Über Freilauf habe ich derzeit keine Rechts- oder Bauvorschrift gefunden.
P.S. Es handelt sich um lächerliche Werte, nicht umsonst nehmen heute vernünftige Fahrer die Gustav-M oder die Mathilda als Maßstab, dort ist dann nur noch die Schwerpunktlage und der Reifenhaftwert limitierend. Ich bezweifele aber ob mit Starrantrieb auch nur diese lächerlichen Werte erricht werden.