Wenn ich mich richtig erinnere, darf die Oberkante des Lichtkegels nach fünf Metern mur noch halb so hoch wie die Einbauhöhe des Scheinwerfers sein. Damit wäre die zulässige Leuchtweite auf zehn weltfremde Meter begrenzt. Praktisch kann man mit so einer Einstellung nur Schleichfahrt machen.

Ich habe aber nicht erlebt, dass jemand darauf besteht. Diese Forderung ist ein nie überprüftes Relikt aus den Dreißigern.