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#287642 - 11/02/06 09:22 PM
Trackdaten und Urheberrecht
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Hallo Horst! Die Daten können leider nicht per PN versandt werden, da an eine PN kein Anhängen von irgendwelchen Dateien möglich ist. Also PN mit deiner Mailadresse an mich. Gilt auch für bernard55.
Veröffentlichen werde ich meine Trackdaten aber nicht! Dies ist auch nicht durch andere erwünscht (Urheberrecht)!
Edit:Dieser Teil wurde von "Ruhrpottidylle" abgetrennt. Wolfrad
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Schönen Gruß Markus Unterwegs zu sein, heißt für mich nicht auf der Flucht zu sein. Ich habe Zeit genug, oder nehme sie mir. Vielleicht weil ich noch kein Rentner bin? Bin auf Reisen nicht elektrifiziert unterwegs. Wieso? Weil ich es noch kann! |
Edited by Wolfrad (11/03/06 08:37 AM) |
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#287657 - 11/03/06 04:33 AM
Re: Meine Tour VI Ruhrpottidylle 28.10.2006
[Re: cyclist]
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#287665 - 11/03/06 06:46 AM
Re: Meine Tour VI Ruhrpottidylle 28.10.2006
[Re: ]
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Ohne mich auf einen juristischen Disput einzulassen warum die Ziffer 7 zutrifft. Markus hat die Tour zusammengestellt und sein Wunsch diese Tour nicht der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen, sollte daher respektiert werden.
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Edited by Zak (02/20/08 02:33 PM) |
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#287688 - 11/03/06 07:52 AM
Re: Meine Tour VI Ruhrpottidylle 28.10.2006
[Re: McLane]
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[Markus hat die Tour zusammengestellt und sein Wunsch diese Tour nicht der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen, sollte daher respektiert werden.
Diesen Wunsch kann man doch respektieren. Ich verstehe nicht, wieso hierüber eine formaljuristische Diskussion geführt werden soll. Schließlich will mir Markus ja nicht untersagen über eine bestimmte von ihm benutzte Bahntrasse zu fahren oder die Zeche Zollverein auch über die von ihm benutzte Straße zu besuchen! Es geht doch hier nur um den Wunsch, die von Markus aufgezeichneten und editierten GPS-Daten nicht ohne seine Zustimmung allgemein verfügbar zu machen. Ich kann mit diesem Wunsch sehr gut leben, auch wenn ich mit eigenen GPS-Daten häufig anders umgehe. mfg - horst -
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"If you want something done, do it yourself." | |
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#287691 - 11/03/06 07:58 AM
Re: Meine Tour VI Ruhrpottidylle 28.10.2006
[Re: hopi]
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#287698 - 11/03/06 08:25 AM
Urheberrecht
[Re: ]
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Vielleicht sollte ein Mod diesen Teil des Threads mal abtrennen.
Ich vermute, dass es richtiger ist, das Urheberrecht hier an der Streckenzusammenstellung der Route also festzumachen. Der Track ist schließlich nur deren technische Aufzeichnung.
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#287704 - 11/03/06 08:51 AM
GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: McLane]
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#287707 - 11/03/06 08:55 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: ]
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Und wenn ich mein GPS Gerät dabei habe und diese Strecke aufzeichne?
Kann er mich auffordern das zu unterlassen?
lg
Danjel
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#287710 - 11/03/06 08:59 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: ]
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Egal, ob privater oder professioneller Anbieter, der Fall ist m.E. doch zu vergleichen mit per Videokamera abgefilmten Kinofilmen oder per Recorder mitgeschnitten Konzerten. In diesen Fällen ist die Rechtswidrigkeit klar. Das müsste dann auch für "mitgeschnittene" Touren gelten.
Anders sieht es m.E. nur aus, wenn die Route z.B. auf allgemein käuflichen Karten verzecinet ist. Wie z.B. der Ruhrradweg.
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#287713 - 11/03/06 09:07 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Hardliner]
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Und wenn ich mein GPS Gerät dabei habe und diese Strecke aufzeichne?
