schlenker (dazu kommen noch technische Unterschiede wie eingestellte Zeit- oder Wegabstände bei der Aufzeichnung der Punkte ). Auch wenn ich deine Ansicht für eine Minderheitenmeinung halte, hast du mir doch hinreichend klar gemacht wie geringwertig die schöpferische Leistung eines anderen heute eingeschätzt wird. Das zwingt mich dazu künftig darauf zu verzichten, mit viel Aufwand ausgearbeitete Touren wie Rund um Bochum im Internet zur Verfügung zu stellen. Denn ich möchte einfach nicht, eines Tages die gleiche Tour als Rund um Bochum bx eCommerceler oder bay Spargel im Netz finden zu müssen. Deshalb habe ich diese Tour auch bei gpsies gelöscht. Tracks die einfach nur Radstrecken wiedergeben wie sie z.B. auf den ADFC Karten zu finden sind oder die von der öffentlichen Hand erarbeitet und ausgeschildert sind wie z.B. der Ruhrradweg, werden auch von mir weiterhin ins Netz gestellt werden.
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Edited by McLane (11/04/06 09:53 AM) |
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#288086 - 11/04/06 01:45 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: McLane]
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Kann man durch das zur Verfügung stellen von erstellten Routen doch auch den OpenSource Gedanken unterstützen. Durch geben und nehmen entsprechend jeweils einen nutzen daraus ziehen. Jeder trägt (Beispiel gpsies.com) dazu bei und hat auch früher oder später einen nutzen davon.
Oder verstehe ich das nicht richtig warum du deine Route nicht freigibst? Was verliert man wenn man die Route oder ähnliches freigibt? Was gewinnt man?
Wenn jetzt jeder sein WIssen beim Forumslader nicht preisgegeben hätte würde man nie diesen bauen können.
Wie seht ihr das?
lg
Danjel
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#288095 - 11/04/06 02:31 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Hardliner]
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Der vorliegende Faden, der bereits durch Abtrennung entstand, betrifft Fragen des Urheberrechts. Wenn nun der Gedanke des Open Source ins Spiel gebracht wird, entsteht ein neues Thema. Dies sollte von Anfang an separat diskutiert werden.
WdA
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#288096 - 11/04/06 02:40 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: McLane]
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Irgendwie scheinst Du es immer noch nicht verstanden zu haben oder zu wollen . Was Du veröffentlichst (Track oder Reisebericht), ist selbstverständlich schützenswert! Diese schöpferische Leistung will hier auch niemand als geringwertig bezeichnen oder abwerten! Es geht nur darum, dass die zugrunde liegenden Objekte (öffentlichen Wege, Sehenswürdigkeiten) genauso anderen schöpferischen Leistungen offen stehen. Jeder kann in der gleichen Gegend herumkurven, irgendwann die besten Strecken und schönsten Plätze kennen lernen und schließlich zu einem ähnlichen oder gleichen Tourverlauf gelangen, wie schon andere vorher. Wenn Du nun meinst, Deine Erkenntnisse (Tourdaten) für Dich behalten zu müssen und anderen sollten gefälligst ihre eigenen Erfahrungen machen, dann tue das. Aber dann könnten wir auch so einige Rubriken im Forum dicht machen. Ich halte die Diskussion mittlerweile für schon ziemlich abartig. Wenn einer seine Trackdaten nicht veröffentlichen will, dann soll er es bleiben lassen. Das sehe ich genauso wie beim so genannten Rad-Forum-Ladegerät ( Homepage), das es ohne die frei verfügbare Schaltung von Wolfgang Bergter nie gegeben hätte. Die Seite von Wolfgang Bergter ist im Original nicht mehr verfügbar, da er aber seiner Erkenntnisse (pdf-File) frei zugänglich gemacht hat, sind sie unter www.enhydralutris.de/Fahrrad/ immer noch abrufbar. Und ich halte es persönlich als ziemlich verwerflich, diese freien Informationen maßgeblich zu nutzen und seine eigenen vereinfachten Abwandlungen nun plötzlich als besonders schützenswert zu deklarieren und der allgemeinen Öffentlichkeit vorzuenthalten und dabei auch noch nicht einmal die entscheidende Bedeutung der Vorarbeiten von Wolfgang Bergter zu würdigen. Ich bin Open-Source-Verfechter und -Nutzer. Vielleicht informierst Du Dich mal über Open Source und was dort dahinter steht. Quellcode-offen heißt auch noch lange nicht rechtsfrei von Urheberrechten und Lizenzen. Im Vergleich dazu (zu einer echten Progamm-Entwicklung) kommt mir die Diskussion über einen GPS-Track schon ziemliche kleinkariert vor. Also, schmore weiter auf deinen Trackdaten - oder veröffentliche sie. Im zweiten Fall kann Du bestenfalls Anerkennung gewinnen (wie am Bsp. Wolfgang Bergter), im schlechtesten Fall nutzt einfach jemand Deine Informationen (auch das passiert mit der Schaltung von Wolfgang Bergter), nur was verlierst Du dabei? Ich sehe es so und deshalb habe ich viel Zeit und Mühe in die Technik und in die inhaltliche Gestaltung der Homepage für das Rad-Forum-Ladegerät investiert, die ich auch weiter pflegen werde. Persönlich habe ich gar nichts davon, aber das ist mein Beitrag dafür, dass ich die vorangegangenen Erkenntnisse nutze und mir auch ein solches Gerät baue. @ Wolfrad: Der Bezug zum Open Source Gedanken (bei Danjel wie auch bei mir) sollte ja nur den prinzipiell den Nutzen und die Weiterentwicklungsmöglichkeiten versinnbildlichen. Ansonsten führt das natürlich zu weit.
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#288100 - 11/04/06 02:56 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Hardliner]
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Genau! Zum einen geht es doch darum, dass eine Originaldatei von ADAM nicht als von EVA stammend weitergegeben wird, wenn ADAM als Rechteinhaber das nicht will. Darauf besteht ein Rechtsanspruch.
Zum anderen wurde aber klar herausgearbeitet, dass EVA nicht gehindert werden kann, eine selbst erarbeitete (wie auch immer er das macht ohne die ADAM-Datei dafür zu kopieren) Datei gleichen Inhalts unter eigenem Namen zu vermarkten.
Und weiter ergibt sich daraus, dass es zu kurz gedacht ist, wenn man eine schöne Route, die man erst mal veröffentlicht, zurückzieht, weil ein Dritter die Inhalte für ein eigenvermarktetes Werk gebrauchen könnte. Ich würde dies umgekehrt sehen und gerade meine tollsten Touren so veröffentlichen, dass alle Interessierten kostenlosen Zugang zu den guten Informationen finden. Dann brauchen sie nämlich keine kostenpflichtige Information zu erwerben. Dazu kommt, dass eine solche gute Sache durchaus Nachahmer produziert, die ebenfalls aus ihrer Sicht gute Sachen veröffentlichen.
Zu der Frage (ex-4158) ob man als Tourengruppe eine BGB-Gesellschaft ist, vertrete ich allerdings die Meinung, dass dies nur dann der Fall wäre, wenn man sich vorher ausdrücklich dazu zusammengeschlossen hätte. Es mangelt an der ausdrücklichen Vereinbarung, denn die Teilnahme an der Tour allein ist noch kein gemeinsamer Zweck, welcher im Sinne des § 705 BGB erreicht werden sollte.
Das Schöne an dem Faden war, dass letztendlich die juristischen und "rein menschlichen" Punkte sehr gut herausgearbeitet wurden. Ich habe jeden Beitrag mit Vergnügen mitgelesen.
DANKE an alle, die mitgemacht haben !
Gruß Wolfgang
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Edited by Zak (02/20/08 02:48 PM) |
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