Hier mal ein Update zum Radtransport bei Airfrance.
Liest man auf der Seite die Anforderungen an den Radtransport, so findet man, dass das Rad anzumelden und auf eine dort beschriebene Art zu verpacken ist.
Das Rad anmelden kann man erst, wenn man gebucht hat und hat man gebucht, dann erfährt man, dass sie sich die Mitnahme des Rades vorbehalten und darüber am Tag vor dem Abflug informieren. Und, was man mir nach unendlichem Warten und einigen Gesprächen mit der Hotline klarmachte, die Nichtmitnahme wäre KEIN Grund, den Flug selbst zu stornieren.
Nun dürfte, wenn ich da nichts übersehen habe, die Angabe auf der Seite die ich verlinkte, ein Verstoß gegen § 5 UWG sein, weil ohne das Verschweigen dieser merkwürdigen Voraussetzungen wir uns nicht für diese Gesellschaft entschieden hätten. Das aber ist natürlich, wenn es zu einem Prozess kommt, erst nach Jahren entschieden. Und juckt natürlich so einen Riesenkonzern überhaupt nicht.

Einziges Fazit ist, egal wie es jetzt konkret ausgeht, dass man als Radreisender die Airfrance besser meidet.

ps. Ein Mitarbeiter der AF, der Beschwerden bearbeitet, fragte mich ernsthaft, ob wir uns, wenn denn die Räder nicht mitgenommen würden, nicht Räder in Chile ausleihen könnten.
Merkwürdiger Humor.