Posted by: McLane
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz - 11/03/06 05:49 PM
Zitat:
In Antwort auf: Wolfrad
Zitat:
die Ausarbeitung der Route ist die Leistung
"Leistung" meinetwegen. Der Schutz tritt aber erst ein, wenn sich diese Leistung als vollendetes Werk manifestiert, und das ist nun mal derTrack, wie es unser Beispiel vorgibt. Denn sonst wäre jede Idee, und sei sie noch so flüchtig, zu schützen (das wäre ein Eldorado für die Juristen).
WdA

Markus hat die Tour ausgearbeitet, er hat sie geführt. Falls es niemanden gibt, der diese Tour vor ihm erarbeitet und veröffentlicht hat, so ist er der Urheber. Du würdest durch den Mitschnitt und der Veröffentlichung unter deinem Namen eine Raubkopie veröffentlichen und daran würden auch geringfügige Änderungen nicht ändern.