Ich bin zwar kein Jurist, aber für eine versicherungspflichtige öffentliche Veranstaltung fehlen aus meiner Sicht einfach die Kriterien, denn das Forumstreffen ist nicht kommerziell
Für Haftungsfragen ist es wohl egal ob Du nicht-kommerziell oder kommerziell handelst. Ein Autofahrer muss ja für einen verursachten Unfall den er auf einer Privatfahrt macht genauso haften wie für den Unfall auf der Geschäftsfahrt. Im Gegensatz zum Auto ist eine Veranstaltung aber nicht versicherungspflichtig.
und die Besucher stehen direkt oder indirekt in Beziehung zueinander (kennen sich persönlich oder durch dieses Forum beispielsweise). Damit hat das ganze privaten Charakter wie eine Grillparty, Hochzeitsfeier oder ein Kindergeburtstag usw.
Werden die Gerichte wohl nicht so sehen, da die Veranstaltung öffentlich angekündigt wird und jeder der dies ließt und Radreisen macht kommen kann.
Ich hatte keinen Veranstaltungsort gemietet sondern nur mitgeteilt wo sich Radfahrer untereinander treffen.
Für's Campen auf dem Campingplatz sehe ich das auch so. Für die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, die üblicherweise nicht allen Campingplatzbesuchern zur Verfügung stehen, nicht. Da könnte ggf. auf den Organisator was zukommen.
Juristisch waren wir keine Veranstalter. Wir haben lediglich einen juristisch unverbindlichen Kontakt (...) zur Gaststätte hergestellt. Niemand von uns hat irgendwas unterschrieben oder Geld ausgelegt. (...) Das war ein Gentlemen's Agreement
Auch ein "Gentlemen's Agreement" ist ein Vertrag. Das Treffen in Berlin hatte ganz klar den Charakter einer öffentlichen Veranstaltung. Der Wirt hat zwar die Räume kostenlos gegen Bewirtung zur Verfügung gestellt, Du hast aber die Veranstaltung durchgeführt. Für die Veranstaltung würdest Du vermutlich also auch haften. Es hätte z.B. richtig Ärger geben können, da wenn ich es richtig in Erinnerung habe, der Notausgang durch die Leinwand blockiert war.
Wieso eigentlich grobe Fahrlässigkeit?
Angenommen Du mietest ein Haus und verteilst auf den Zimmern Kerzen in Holzregalen. Mit einem Schaden ist sicher zu rechnen, das dürfte grob fahrlässig sein.
Im übrigen, ich bin alt genug, ausreichend versichert und hafte selber für einen von mir entstandenden Schaden. Das braucht kein Verein oder sonstwer übernehmen.
Es geht ja um Schäden die Dritten widerfahren oder die Dritte verursachen, für die Du als Veranstalter haften sollst. Die normale Privat-Haftpflichtversicherung dürfte z.B. eine ehrenamtliche Tätigkeit als Tourenleiter nicht mitversichern.
1. Beispiel:
Angenommen den Radweg den du als Tourenleiter nimmst ist durch eine Baustelle blockiert. Du entscheidest dich für die Umfahrung einen Trampelpfad zu nehmen. Ein Teilnehmer stürzt und wird unglücklicherweise schwer verletzt. Er verlangt von Dir Schmerzensgeld. Ich könnte mir vorstellen, dass ein Gericht ihm Recht gibt, da ein Teilnehmer einer Ausfahrt von den Entscheidungen des Tourenleiters abhängig ist und die Gruppe entsprechend Druck ausüben kann. Wer nicht mitkommt, muss alleine weiterfahren, weiß oft auch gar nicht wo es weiter geht. Um nicht als „Memme“ dazustehen werden viele Teilnehmer zudem höhere Risiken in Kauf nehmen, als sie dies üblicherweise tun. Selbst wenn Du vorher ausdrücklich darauf hinweißt, dass die Teilnahme auf eigenes Risiko geschieht, könnte ich mir vorstellen, dass Du als Tourenleiter dennoch haften könntest, wenn mit dem Schwierigkeitsgrad vorher nicht zu rechnen war. Allerdings dürfte hier wohl, so vorhanden, eine Haftpflichtversicherung einspringen, da die Entscheidung den Trampelpfad zu nehmen wohl lediglich als fahrlässig zu bewerten ist. Die private Haftpflicht dürfte hierfür allerdings in der Regel nicht aufkommen, da es sich nicht um eine private Sache handelt (ggf. aber doch wenn die ehernenamtliche Tätigkeit mitversichert ist). Wer Mitglied in einem Verein ist, dürfte günstig gegen dieses Risiko mitversichert sein (soweit ich weiß zahlt ein Verein 25,-- Euro im Jahr).
2. Beispiel:
Du fährst als Tourenleiter über eine Rote Ampel, es kommt daher zu einem Umfall bei dem Mitfahrer verletzt werden. Nach meinen Informationen ist dieses Verhalten als grob fahrlässig einzustufen und nicht versicherbar.
3. Beispiel:
Wenn Kinder mitfahren sollte man besonders den Gruppendruck bedenken und darauf achten das keine Lücke zwischen einem verantwortlich Handelnden und dem Kind entsteht. Denn auch Kinder, die schon allein im Straßenverkehr klarkommen, neigen oft dazu auch wenn mehrere 100m Abstand zwischen ihnen und den Vorausfahrenden besteht einfach der Gruppe hinterher zu fahren ohne nach links und rechts zu schauen oder auf rote Ampeln zu achten.
Das ist doch die altbekannte Masche von Versicherungsverkäufern. Man muß nur mehr oder weniger subtil an die möglichen Ängste der Betreffenden appelieren und prompt wirkt das. Klappt ja auch hier bei Manchen. Die Zeit, die es braucht, um einen Verein zu gründen und zu unterhalten, dürfte die Zeit, die für ein Forumstreffen zur Verfügung steht, mindestens erreichen. Institutionalisierungs-, Regelungs- und Absicherungswahn.
Soweit ich weiß könnte ein Verein das Veranstalterrisiko für 25,-- Euro im Jahr versichern. Die Gründung geht recht einfach. Es ist aber ein gewisser bürokratischer Aufwand vorhanden.
Der Betrieb der Internetseite kommt offenbar auch ohne Verein aus.
Auch nur, da jemand so nett ist, das Risiko zu übernehmen.
Du hast es geschafft und mir zukünftige Forumstreffen regelrecht "zerlabbert" und ich werde deshalb zukünftig auf diese verzichten. Ich habe kein Bock vor Gericht gestellt zu werden, weil eventuell mal etwas zu Bruch geht auf so einem Treffen.
Die Haftungsrisiken wären natürlich für Organisatoren auch ohne Vereinsgründung gegen Null, wenn das Forum über eigenes Equipment verfügen könnte z.B. ein gebrauchtes Gruppenzelt.