Ach ja, wo bleiben von dir eigentlich die §§ der deutschen STVO, welche ...die Mindestbremskraft von Bremsen angeben.
Ob du glaubst oder nicht: Solche Vorschriften gibt es - nicht in der StVO, sondern als Form einer DIN-Norm. Im Utopia-RadRatgeber heißt es z.B.: "Der Rücktritt sollte nur noch als Zusatzbremse angesehen werden. Als alleinige Hinterrad-Bremse erfüllt Sie die DIN-Bremswerte nur bei sehr leichten Menschen und langsamer Fahrweise."
Ich merke schon, warum sich andere Personen aus diesem Forum stark zurück gezogen haben.
Bitte nicht persönlich nehme, Kathrin. Aber: Dieses ständige Rumlamentieren etlicher Leute über den angeblichen Qualitätsverfall des Forums geht mir ehrlich gesagt echt schwer auf die Nerven! Früher war alles besser, sogar die Zukunft.