Weil's so gut hierher passt: In der "ADFC Radwelt", Ausgabe 5/05, wird über ein Urteil des OLG Frankfurt (24U 201/03) berichtet. Zwei in der Dämmerung unbeleuchtet fahrende Rennradfahrer hatten einen schweren Unfall mit Todesfolge verursacht. Quintessenz des Urteils: "Bei einem Unfall in der Dämmerung haften Radfahrer ohne Fahrradbeleuchtung überwiegend für die Unfallfolgen ... . Eine 'Notbeleuchtung' am Trikot reicht auf keinen Fall aus." Gruß Uli