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#671376 - 11/22/10 04:07 PM Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?
Anni91
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Hallo,

In Moment fahr ich mit einer Leuchte mit Batterie, die nach STVO mich zugelassen ist. Gibt es auch welche die zugelassen sind?
Habe nämlich keinen Nabendynamo.

Liebe Grüße
Annette
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#671377 - 11/22/10 04:11 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Anni91]
Auberginer
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Ja, gibt einige STVZO zugelassene Leuchten.

Als ALLEINIGES Licht aber nur bei Rennrädern unter bla KG (ich glaube es waren 13) zugelassen.

Alle anderen Räder müssen noch zwingenderweise eine Dynamobeleuchtung mitführen.

Alle nichtzugelassenen Leuchten dürfen nicht eingesetzt werden. Weder alleine noch als zusatzbeleuchtung zur Dynamobeleuchtung.

LG Luki
Mit pinkem Flecktarn kann man sich super zwischen Flamingos verstecken.

Edited by BikeViking (11/22/10 04:13 PM)
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#671378 - 11/22/10 04:16 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Auberginer]
JaH
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Dürfen an Rädern die im Geltungsbereich der STVO bewegt werden, nicht montiert bzw betrieben werden.
Anders sieht es aus, wenn man die Teile an der Kleidung oder Gepäck hat, das ist nämlich kein Fahrzeug im Sinne der STVO.

Ich hab hier noch meine Sigmma Cubelight 4xAA Lenkerleuchte mit STVZO Zulassung, die ich benutzt habe, ehe ich für die Randonneuse nen (gescheiten) Dynamo hatte.
Dif-tor heh smusma! \\//_ - Lebe lang und in Frieden. Und für Radfahrer: Radel weit und ohne Platten.
In dem Sinne meint Jochen: Das Leben ist hart. Mit und ohne Oberlippenbart.
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#671379 - 11/22/10 04:19 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Auberginer]
adolar
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In Antwort auf: BikeViking
...(ich glaube es waren 13)


11Kg sind es.
Quelle: §67 (11)

Nichts zu danken! schmunzel
Grüße

Stephan
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#671380 - 11/22/10 04:20 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: JaH]
Auberginer
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In Antwort auf: Kogaradler
Dürfen an Rädern die im Geltungsbereich der STVO bewegt werden, nicht montiert bzw betrieben werden.


Was darf nicht montiert werden ? Auberginen ?


Danke Stefan, ich will hier ja nichts falsches verbreiten lach

LG Luki
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Edited by BikeViking (11/22/10 04:21 PM)
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#671384 - 11/22/10 04:31 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Auberginer]
JaH
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In Antwort auf: BikeViking
In Antwort auf: Kogaradler
Dürfen an Rädern die im Geltungsbereich der STVO bewegt werden, nicht montiert bzw betrieben werden.


Was darf nicht montiert werden ? Auberginen ?

Fragen sie bzgl Auberginen ihren zuständigen EU-Hochkommissar für obstkonformes Lenkergerödel.. oder so, mir ist gerade mein Clown abhanden gekommen, sorry.

Ich hab dort angeknüpft, wo .. äh, .. wo die einzig logische Verbindung zu meiner ergänzenden "Einlassung" besteht.

In Antwort auf: BikeViking
Alle nichtzugelassenen Leuchten dürfen nicht eingesetzt werden. Weder alleine noch als zusatzbeleuchtung zur Dynamobeleuchtung.
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#671385 - 11/22/10 04:31 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Auberginer]
Anni91
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Gibt es denn auch Leuchten mit Akku, die ich ohne weitere Dynamobeleuchtung am Trekkingrad fahren darf?
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#671386 - 11/22/10 04:32 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Anni91]
Auberginer
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Nein
Mit pinkem Flecktarn kann man sich super zwischen Flamingos verstecken.
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#671388 - 11/22/10 04:41 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Auberginer]
PMB
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Selbst die FAZ hat sich mit dem Thema auseinandergesetzt: HIER
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#671389 - 11/22/10 04:59 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Anni91]
gaudimax
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Hersteller die mit batteriebetriebenen Lichtern werben die laut StVO zugelassen sind, sind für gewöhnlich nur für Rennräder unter 11 kg zugelassen - man muss eben oft auch das Kleingedruckte lesen.
Dass es eine Batterieleuchte gibt, die für alle Räder zugelassen ist, ist mir unbekannt.

Es gibt auch Lichter, die im Straßenverkehr nicht zugelassen sind, da sie zu hell sind. Lupine baut z.B. solche Dinger, die allerdings ein Vermögen kosten und vorallem zum Mountainbiken in der Nacht eingesetzt werden.

