Zitat:
Die Bahn lehnt die Haftung ab, obwohl schon mehrere Unfälle bei diesem Zugtyp aktenkundig sind.

Kein Wunder, die Wagen sind abgenommen und zugelassen, die Infrastruktur auch. Zudem sind die Stufen weder besonders hoch noch ist der Abstand zwischen Wagen und Bahnsteig außergewöhnlich breit. Für den sicheren Betrieb ist ein gewisser Abstand zwischen Fahrzeug und ortsfesten Anlagen erforderlich. Liegt der Bahnsteig im Bogen, und wenn ja, im Innen- oder Außenbogen? Bögen, die mit höherer Geschwindigkeit befahren werden können, benötigen eine Überhöhung. Ein Bahnsteig an solchen Stellen ist immer nur ein Kompromiss. Das einzige Mittel dagegen wäre, an dieser Stelle keinen Bahnsteig einzurichten. Die Konsequenzen kannst Du Dir vorstellen. Im Innenbogen wird die Lücke zwischen Fahrzeug und Bahnsteig größer, im Außenbogen die Höhe bis zum ersten Tritt. Eine Pflichtverletzung von Infrastrukturbetreiber oder Verkehrsunternehmen ist beides nicht. Das Einzige, was überhaupt ein Angriffspunkt wäre, ist die Bahnsteighöhe. Allerdings betreffen die Regelwerte nur Neubauten. Im Bestand dürfen Bahnsteigkanten sehr viel niedriger sein. In einem solchen Fall ist allerdings das Hineingeraten zwischen Fahrzeug und Bahnsteigkante nicht weiter gefährlich, da schonmal keine Einklemmgefahr besteht.
Gerade auf älteren Bahnsteigen gibt es Übergänge, für die die Kanten abgesenkt sind. Kommen die Einstiege gerade an dieser Stelle zum stehen, ist das zwar unschön, aber auch kaum zu vermeiden. Ist das so passiert?
Ohne Vergleichsfoto ist alles nur Spekulation. Ich vermute aber, dass sich ohne nachzuweisende Pflichtverletzung keine Haftung durchsetzen lässt. Es an den Fahrzeugen festzumachen halte ich für zwecklos. die Einstiegsverhältnisse sind im Übrigen bei den 612ern deutlich besser als bei den meisten klassischen Reisezugwagen. Um einen »Bahnunfall« draus zu machen, hätte ein Fahrzeug in Bewegung sein müssen.