Bislang haben die Organisatoren von solchen Treffen noch nie eine Versicherung gebraucht.
Zum Glück ist nie was passiert, aber stell dir mal vor, du mietest einen Veranstaltungsort und das brennt ab?
In Antwort auf: Thomas1976
Und ein eingetragener Verein war bislang auch nicht nötig.
Vorteil: Es haftet der Verein, die Haftung des Organisators dürfte auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt sein
In Antwort auf: Thomas1976
Ich möchte nicht, dass ich für die Teilnahme von erwachsenen Leuten an meinen Privatveranstaltungen zukünftig Versicherungen abschließen muss.
Das werden die Gerichte wohl anders sehen. Das BSG z.B. beschränkt Private Veranstaltungen auf Feiern die ausdrücklich auf den Familienkreis einschließlich freundschaftlich verbundene Personen beschränkt sind ("geschlossene Veranstaltung"). Allein die Möglichkeit "eines darüber hinausgehenden Personenkreises" reicht, damit eine Veranstaltung öffentlich und damit nicht mehr privat ist.
In Antwort auf: Thomas1976
Man sollte die Kirche echt mal im Dorf lassen.
Ich habe schon zahlreiche größere Veranstaltungen vor allem Rock-Pop Konzerte organisiert und es ist es erstaunlich wenig passiert. Zweimal aber doch. Einmal hatte ich das Glück, dass der Vermieter meinte das Treppenhaus sei ohnehin renovierungsbedürftig gewesen und einmal war eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen.