Wasser aus einem frei zugänglichen Brunnen dürfte (zumindest in Europa) nie als Trinkwasser ausgewiesen sein. Brunnen/Quellen/Wasserfassungen zur Trinkwassergewinnung müssen sich aus Schutz vor mikrobakteriellen Einträgen in Trinkwasserschutzzonen befinden. In Zone 1 ...
Vielleicht trifft das für Deutschland zu, sicherlich aber nicht für ganz Europa. Ich glaube aber nichtmal für Deutschland, dann müssten sogar Kurbrunnen mit Trinkverbot gekennzeichnet sein. Die von dir zitierten Vorschriften dürften sich vielmehr auf die großflächige Trinkwasserentnahme von Gemeinden beziehen (Wasserschutzzone), nicht aber auf einen einzelnen Trinkbrunnen. Zudem gibt es auch noch Unterschiede wie "Kein Trinkwasser" und "Wasser nicht überwacht" - in Deutschland selten, im Frankreich häufiger.