Posted by: curt55
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz - 11/04/06 11:11 PM
Hallo McLane,
.....genau das ist doch bei der hier in Frage stehenden Tour passiert ! Ich als Teilnehmen habe auf mindestens 90% der Strecke eine entsprechende Beschilderung von verschiedenen Fahrradwegen gesehen.
Also hat der Verfasser dieser Tour doch fremde, bestehende Touren zusammengestellt (was ich eigentlich nicht als schlimm empfinde. Z.B. nimmt auch der offizielle Radroutenplaner des Landes NRW zur Ermittlung einer Route von A nach B bereits bestehende Radrouten, ohne darauf zu verweisen, dass diese Routen irgendwann von Herrn oder Frau XY "erfunden" wurden) und diese Zusammenstellung als seine eigene, im Sinne des Urheberrechts schützenswerte Route ausgegeben.
Ich weiß aber nicht, ob das im Sinne des Urheberrechtes gemeint sein kann. Es ist eigentlich so, also wenn ich mir aus drei Songs Anfang, Mitte und Ende herauskopiere, diese Teilstücke mit ein paar Takten verbinde und dann den neuen Song als eigenen Schützen lassen möchte.
Bedenkt man, dass schon 4 gleiche Takte aus einem anderen Song, eingefügt in den eigenen Song zu einer Verurteilung wegen Urheberrechtsverletzung führen können, dann wäre ich bei der Zusammenstellung einer Tour mit der Forderung nach Schutz der "eigenen Tour" etwas vorsichtiger.
Das Urheberrecht ist doch eigentlich von dem Gedanken durchdrungen, den Verfasser eines Werkes vor der ungerechtfertigten Vermarktung seines Werkes durch andere zu schützen.
War das hier irgendwie geplant ? Ich denke nicht.
In diesem Sinne einen schönen Sonntag für Alle,
Gruß, Curt
Zitat:
Leider hat sich herausgestellt, dass hier einige der Ansicht sind eine fremden Route mit nur geringfügigen Abweichungen und dazu reichen ihnen schon die normalen technisch bedingten Abweichungen beim Nachfahren des Tracks dann als eigene Route auszugeben.
.....genau das ist doch bei der hier in Frage stehenden Tour passiert ! Ich als Teilnehmen habe auf mindestens 90% der Strecke eine entsprechende Beschilderung von verschiedenen Fahrradwegen gesehen.
Also hat der Verfasser dieser Tour doch fremde, bestehende Touren zusammengestellt (was ich eigentlich nicht als schlimm empfinde. Z.B. nimmt auch der offizielle Radroutenplaner des Landes NRW zur Ermittlung einer Route von A nach B bereits bestehende Radrouten, ohne darauf zu verweisen, dass diese Routen irgendwann von Herrn oder Frau XY "erfunden" wurden) und diese Zusammenstellung als seine eigene, im Sinne des Urheberrechts schützenswerte Route ausgegeben.
Ich weiß aber nicht, ob das im Sinne des Urheberrechtes gemeint sein kann. Es ist eigentlich so, also wenn ich mir aus drei Songs Anfang, Mitte und Ende herauskopiere, diese Teilstücke mit ein paar Takten verbinde und dann den neuen Song als eigenen Schützen lassen möchte.
Bedenkt man, dass schon 4 gleiche Takte aus einem anderen Song, eingefügt in den eigenen Song zu einer Verurteilung wegen Urheberrechtsverletzung führen können, dann wäre ich bei der Zusammenstellung einer Tour mit der Forderung nach Schutz der "eigenen Tour" etwas vorsichtiger.
Das Urheberrecht ist doch eigentlich von dem Gedanken durchdrungen, den Verfasser eines Werkes vor der ungerechtfertigten Vermarktung seines Werkes durch andere zu schützen.
War das hier irgendwie geplant ? Ich denke nicht.
In diesem Sinne einen schönen Sonntag für Alle,
Gruß, Curt