Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz

Posted by: Wolfgang K.

Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz - 11/04/06 02:56 PM

Genau!
Zum einen geht es doch darum, dass eine Originaldatei von ADAM nicht als von EVA stammend weitergegeben wird, wenn ADAM als Rechteinhaber das nicht will. Darauf besteht ein Rechtsanspruch.

Zum anderen wurde aber klar herausgearbeitet, dass EVA nicht gehindert werden kann, eine selbst erarbeitete (wie auch immer er das macht ohne die ADAM-Datei dafür zu kopieren) Datei gleichen Inhalts unter eigenem Namen zu vermarkten.

Und weiter ergibt sich daraus, dass es zu kurz gedacht ist, wenn man eine schöne Route, die man erst mal veröffentlicht, zurückzieht, weil ein Dritter die Inhalte für ein eigenvermarktetes Werk gebrauchen könnte. Ich würde dies umgekehrt sehen und gerade meine tollsten Touren so veröffentlichen, dass alle Interessierten kostenlosen Zugang zu den guten Informationen finden. Dann brauchen sie nämlich keine kostenpflichtige Information zu erwerben. Dazu kommt, dass eine solche gute Sache durchaus Nachahmer produziert, die ebenfalls aus ihrer Sicht gute Sachen veröffentlichen.

Zu der Frage (ex-4158) ob man als Tourengruppe eine BGB-Gesellschaft ist, vertrete ich allerdings die Meinung, dass dies nur dann der Fall wäre, wenn man sich vorher ausdrücklich dazu zusammengeschlossen hätte. Es mangelt an der ausdrücklichen Vereinbarung, denn die Teilnahme an der Tour allein ist noch kein gemeinsamer Zweck, welcher im Sinne des § 705 BGB erreicht werden sollte.

Das Schöne an dem Faden war, dass letztendlich die juristischen und "rein menschlichen" Punkte sehr gut herausgearbeitet wurden. Ich habe jeden Beitrag mit Vergnügen mitgelesen.

DANKE an alle, die mitgemacht haben !

Gruß Wolfgang