Seit Jahren fahre ich selber allerdings mit Batterielicht und hatte dabei noch nie Ärger mit der Polizei. Solange man ein Licht hat sind die für gewöhnlich zufrieden. Schau dich doch mal um wieviele Leute mit solchen Batterielichtern umherfahren.
Ein Fahrrad, welches wirklich 100% StVO-Konform ist, findet sich im Alltag sowieso sehr selten.
Probleme kann es eher geben, falls man einen Unfall hat, dort kann dann z.B. die Mitschuld größer werden.
Gruß, Berti
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#671390 - 11/22/10 05:00 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: ]
rayno
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Warum "Selbst die FAZ..." ?
In der FAZ findet man garnicht so selten fundierte Artikel zu Fahrrädern und zum Radfahren im Allgemeinen. Der zuständige Redakteur macht sogar recht oft den weiten Weg mit dem Rad zur Redaktion.
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#671391 - 11/22/10 05:18 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Anni91]
Tanbei
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Lupine Lampen lassen sich aber in den allermeisten fällen runter Dimmen.
Ich habe noch nie ein Fahrrad mit Dynamo gehabt.
Ich habe auch noch nie Probleme mit meinen schon immer Verbotenen Lampen bekommen.
Problem mit anderen Verkehrsteilnehmern träten eigentlich immer nur auf, wen die Lampe nicht richtig auf die Straße ausgerichtet ist, oder wen Neid im Spiel ist.
Wer einmal ein Richtiges Licht am Rad hatte, will meist kein anderes mehr haben.
Für mich immer wieder unverständlich, was sich der Gesetzgeber dabei gedacht hat, das es langt wen man Gesehen wird aber Selber nicht sehen darf.
____________________________________________________
Geht es mal nicht ums Tandem, steht es explizit dabei.
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#671393 - 11/22/10 05:27 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: gaudimax]
Auberginer
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In Antwort auf: gaudimax
Hersteller die mit batteriebetriebenen Lichtern werben die laut StVO zugelassen sind, sind für gewöhnlich nur für Rennräder unter 11 kg zugelassen - man muss eben oft auch das Kleingedruckte lesen.


Nö die sind auch für alle anderen Räder zugelassen. Bloß entbindet eine solche Beleuchtung nicht von der Pflicht eine Dynamolichtanlage montiert zu haben(bzw. nur bei RR <11Kg).


LG Luki
Mit pinkem Flecktarn kann man sich super zwischen Flamingos verstecken.
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#671417 - 11/22/10 07:06 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: rayno]
StephanBehrendt
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In Antwort auf: rayno
In der FAZ findet man garnicht so selten fundierte Artikel zu Fahrrädern und zum Radfahren im Allgemeinen. Der zuständige Redakteur macht sogar recht oft den weiten Weg mit dem Rad zur Redaktion.

Dann aber ohne Kutte.
------------------------
Grüsse
Stephan
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Off-topic #671418 - 11/22/10 07:06 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: JaH]
F4B1
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Die sind doch schon mit den Krümmungsgrad von Gurken beschäftigt. Sollen sich doch nicht überarbeiten. grins

Gruß,

Fabian
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#671438 - 11/22/10 08:29 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: gaudimax]
HeinzH.
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In Antwort auf: gaudimax
(....) Seit Jahren fahre ich selber allerdings mit Batterielicht und hatte dabei noch nie Ärger mit der Polizei. Solange man ein Licht hat sind die für gewöhnlich zufrieden.(......)


Moin Berti,
in Gegenden, in denen die Fahrradfahrer eine Minderheit unter den Verkehrsteilnehmern darstellen, sind die Polizeibeamten in Bezug auf die Fahrrad-bezogenen Anforderungen der StVZO häufig weniger gut informiert oder sehen "es" nicht so eng, weil: "Es ist ja eh Wurscht."
Das ändert sich in dem Augenblick, in dem der Radverkehr eine verkehrsrelevante Größe geworden ist. Hier in Münster sind die Fahrradfahrer inzwischen mit 37% die größte Gruppe der Verkehrsteilnehmer. Die Radverkehrsdichte ist, besonders zur rush hour auf etlichen Relationen so groß, daß man wirklich konzentriert fahren muß. Ensprechend oft kommt es auch zu Unfällen Radfahrer/Radfahrer mit teils schlimmen Folgen. Auch nächtliche Frontalzusammenstöße, in einem Fall mit tödlichen Folgen, gab es hier schon.
Die Polizei aktzeptiert hier jedenfalls i.d.R. Batteriebeleuchtungen als alleinige Beleuchtung an Normalfahrrädern nicht mehr, dies wurde auch in den beiden Tageszeitungen und im örtlichen Rundfunksender öffentlich so angekündigt.
Ich finde das auch o.k. so, denn es ist nur menschlich, daß Akkus nicht regelmäßig geladen und Batterien nicht rechtzeitig gewechselt werden....
Gruß aus Münster,
HeinzH.
Demokratie lebt davon, daß sich die Bürgerinnen und Bürger aktiv einbringen...
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Off-topic #671453 - 11/22/10 09:38 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: ]
Oldmarty
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In Antwort auf: F4B1
Die sind doch schon mit den Krümmungsgrad von Gurken beschäftigt. Sollen sich doch nicht überarbeiten. grins

Gruß,

Fabian


Auch wenn es immer wieder und wieder und wieder .... wiederholt werden... wird es nicht wahrer. Kein EU-Beamter wollte das. Das wollte die Lebensmittelverarbeitende Industrie. Denn nur grade Gurken kann man systematisch sicher verladen und verarbeiten. Total krümme nicht. Diese Industrie ist sehr mächtig in Brüssel.

