Wie ich bereits oben erwähnte, sind nächtliche Gewitter im Sommer das Hinzunehmende und Übliche.
Eine Ankündigung, beispielsweise auf einem elektronischen Navigationsgerät ist nicht erforderlich.
Insoweit ist es dem Pflichtenkreis des Lagernden zuzurechnen, seinen Unterstand nicht auf freiem Feld zu wählen.
Dies erübrigt die Frage des Diskussionswiederaufnehmenden, wie er sich auf freiem Feld vor Blitzschlag schützen könne.