Kann er mich auffordern das zu unterlassen?
lg
Danjel
Achtung: Keine Rechtsberatung sondern Meinungsäußerung. Falls er das in seinen Vertragsbedingungen drin hat, wohl ja. Falls nicht, dürfte er wohl einen Schadensersatzanspruch gegen dich haben, falls du diesen Track öffentlich machen würdest.
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Edited by McLane (11/03/06 09:20 AM) |
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#287725 - 11/03/06 09:29 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Hardliner]
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Und wenn ich mein GPS Gerät dabei habe und diese Strecke aufzeichne?
Kann er mich auffordern das zu unterlassen?
lg
Danjel
Das Urheberrecht ist recht simpel, genau wie wenn Du eine Karte einfach abmalst: Dein (mit deinem Empfänger) abgefahrener Track ist wie die abgemalte Karte Dein Werk, genauso wie wenn Du nachträglich anhand der Ortschaften eine Route oder einen Track rekonstruierst. Das ist schon mal eindeutig. Seine Leistung wird ja schon dadurch entlohnt, daß man dafür gezahlt hat. Ob es fair ist, sowas zu veröffentlichen? Zumindest die "Schmankerln" würde ich keineswegs einfach so veröffentlichen sondern aus "Allerweltstracks" (gibts den Gavia runter schon? ) herausnehmen, besonders schöne ausgetüftelte Routen wie von Cyclemiles, wo ich mitgefahren bin, auch nur im privaten Kreis weitergeben (d.h. einem Einzelnen). Zur Frage: Ob er einen auffordern kann, das zu unterlassen? Solange er noch reden oder schreiben kann, natürlich. Die Frage ist ja nur, ob Du dieser Aufforderung nachzukommen hast. Da gilt dann die Vertragsfreiheit: wenn Du das vorher unterschrieben hast, daß Du die Route wie auch immer nicht veröffentlichst oder kein eigenes Aufzeichnungsgerät benutzen darfst, dann darfst Du auch nicht. Sonst kann er gar nichts machen - wenn er Dich trotzdem ausschließt, macht er sich voll schadensersatzpflichtig, was auch über den Wert der Reise hinausgehen kann. Interessant wäre ein Prozess, wenn er das Gerät widerrechtlich wegnimmt - ob der dann per Gericht gezwungen werden kann, seinen Track herauszugeben als Ersatz für den entgangenen eigenen. Wahrscheinlich ja. ciao Christian
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#287730 - 11/03/06 09:33 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: McLane]
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Falls nicht, dürfte er wohl einen Schadensersatzanspruch gegen dich haben, falls du diesen Track öffentlich machen würdest. Deinen eigenen? Garantiert nicht - es war Dein von Dir abgelaufener/abgefahrener Weg! Den zur Verfügung gestellten Track darfst Du natürlich nicht veröffentlichen - verbietet das Urheberrecht, da hätte er einen Schadensersatzanspruch. ciao Christian
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#287737 - 11/03/06 09:40 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Spargel]
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Ich glaube, da machst du es dir zu einfach.
Den Kinofilm hast du auch mit deinen Augen gesehen, das Konzert mit deinen Ohren gehört. (Die Route mit deinem GPS Gerät aufgezeichnet)Darauf kommt es also nicht an.
Der Routenersteller hat eine eigenständige geistige Leistung erbracht, nämlich die Route erstellt. Diese zeichnest du mit einem technischen Hilfsmittel auf. Du gibst eben nicht einfach einen Track weiter, du gibst die erstellte Route weiter. Und das dürfte dann die Urheberrechtsschutzverletzung begründen.