Edited by Marxty (11/22/10 09:39 PM)
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Off-topic #671454 - 11/22/10 09:48 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Oldmarty]
JaH
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In Antwort auf: Marxty
Denn nur grade Gurken kann man systematisch sicher verladen und verarbeiten. Total krümme nicht. Diese Industrie ist sehr mächtig in Brüssel.

Nicht nur jene Industrie ... sorgt dafür das Hirn ausgeschaltet und speziellere Interessen den Platz einneh... ächem
Nun ja. Ich dachte es ist weil man mit zu krummen Gurken nicht mehr genug bzw konstant viele in eine Kiste bekommt, die krummen also mehr "Kiste" brauchen und damit unrentabler sind, Aber offiziell ist es natürlich gaaaanz anders, wir ahnen es alle, in Wahrheit ist es nämlich der Verbraucher "der das so will". Irgendwo hab ich den Spruch schonmal gehört ... böse
Wobei "die Industrie" dabei ja über hellseherische Fähigkeiten verfügt, denn sie, die Industrie, weiß schon ganz genau was der Vervbraucher will, bevor dieser überhaupt das örtliche Grüne-Wiese-Endverbraucher-Paradies betreten hat.
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Edited by Kogaradler (11/22/10 09:52 PM)
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#671457 - 11/22/10 10:00 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: HeinzH.]
vgXhc
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Ich denke, die Frage, ob die Polizei auf die StVZO-Zulässigkeit der Leuchten achtet oder nicht, ist eher sekundär. Im schlimmsten Fall zahlt man halt das Bußgeld im Gegenwert von 0,08 Edeluxen. Problematischer wird es, wenn es zu einem Unfall kommt und die Schuldfrage geklärt werden muss. Dann sieht man mit einer lichttechnisch eigentlich ausreichenden, aber eben nicht zugelassenen Form der Beleuchtung unter Umständen sehr alt aus.

Helle Grüße,
Harald.

Edited by vgXhc (11/22/10 10:01 PM)
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#671515 - 11/23/10 09:48 AM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: HeinzH.]
Topse
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In Antwort auf: HeinzH.
Ich finde das auch o.k. so, denn es ist nur menschlich, daß Akkus nicht regelmäßig geladen und Batterien nicht rechtzeitig gewechselt werden....
Gruß aus Münster,
HeinzH.


Dann müssten aber auch Bremsen die nachgestellt werden müssen verboten werden!
Für einwandfreie Funktionalität des Gefährt ist jeder Radfahrer (auch Kfz-führer und ihr "Nicht-(ab)Blendlicht") natürlich selbst verantwortlich - aufgrund der allg. Nachlässigkeit wahrscheinlich ein Grund warum der TÜV eingeführt wurde schmunzel

Wenn natürlich Radler mit Akku Beleuchtung "ohne Saft" unterwegs sind, heißt es absteigen (und Ermahnung/Bußgeld) !

Edited by Topse (11/23/10 09:49 AM)
Edit Reason: Gramma
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#671521 - 11/23/10 10:08 AM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Topse]
StephanBehrendt
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In Antwort auf: Topse
In Antwort auf: HeinzH.
Ich finde das auch o.k. so, denn es ist nur menschlich, daß Akkus nicht regelmäßig geladen und Batterien nicht rechtzeitig gewechselt werden....

Dann müssten aber auch Bremsen die nachgestellt werden müssen verboten werden!

Zur unzuverlässigen Akkubeleuchtung gibt es seit Jahren mit dem NaDy und LED zuverlässige, bezahlbare Alternativen. Der Akku ist nach 50 km leer und kann unterwegs nicht geladen werden.

Zur manuell nachstellbaren Bremse sind mir solche Alternativen nicht bekannt. Die Bremse muss nach etwa 500km nachgestellt werden - das kann auch unterwegs ohne Werkzeug geschehen.
------------------------
Grüsse
Stephan
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#671524 - 11/23/10 10:16 AM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Topse]
HeinzH.
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In Antwort auf: Topse
In Antwort auf: HeinzH.
Ich finde das auch o.k. so, denn es ist nur menschlich, daß Akkus nicht regelmäßig geladen und Batterien nicht rechtzeitig gewechselt werden....
Gruß aus Münster,
HeinzH.


Dann müssten aber auch Bremsen die nachgestellt werden müssen verboten werden!
Für einwandfreie Funktionalität des Gefährt ist jeder Radfahrer (auch Kfz-führer und ihr "Nicht-(ab)Blendlicht") natürlich selbst verantwortlich - aufgrund der allg. Nachlässigkeit wahrscheinlich ein Grund warum der TÜV eingeführt wurde schmunzel

Wenn natürlich Radler mit Akku Beleuchtung "ohne Saft" unterwegs sind, heißt es absteigen (und Ermahnung/Bußgeld) !


