Ich bin dreisterweise einfach mal von den gegebenen Informationen im Startbeitrag ausgegangen.
weil ein Triebwagen des Typs LT 612 überbreite Übergänge von Bahnsteig zum Zug und extrem hohe Stufen hatte,
Wie "es" nun genau war, ist dabei total belanglos, wenn man das Anliegen des Fragenden betrachtet.
Das man das natürlich auch anders betrachten kann, ist mir klar. Ich kenne solche Probleme aber durchaus auch aus eigener Erfahrung. Bin schon oft genug mit beladenem Rad grenzwärtig in Züge geklettert oder habe versucht sie unfallfrei wieder zu verlassen.
Einmal pfiff ne überhaupt nicht witzige Zugbegleiterin das Schließen der Türen aus, während sie in meine Richtung schaute - pfff.... kam die Druckluft angesaust - und ich stand mit untergeklemmter Gazelle halt noch halb draussen und halb drinnen und versuchte mich durch die abartig enge Tür zu zwängen, inklusive der zwei Stufen aufwärts. War toll von der Tür dann eingeklemmt zu werden ...
Ich meine ab und an wird in Zügen - in München nicht auf bei der S-Bahn an einem Bahnhof?? - die Warnung ausgerufen, dass man eben wegen größerem/unüblichem und gefährlichem Abstand zur Bahnsteigkante bitte besonders aufpassen soll. Das Problem gibt es also durchaus.
Es geht hier aber wohl nun um die Haftungsfrage und die wird wohl gerichtlich zu klären sein.
PS: Sehe gerade, die übrigen Antworten haben ja eigentlich alles schon auf den Punkt gebracht.