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#287738 - 11/03/06 09:41 AM
Re: Trackdaten und Urheberrecht
[Re: cyclist]
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#287757 - 11/03/06 10:28 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: McLane]
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Den prinzipiellen Unterschied zu Kino und Theater und geliehener DVD kennst Du aber schon? Das wesentliche ist mal, daß Du mit dem Kauf der Eintrittskarte bzw. der Entleihung die Geschäftsbedingungen akzeptiert hast, die ausdrücklich das Verbot der Bild- und Tonaufzeichnung jeder Art beinhalten. Wenn der Touranbieter dies auch macht, siehe oben. Außerdem drehst Du nicht den Film nach, sondern gibst ihn modulo technische Qualität 1:1 wieder. Die Route durch ein öffentlich zugängliches Gebiet kann von jedermann beliebig oft "entdeckt" werden, wer weiß, ob der Anbieter der erste war bzw wo er seine Anregung her hatte. Die Daten des eigenen Tracks unterscheiden sich auch inhaltlich von den vorgegebenen, das ist nicht nur modulo Qualität. Jeder geht anders. Was man nicht darf, wäre urheberrechtlich geschützte Begriffe zu verwenden. Wenn ich mit Serac Joe seinen Klassiker abfahren und die Tracks online stellen würde (naja, gibts eh schon, aber egal, ist ein Beispiel), kann er mir nix. Wenn ich sie aber mit der von ihm kreierten Bezeichnung "Joe-Route" anbieten würde, dann hätte er mich am Schlawittel. Aber ich habs ja schon oben mal geschrieben: wieso sollte ich, der für eine Dienstleistung gezahlt habe (ok, die Routenwahl ist nur ein Teilaspekt) dem Anbieter sein Geschäft kaputtmachen und "jedermann" die Information schenken? Was hab ich davon? Wirklich nicht.* Aber es ging ja um den rechtlichen Aspekt. ciao Christian *Ich werde auch sicher Hot Pots in Island, die nicht sicher allgemein bekannt sind = eingefaßt, und die ich zufällig finde, schön aus dem Track entfernen. Sind ja auch 1a Tauschobjekte.
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#287763 - 11/03/06 10:37 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Spargel]
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Das wesentliche ist mal, daß Du mit dem Kauf der Eintrittskarte bzw. der Entleihung die Geschäftsbedingungen akzeptiert hast, die ausdrücklich das Verbot der Bild- und Tonaufzeichnung jeder Art beinhalten. Wenn der Touranbieter dies auch macht, siehe oben.
Wir diskutieren hier doch gerade über den Fall, das der Touranbieter, privat oder professionell, es nicht will das eine Aufzeichnung seiner Routenführung veröffentlicht wird. Es exitieren also so etwas wie Geschäftsbedingungen/Vertrag mit eben dieser Bedingung.
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Edited by McLane (11/03/06 10:41 AM) |
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#287769 - 11/03/06 10:51 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: McLane]
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Wir diskutieren hier doch gerade über den Fall, das der Touranbieter, privat oder professionell, es nicht will das eine Aufzeichnung seiner Routenführung veröffentlicht wird ....ich denke, dann sollte er es vorher bekannt geben, oder ??? Gruß, Curt
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#287778 - 11/03/06 10:56 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: McLane]
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man stelle sich mal vor es würde jemand den Elberadweg zwischen Dresden und Pirna als kostenpflichtigen Track anbieten. Der dürfte dann jedem verbieten diesen selbst gefahrenen und aufgezeichneten Track kostenfrei anzubieten? glaub ich nicht! Wenn das witrklich rechtmäßig wäre, finde ich es wird Zeit für eine änderung! job
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#287781 - 11/03/06 10:57 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: curt55]
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Klar, das ist die Voraussetzung für die hier diskutierte Situation.
Wobei es bei privaten Touren, weniger auf die rechtliche als die moralische Seite ankommt. Da sollte es doch selbstverständlich sein nicht gegen den Willen des anderen zu handeln, gleichgültig zu welchem Zeitpunkt der Wille geäußert wurde.
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#287782 - 11/03/06 11:00 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Job]
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man stelle sich mal vor es würde jemand den Elberadweg zwischen Dresden und Pirna als kostenpflichtigen Track anbieten. Der dürfte dann jedem verbieten diesen selbst gefahrenen und aufgezeichneten Track kostenfrei anzubieten? glaub ich nicht! job
Das würde nicht gehen weil die Route ja nicht vom Trackanbieter selbst erstellt ist.