Moin Tobias,
ich glaube nicht, daß wir diesbezüglich unterschiedlicher Meinung sind. Auffallen tut mir hier nur, daß die Nabendynamofahrer eigentlich fast immer mit Licht fahren und viele Seitenläuferdynamofahrer bereits beim ersten Morgengrauen das nervtötend-demotivierende Surrteil vom Reifen abklappen. Bei der Akku-/Batterieleuchtenfraktion ist alles vertreten, vom ultrahellen Scheinwerfer bis zur wirklich überhaupt nicht seltenen Funzel mit dem Dunkelheitsgrad einer angezündeten Zigarre....
Deshalb geht die hiesige Kontrollphilosophie der Polizei bez. Akku-/Batteriebeleuchtung m.E. in Ordnung.
Bis später,
HeinzH.
Demokratie lebt davon, daß sich die Bürgerinnen und Bürger aktiv einbringen...
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#671530 - 11/23/10 10:28 AM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: StephanBehrendt]
NobbyNobbs
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In Antwort auf: StephanBehrendt

Zur unzuverlässigen Akkubeleuchtung gibt es seit Jahren mit dem NaDy und LED zuverlässige, bezahlbare Alternativen. Der Akku ist nach 50 km leer und kann unterwegs nicht geladen werden.


Naja. Gerade beim Rücklicht setze ich auch beim Rad mit NaDy trotzdem ein rein batteriebetriebenes von B&M ein. Die Batterien halten in der Größenordnung 60h. Für mich heißt das am Stadtrad trotz täglicher Benutzung höchstens zweimal im Jahr die Batterien zu wechseln. Und lange bevor das Licht endgültig ausgeht erlischt die Kontrolldiode und ich weiß dass es zeit zum Wechseln ist. Ich hatte da wirklich noch nie Probleme wegen eines leeren Akkus.
Mit gerissenen/ gebrochenen Kabeln hingegen hatte ich hingegen schon mehr als genug Probleme.

Und auch die Ixon IQ am Rennrad hat mich bislang noch nie im Stich gelassen. Im Eco-Modus (10lux) bin ich bislang auch immer noch sicher nach Hause gekommen selbst wenn sie im 40lux-Modus nicht mehr wollte. Und mittlerweile nehme ich dann halt das Ersatzpack Eneloops mit auf die fahrt. Auf die paar g kommt es auch nicht mehr an ;-)

Meiner Meinung hinkt da die StVZO der Entwicklung im Akku- und LED-Bereich um Jahre hinterher.

Gruß,
Nobby
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#671533 - 11/23/10 10:34 AM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: StephanBehrendt]
Topse
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Das Beispiel Bremse ist natürlich etwas überspitz -aber wer stellt denn von den Wochenendradlern ( soll nicht bös gemeint sein) die Bremse nach ? Meist doch erst beim Fachhändler, wenn es nun gar nicht mehr bremst.

In Antwort auf: HeinzH.
Moin Tobias,
ich glaube nicht, daß wir diesbezüglich unterschiedlicher Meinung sind.


das glaub ich auch nicht - bis auf dass ich gegen das Wettrüsten mit Tagfahrlicht bin, da wird der Radler immer dem KFZ unterlegen sein.
Mit meiner IXON IQ bin ich aber bestens zufrieden, fahre sobald es schummrig wird mit Licht und meist dann auch gleich auf Stärke 40lux - mit den eneloops nun schon 2 Jahre.
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#671534 - 11/23/10 10:35 AM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: ]
JaH
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In Antwort auf: NobbyNobbs
Meiner Meinung hinkt da die StVZO der Entwicklung im Akku- und LED-Bereich um Jahre hinterher.

Alter, nein, sehr alter Hut. Seit bald 10 Jahren tut sich da nichts mehr, denn ständig ist irgendwas viiiieeel wichtiger und "der Bundesverkehrsminister" setzt dann andere Prioritäten.
Wann, oder ob, sich da mal was dran ändern wird ... und ob nach einer sinnvollen Änderung dann wieder erst 10 Jahre oder länger vergehen müssen und es erst wieder eine grundsätzliche Klarstellung des BVG brauchen würde, dass eine dann veränderte Gesetzgebung in den Köpfen der Kontrollorgane auch flächendeckender ankommt .......... daaaaaaaaaas trau ich mich nicht mal im Traum zu fragen.
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#671537 - 11/23/10 10:53 AM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: HeinzH.]
HeinzH.
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Moin Freunde,
die hier im Thread schreibende Akku-/Batteriebeleuchtungsfraktion hält ihre Beleuchtung und den Ladezustand in Ordnung. Das glaube ich und davon gehe ich auch aus.
Im wirklichen Leben ist es hier nach meiner Beobachtung aber so, wie ich weiter oben schrieb:
Zitat:
Bei der Akku-/Batterieleuchtenfraktion ist alles vertreten, vom ultrahellen Scheinwerfer bis zur wirklich überhaupt nicht seltenen Funzel mit dem Dunkelheitsgrad einer angezündeten Zigarre....

In meiner alten Heimatstadt Hamburg verliebt war es auch nicht anders, mit dem Unterschied, daß vielen Polizeibeamten, mit Ausnahme der Beamten der Fahrradstaffel, die fahrradbezogenen Feinheiten der StVZO nicht bekannt oder aber am A.... vorbeigingen.
Bis später,
HeinzH.
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Edited by HeinzH. (11/23/10 10:56 AM)
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#671541 - 11/23/10 11:08 AM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: rayno]
PMB
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schmunzel Vorbildlich!

