In Antwort auf: falk
Kann man sich auf die allgemeine Betriebsgefahr berufen, wenn man mit einem stehenden Fahrzeug zusammenstößt (um mal analoge Sachen zu vergleichen)? Ich denke nein. sonst müsste schließlich auch der Förster haften, wenn jemand gegen einen Baum rennt.

Damit wir nichts vergessen: Und wenn man hinfällt, weil kein Baum zum Abstützen dasteht, muss der Förster auch haften. lach

Erinnert mich ein wenig an die Situation, wenn man das Fahrrad durch eine Fußgängerzone schiebt und Leute mit dem Handy am Ohr gegen das Rad laufen und dann verwundert einen an schauen - "was soll denn das Rad hier"? verärgert

Irgendeiner schenkte dem Menschen zwei Augen,
doch die meisten wissen wenig um das Sehende im Auge.

Weisheit von veloträumer, die er von Trasgu erhielt