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#287786 - 11/03/06 11:12 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Job]
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Nö, einen anderen Track kann er nicht verbieten, wenn er nur nen Track zum Kaufen anbietet. Wie auch? Goethe könnte ja auch keine Faust ähnlichen Dramen verbieten lasse.
Und McLane: klar ging es zuerst mal um eine konkrete (private, obwohl das nichts zur Sache tut) Tour. Aber ich habe es auch so verstanden, daß es danach um was grundsätzliches geht - nämlich ob man das, wenn nichts gesagt wird, tun darf oder trotzdem nicht. Wenn von vornherein gesagt wird "nein" ist die Lage klar - und zwar auch bei einer privaten Tour!
Ein Nebenaspekt noch zum Urheberrecht als solches: auf das kann in D gar nicht rechtswirksam dauerhaft verzichtet werden, das ist einfach da. Wenn man was freigibt, es sich aber später anders überlegt, kann man andere, die es veröffentlicht haben, zwingen, ab sofort eine weitere Veröffentlichung zu unterlassen. Rückwirkend hat das aber keine Bedeutung, so nach dem Motto Falle stellen und reinlaufen lassen. Wobei es bei Online-Kartenverlagen schon Probleme gab, weil sich natürlich viele nicht die Mühe machen, AGBs auf Änderungen zu beobachten. Daher auch immer besser verlinken.
ciao Christian
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#287787 - 11/03/06 11:20 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: McLane]
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Es ist also ein Unterschied zwischen
"Ich zeichne den Track des Elberadwegs während einer organisierten Tour auf."
und
"Ich zeichne den Track des Elberadwegs während einer privaten Tour auf." ?
Um im Thema weiter zu kommen mal eine Frage: Wie sähe es denn rechtlich aus, wenn ich nach einer organisierten Tour über eine nicht ausgeschilderte Strecke den Verlauf im Internet präzise beschreibe oder ggf. auf einer Karte veröffentliche? Oder gleiches mit einer solchen Strecke mache, die in einem Buch beschrieben ist?
Gruß Uli
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"Too much smoke, too much gas. Too little green and it's goin' bad!". "So sad", Canned Heat, 1970
Dear Mr. Putin, let’s speed up to the part where you kill yourself in a bunker. | |
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#287788 - 11/03/06 11:25 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: McLane]
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@ all in diesem Thread: Ich finde die Diskussion echt klasse! Worueber man so alles diskutieren kann Da ich, was das Fachgebiet Jura betrifft, ein richtiger Laie bin, werde ich mich zwar aus der Diskussion hier schoen heraushalten, aber zum darauf Verweisen, wenn irgendwo mal wieder gemeckert wird, weil eine physikalisch/mathematische Diskussion (obwohl sie Bezug zu Fahrraedern hat) zu sehr ausartet, wird er gut herhalten Gruesse und viel Spass bei weiteren Rechtsdisputen Maik
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Edited by MaikHH (11/03/06 11:52 AM) |
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#287790 - 11/03/06 11:45 AM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Spargel]
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#287795 - 11/03/06 12:09 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: ]
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Servus ex-4158, Hab jetzt den § nicht nachgeschaut, aber: ja. Wobei es so ist wie bei den Landkarten: auch das staatliche Amt kann niemand hindern, eine eigene aus eigenen Mitteln zu erzeugen, die "natürliche Datenbasis" ist ja für jedermann verfügbar. Also gibt es ummara dreiundfünfzig Karten vom Karwendelgebirge und auf jeder ist ein separates Urheberrecht. Manche habe sich eine technische Datenbasis eingekauft, andere alles selbst erzeugt. Auweh Zwick, jetzt wirds kompliziert. Allein ob BGB-Gesellschaft paßt, wäre ich mir gar nicht sicher. Ich sehe es pragmatisch: wenn es vorher gesagt wurde, hat man sich mit der Mitfahrt stillschweigend verpflichtet, irgendeinen § findet ein Bossi schon und wenn nachher drum gebeten wurde, mag das zwar juristisch nicht mehr greifbar sein, aber derjenige wäre für mich gestorben. Andernfalls sowieso auch. Alles klar? ciao Christian P.S. ist es nicht so, daß unentgeltliche Rechtsberatung inzwischen zulässig ist oder ist das erst im Entstehen?