War auch in keinster Weise kritisch gemeint.
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#671546 - 11/23/10 11:19 AM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: HeinzH.]
MatthiasM
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Wobei gerade bei den Beamten, die sich mit StVZO gut auskennen, oft genug erfrischende Pragmatiker dabei sind, die klipp und klar NICHT nach Prüfzeichen suchen, sondern voll und ganz zufrieden sind, wenn das Licht ordentlich funktioniert.
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#671547 - 11/23/10 11:23 AM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: rayno]
HeinzH.
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In Antwort auf: rayno
Warum "Selbst die FAZ..." ?
In der FAZ findet man garnicht so selten fundierte Artikel zu Fahrrädern und zum Radfahren im Allgemeinen. Der zuständige Redakteur macht sogar recht oft den weiten Weg mit dem Rad zur Redaktion.


Moin Lothar,
für diesen Autor ist das Thema Bewahrung der Schöpfung als Christ ein besonderes Anliegen. Der verlinkte Artikel ist wirklich umfassend recherchiert und lesbar geschrieben, man spürt das Herzblut, die innere Überzeugung.
Gruß aus MS,
HeinzH.
Demokratie lebt davon, daß sich die Bürgerinnen und Bürger aktiv einbringen...

Edited by HeinzH. (11/23/10 11:26 AM)
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#671548 - 11/23/10 11:25 AM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: MatthiasM]
adolar
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Hallo Matthias,

so kenne ich es auch von hier. Wobei ich der Meinung bin das in Gö noch viel zu viel durchgelassen wird.

Gestern habe ich einen überholt der brav mit angeklapptem und feifendem Dynamo in der dunkelheit trotzdem ohne Licht unterwegs war... :grübel:
Grüße

Stephan
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#671565 - 11/23/10 12:25 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: adolar]
Moppedcarlo
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Moin,

ich bin auch einer von denen, die nur mit Akkulampen (zwei Batterierücklichter und zwei Akkuscheinwerfer) fahren und da ist mir die StVZO erstmal wurscht - ich brauche für meine eigene Sicherheit keinen Vormund. Ich will was sehen und ich will gesehen werden und deshalb sorge ich schon aus dem Selbsterhaltungstrieb für angemessene Beleuchtung und immer genügend geladene Akkus.

Das Rad meiner Freundin ist StVZO-konform und hat einen Seitenläufer-Dynamo. Der meint aber, sobald es etwas feucht ist, die sowieso schon schwache Beleuchtung auch noch weiter schwächen zu müssen. Grundsätzlich können die Polizisten da erstmal nichts sagen, dem Gesetz hat sie ja Genüge getan, aber sicher ist anders!

Und das ist für mich das Paradoxe. Mit der StVZO-gemäßen Lösung (ok, der Seitenläufer ist wohl die Minimalanforderung), die meiner Meinung nach nicht sicher ist, darf man sich im Straßenverkehr fortbewegen. Jemand der der eine "bessere" Lichtanlage hat, wird bestraft, weil evtl. der Akku leer werden könnte. Wenn ich ohne Licht (Akku leer) fahren würde, könnte ich eine Bestrafung ja noch einsehen, aber so nicht ...

BTW: Da mir die Sicherheit meiner Besten natürlich auch am Herzen liegt, habe ich ihr ein Vorderrad mit Nabendynamo und entsprechenden Lampen bestellt. Bisher fährt sie immer mit einer zusätzlichen Batterielampe.

Ciao Carlo
--
Wenn die Wurscht so dick wie's Brot is, isses wurscht wie dick des Brot is ...
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#671566 - 11/23/10 12:32 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Moppedcarlo]
Martina
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In Antwort auf: Moppedcarlo
Das Rad meiner Freundin ist StVZO-konform und hat einen Seitenläufer-Dynamo. Der meint aber, sobald es etwas feucht ist, die sowieso schon schwache Beleuchtung auch noch weiter schwächen zu müssen. Grundsätzlich können die Polizisten da erstmal nichts sagen, dem Gesetz hat sie ja Genüge getan...


Sicher? Wenn der Dynamo die geforderte Leistung nicht mehr bringt, ist er doch nicht gesetzeskonform? Oder reicht es, dass er sie theoretisch bringen könnte.

Ansonsten geb ich dir prinzipiell recht: ich habe vor kurzem vom zugelassenen Seitenläufer auf einen nicht zugelassenen Nabendynamo gewechselt und hab seitdem deutlich helleres Licht.

Martina
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#671567 - 11/23/10 12:35 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Martina]
f.hien
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In Antwort auf: Martina
ich habe vor kurzem vom zugelassenen Seitenläufer auf einen nicht zugelassenen Nabendynamo gewechselt
Martina


Gibts sowas auch?
Was ist denn das für einer?

Gruß
Frank
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#671571 - 11/23/10 12:47 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: f.hien]
saebe
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Es gibt ein paar 2,4W-Modelle (von Shimano, SRAM, Dahon, ...), die nur für den Betrieb eines Frontscheinwerfers gedacht sind. Der kleine SON ist unter Umständen (großes Laufrad, kombiniert mit einem Scheinwerfer außer dem Edelux) auch nicht zugelassen.

