Der Abstand muß wirklich sehr groß gewesen sein,
Unwahrscheinlich. Die betreffenden Maße unterliegen doch ziemlich engen Toleranzen. Ohne konkrete Ortsangabe bleibt alles Spekulation. Was die Eigenverantwortung für das eigene handeln betrifft, da passt mein Rechtsempfinden sehr zu Dipping.
Kann man sich auf die allgemeine Betriebsgefahr berufen, wenn man mit einem stehenden Fahrzeug zusammenstößt (um mal analoge Sachen zu vergleichen)? Ich denke nein. sonst müsste schließlich auch der Förster haften, wenn jemand gegen einen Baum rennt.