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Edited by Zak (02/20/08 02:36 PM) |
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#287799 - 11/03/06 12:14 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Uli]
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Es ist also ein Unterschied zwischen
"Ich zeichne den Track des Elberadwegs während einer organisierten Tour auf."
und
"Ich zeichne den Track des Elberadwegs während einer privaten Tour auf." ?
Um im Thema weiter zu kommen mal eine Frage: Wie sähe es denn rechtlich aus, wenn ich nach einer organisierten Tour über eine nicht ausgeschilderte Strecke den Verlauf im Internet präzise beschreibe oder ggf. auf einer Karte veröffentliche? Oder gleiches mit einer solchen Strecke mache, die in einem Buch beschrieben ist?
Gruß Uli
Das hast du falsch verstanden. Beim Elberadweg handelt es sich um eine existierende Route, deshalb keine Eigenleistung des Veranstalters (bezüglich der Routenerstellung), deshalb m.E. kein Urheberrecht.
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Edited by McLane (11/03/06 12:38 PM) |
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#287800 - 11/03/06 12:19 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Spargel]
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Nö, einen anderen Track kann er nicht verbieten, wenn er nur nen Track zum Kaufen anbietet. Wie auch? Goethe könnte ja auch keine Faust ähnlichen Dramen verbieten lasse.
Nun, wenn es noch Urheberrechtsansprüche auf den Faust gäbe, könnten die Rechteinhaber dir schon untersagen, ein Drama herauszubringen, bei dem du nur die Namen und ein paar Randdetails ausgetauscht hast.
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#287801 - 11/03/06 12:20 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Spargel]
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P.S. ist es nicht so, daß unentgeltliche Rechtsberatung inzwischen zulässig ist oder ist das erst im Entstehen? Das Aufzählen von Paragraphen alleine ist noch längst keine Rechtsberatung. Auch das Diskutieren eines theoretischen Beispielfalles zählt noch nicht darunter. Erst die Beratung einer tatsächlichen, oder auch juristischen Person in einem konkreten Fall fällt unter die Rechtsberatung.
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#287819 - 11/03/06 01:23 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: McLane]
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Beim Elberadweg handelt es sich um eine existierende Route, deshalb keine Eigenleistung des Veranstalters (bezüglich der Routenerstellung), deshalb m.E. kein Urheberrecht. Doch! Seine Route, wenn sie auf eigener Messung und nicht der zusammenstellenden Wiedergabe fremder Zahlen beruht, ist eine eigene Leistung und unterliegt dem Urheberrecht, genau wie eine Landkarte. Aber auch nur exakt diese, jede ein wenig andere nicht. Läßt sich ggfs leicht prüfen, nie im Leben sind von hunderten Trackpunkten mehr als ein paar bis auf die letzte von GPS-Geräten aufgelöste Stelle identisch.
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#287827 - 11/03/06 02:07 PM
Re: GPS-Tracks und Urhebergesetz
[Re: Spargel]
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Doch! Seine Route, wenn sie auf eigener Messung und nicht der zusammenstellenden Wiedergabe fremder Zahlen beruht, ist eine eigene Leistung und unterliegt dem Urheberrecht, genau wie eine Landkarte. Aber auch nur exakt diese, jede ein wenig andere nicht. Läßt sich ggfs leicht prüfen, nie im Leben sind von hunderten Trackpunkten mehr als ein paar bis auf die letzte von GPS-Geräten aufgelöste Stelle identisch.
Du vertrittst also die Ansicht nur wenn Original und Kopie 100% identisch sind, könnte eine Urheberrechtsverletzung vorliegen. Als Minderheitsmeinung akzeptabel
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