Edited by saebe (11/23/10 12:47 PM)
Edit Reason: Zu früh abgeschickt.
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#671573 - 11/23/10 01:14 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Martina]
Moppedcarlo
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In Antwort auf: Martina
Sicher? Wenn der Dynamo die geforderte Leistung nicht mehr bringt, ist er doch nicht gesetzeskonform? Oder reicht es, dass er sie theoretisch bringen könnte.


Grundsätzlich funktioniert das Teil ja, nur bei Feuchtigkeit rutscht das Antriebsrad auf der Reifenflanke durch und dadurch wird das Licht schwächer, bis hin zu temporären Aussetzern. Das Rad ist zwar nicht neu, wurde aber sehr wenig gefahren. Reifenflanken und Dynamo-Antriebsrädchen sind im neuwertigen Zustand, da bringt ein Wechsel der Teile keine Besserung - außer der Wechsel auf einen NaDy mit entsprechenden Lampen ...

Ciao Carlo
--
Wenn die Wurscht so dick wie's Brot is, isses wurscht wie dick des Brot is ...
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#671574 - 11/23/10 01:27 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Moppedcarlo]
JaH
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In Antwort auf: Moppedcarlo
Grundsätzlich funktioniert das Teil ja, nur bei Feuchtigkeit rutscht das Antriebsrad auf der Reifenflanke durch und dadurch wird das Licht schwächer, bis hin zu temporären Aussetzern. Das Rad ist zwar nicht neu, wurde aber sehr wenig gefahren. Reifenflanken und Dynamo-Antriebsrädchen sind im neuwertigen Zustand, da bringt ein Wechsel der Teile keine Besserung -

Es gibt Seitenläufer (durchaus preisgünstige) mit wechselbarem Kopf und wo man dann auch Drahtbürstenköpfe montieren kann. DIE laufen.
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#671575 - 11/23/10 01:33 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: f.hien]
Martina
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In Antwort auf: f.hien
Gibts sowas auch?
Was ist denn das für einer?


Der neulich auch in diesem Forum diskutierte 'Hinterradnabendynamo' von Shimano (Trike-Fahrer brauchen sowas...). Das Teil wurde nicht als Nabendynamo, sondern als Stromquelle für eine elektrische Schaltung entwickelt und liefert nicht die vorgeschriebenen 3 Watt. Um einen LED-Scheinwerfer zu betreiben reicht er aber gut aus.

Martina
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#671576 - 11/23/10 01:39 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Anni91]
Tanbei
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Wieso sind eigentlich Akkulampen verboten, während Elektroautos erlaubt sind.
Wir haben einfach keine Lobby.
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Off-topic #671577 - 11/23/10 01:43 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Tanbei]
Martina
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In Antwort auf: Tanbei
Wieso sind eigentlich Akkulampen verboten, während Elektroautos erlaubt sind.


Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich...

Martina
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#671579 - 11/23/10 01:53 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Moppedcarlo]
adolar
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Hallo Carlo,

mir persönlich ist die StVZO auch relativ egal in dieser Beziehung. Ich fahre ebenfalls an keinem Rad so 100%ig nach den Regeln des §67. Dies aber nur, weil mir das Licht, welches mir diese Regelung zugesteht, einfach zu wenig ist.

Mich regen aber diese Heinis auf die mir im dunkeln mit ihren Funzeln, egal ob mit Batterie oder Dynamo betrieben, ständig vor dem Rad rumjuckeln oder mich als Fußgänger fast umfahren weil sie mich natürlich nicht sehen (können(?))!
Grüße

Stephan
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#671582 - 11/23/10 02:10 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Tanbei]
JaH
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In Antwort auf: Tanbei
Wieso sind eigentlich Akkulampen verboten, während Elektroautos erlaubt sind.

Was spricht eigentlich dagegen, das was hier so oft zu lesen ist, einfach mal auch wahrzunehmen? Akkulampen sind nicht verboten. Es ist lediglich der alleinige Betrieb von STVZO-zugelassenen Batterieleuchten an Rädern über 11kg, die keine Rennräder sind, nicht erlaubt.
Lediglich der Betrieb nicht STVZO-zugelassener Batterieleuchten an Fahrzeugen ist generell nicht erlaubt.

E-Autos ist übrigens auch nicht alles erlaubt.

Zitat:
Wir haben einfach keine Lobby.

Doooch... nur halt keine so wirksame und effektive und zahlungskräftige, wie die für alles auf 4-Rädern.
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Edited by Kogaradler (11/23/10 02:12 PM)
Edit Reason: Änderung
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#671585 - 11/23/10 02:32 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Anni91]
Tanbei
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Na dann werde ich mich mal Schlau machen, was der unterschied zwischen verboten und nicht erlaubt.
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Edited by Tanbei (11/23/10 02:33 PM)
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#671589 - 11/23/10 03:03 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Tanbei]
Moppedcarlo
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In Antwort auf: Tanbei
Na dann werde ich mich mal Schlau machen, was der unterschied zwischen verboten und nicht erlaubt.


Was nicht verboten ist, ist noch lange nicht erlaubt! teuflisch

Ciao Carlo
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#671593 - 11/23/10 03:23 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Tanbei]
PMB
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Abgesehen von der legalen Frage finde ich Dynamo betriebene lampen in der Stadt einfach praktischer. Bleiben immer dran, werden hoffentlich weniger geklaut, mit adequater Lampe auf jeden Fall stark genug und müssen fast nicht gewartet werden.

