Dunkelfahrer, fehlender polizeilicher Vollzug der Rechtsordnung, fast schon Rechtsbeugung!

Zielführende Maßnahmen:

1. sofort Geldbuße fällig.
2. Wiedervorführpflicht des Fahrrad STVZO gemäß.
3. Sofortige Sicherstellung udn Abholung erst bei Tage bei der Polizei, die Erfahrung spricht dafür dass eben NICHT nachhase geschoben wird. Durch diese Praxis und eben die Tatsache dass der betreffene mit nicht vorhandener Beleuchtung angestroffen wurde ( durchgebrannte rücklichtbirne ist eine andere Qualiotät ) spricht für Vorsatz, daher ist die "Verhältnissmäßigkeit" gegeben.

Recht nicht durchzusetzen ist Willkür, Verhalten eines Polizeistaates, im Rechtsstaat gilt die Rechtsordnung für jeden und immer!