Am Reiserad ist die Ixon IQ, eher als AA Aufladegerät eingesetzt als Lampe. (obwohl sie dabei mit Dynamo aufgeladen wird... oh je, da wird alles durcheinander).

Also StVO ist mir da nicht wirklich wichtig. Bei mir hat die Lampenwahl eher praktische Gründe.
Wie oben schon erwähnt, denke ich dass die Polizei auch genug mit denen ganz ohne Licht zu kämpfen hat. Zumindest hoffe ich das.
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#671597 - 11/23/10 03:57 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Anni91]
Konrad Krause
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Nein. Mal unabhängig von den spannenden Stories über Seitenläuferdynamos finde ich es auch im Falle einer Kollision mit einem Autler sinnvoll, in diesem Moment zugelassenes (und nebenbei natürlich: helles) Licht am Rad zu haben. Sonst dichtet mir der Rechtsanwalt meines Unfallgegners irgendwelchen Mist an, die Versicherung zahlt nicht und dafür ich. Und zwar den x-fachen Preis einer handelsüblichen, zuverlässigen usw. Nabendynamobeleuchtung.

Abgesehn davon sind ja inzwischen wirklich _sehr_ helle und im Alltag absolut brauchbare (vielleicht nicht, um Downhill bei Nacht zu fahren...) Dynamobeleuchtungen auf dem Markt, sodass es an keiner Ecke etwas bringt, mit einer genausohellen Batteriebeleuchtung rumzufahren, bei der dann aus Versehen irgendwann der Strom alle ist, die man immer mal vergisst, wo das Laden der Akkus nicht vergessen darf etc pp.

Als Zusatzrücklichter (beispielsweise an der Kleidung) sind so kleine Blinkis vielleicht garkeine schlechte Idee. Sonst sehe ich im Alltag oder auf Reisen kaum einen zusätzlichen Nutzen in "nur-Akkubeleuchtung".

Bis bald,
k.
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#671598 - 11/23/10 04:01 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Anni91]
Tanbei
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Auch wen ich nicht mehr ganz umfassend Informiert bin, hat sich doch beim Licht am Fahrrad einiges getan.
Es gibt ja mittlerweile LED Lampen Nabendynamo Kombinationen, die schon recht ordentliches Licht auf die Straße Schmeißen.
In der Regel sind das ja auch sorglos Pakete, wo ein Akku licht nicht gegen an stinken kann, was das kümmern um sein Geraffel an geht.
Ich meine früher durfte ein Frontlicht 2,4 Watt haben, ich weiß gar nicht wie das momentan geregelt ist.
In diese 2,4 Watt wurden wohl eine gewisse Helligkeit der Lampe rein Interpretiert
Die LED Lampen werden ja meist nur noch in Lux oder Lumen angeben. Bei einigen von diesen Lampen, muss man ja auch schon teilweise Tagsüber die Augen etwas zukneifen wen man da rein Schaut.
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#671621 - 11/23/10 07:51 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Tanbei]
TorstenK
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Hallo,

ich habe mir vor kurzem zu meinem IQ Fly noch den neuen Philips Akku-Scheinwerfer (80Lux)geholt; in Kombination eine Offenbarung!

Für meine rd. 60 min Fahrzeit zur Arbeit und zurück reicht die Akkuladung dicke aus. Wenn man den Philips im Dunkeln mal benutzt hat, möchte man keine alleinige Dynamoleuchte mehr haben.

Grüße
Torsten
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#671627 - 11/23/10 08:07 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: TorstenK]
Deul
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Es sei denn du benützt den edellux, der ist genau so hell und läuft am Nabendynamo. Ich glaub von Sigma gibts auch was sehr Helles für den Dynamo, der deine Phillips sogar noch schlägt.

Detlef
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#671639 - 11/23/10 09:15 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Deul]
TorstenK
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Hallo Detlef,

der Philips leuchtet viel breiter und meines erachtens besser die Straße aus. Ich vergleiche ihn mit meinem Bumm, der SON hat ja den gleichen Reflektor.

Der Philips stellt schon im 20-Lux-Modus den IQ Fly in den Schatten (mein Dynamo: 3N80 von Shimano). Im 80er Modus ist er sogar heller als manche Autoscheinwerfer. Das Ding ist zwar hässlich, dafür aber StVZO-zugelassen und mit rd. 90EUR viel günstiger als der SON.

Grüße
Torsten
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Off-topic #671648 - 11/23/10 09:55 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Konrad Krause]
Spargel
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In Antwort auf: Konrad Krause
..sind ja inzwischen wirklich _sehr_ helle und im Alltag absolut brauchbare (vielleicht nicht, um Downhill bei Nacht zu fahren...) Dynamobeleuchtungen auf dem Markt..
Cyo mit SON20R reicht auch dafür - das "R" wird durchs hohe Tempo kompensiert, und der Unterschied zur Betty, naja sagen wir Wilma durch die Adaption.

ciao Christian
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#671650 - 11/23/10 10:00 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Deul]
StephanBehrendt
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In Antwort auf: Deul
Es sei denn du benützt den edellux, der ist genau so hell und läuft am Nabendynamo.

Ich habe die Kombi von Bum und Philips auch schon im dunklen Wald erprobt.
Es geht wohl nicht um hell, die Philips Leuchte hat ein wesentlich breiteres Lichtfeld als die Bums. Alllerdings ist auch nach etwa 3 Stunden Schluss mit dem lustigen Leuchten.
------------------------
Grüsse
Stephan
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#671937 - 11/24/10 08:26 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Anni91]
Rrrrobert
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Vor einigen Monaten hatte so weit ich mich erinnere der ADAC mitgeteilt, dass noch in diesem Jahr die StVZO geändert werden soll und dabei Akkuleuchten an allen Rädern erlaubt werden sollten.

Das Thema scheint aber wieder eingeschlafen zu sein. Ob es da Lobbygruppen gibt, die die Idee nicht so toll fanden?
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#671955 - 11/24/10 09:22 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Rrrrobert]
Tanbei
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In Antwort auf: Rrrrobert

Das Thema scheint aber wieder eingeschlafen zu sein. Ob es da Lobbygruppen gibt, die die Idee nicht so toll fanden?



Müsste doch eigentlich genau andersherum sein.
Wen man sich mal anschaut, welche große Auswahl es schon an Lampen
ohne StVZO Zulassung gibt.
Selbst direkt Importe aus China, scheinen schon ein lohnendes Geschäft zu sein.
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#671973 - 11/24/10 10:26 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Rrrrobert]
faips
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Hi,ich frag mich, wieso hier ständig von Rennrädern geredet wird. Meines Erachtens ist dieser Begriff vom Gesetzgeber nirgendwo definiert worden. Mit allen Rädern kann man Rennen fahren und entsprechende Akku Beleuchtung benutzen. MfG Philip
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Off-topic #671980 - 11/24/10 10:58 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: faips]
JaH
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In Österreich ist das "Rennrad" vom Gesetzgeber sehr genau definiert, in Deutschland weniger genau. Jedoch kann man wohl davon ausgehen, dass für Räder gemeint sind, die für den Wettkampf gedacht bzw. geeignet sind und das, wenn man es genau betrachtet, schränkt die Sache dann schon deutlich ein.

Die Gewichtsbeschränkung stammt aus alten Zeiten und klar, das ist wider jede echte Logik, aus heutiger Zeit betrachtet. Aber das Gesetz ist in diesen Dingen halt uralt, da wurde ewig nix gemacht, anderes war und ist halt wichtiger.

Jedoch ... ich war heute kurz mit dem Rad in Aachen und was da so herumgurkt, oh haua haua he! Ein erschreckend hoher Anteil hat nur teilweise oder gar kein Licht, gefühlt ebenso viele fahren mit LEd Leuchtis der schwachen bis schwächsten Kategorie herum und wenn die Hälfte nen normales Licht hat, darf man wohl froh sein.
Aber war vielleicht nur eine kurze Momentaufnahme, ich bin da ja nicht öfter unterwegs. Viel kontrolliert wird da aber offenbar nicht.

Würde man aber nun das mit den Batterieleuchten generell freigeben, .. hm .. soviel würde sich ja dann nicht ändern, auf den Straßen. zwinker Aber ideal ist es nicht, diese schwachen Positionslichter. Einer fuhr sogar mit ner Mini Stirnlampe als Frontbeleuchtung herum, die leuchtete so schwach, ich glaub damit könnte man im Bett kaum noch nen Buch lesen.
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#671981 - 11/24/10 11:02 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Rrrrobert]
StephanBehrendt
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In Antwort auf: Rrrrobert
Vor einigen Monaten hatte so weit ich mich erinnere der ADAC mitgeteilt

"behauptet" wäre richtiger.
------------------------
Grüsse
Stephan
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#672008 - 11/25/10 06:22 AM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Rrrrobert]
goflo
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In Antwort auf: Rrrrobert
Vor einigen Monaten hatte so weit ich mich erinnere der ADAC mitgeteilt, dass noch in diesem Jahr die StVZO geändert werden soll und dabei Akkuleuchten an allen Rädern erlaubt werden sollten.

Das Thema scheint aber wieder eingeschlafen zu sein. Ob es da Lobbygruppen gibt, die die Idee nicht so toll fanden?




Es ist schon ein paar mal hier geschrieben worden: Akkuleuchten sind an allen Rädern erlaubt, sofern die Leuchten zugelassen sind.
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#672022 - 11/25/10 08:47 AM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: faips]
IngmarE
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Hi,ich frag mich, wieso hier ständig von Rennrädern geredet wird. Meines Erachtens ist dieser Begriff vom Gesetzgeber nirgendwo definiert worden. Mit allen Rädern kann man Rennen fahren und entsprechende Akku Beleuchtung benutzen. MfG Philip
Dieser Begriff wird im Zweifel vom Richter definiert werden. Und jetzt überlege mal was so ein Feld- und Wiesen-Amtsrichter dir sagen wird, wenn du ihm mit dieser Argumentation kommst?
Der wird sagen: "Herr Faips, jeder weiß wie ein Rennrad aussieht. Niemand, ausser Sie selbst, hält ihren Trecking-Radpanzer für ein Rennrad.
Halten Sie an dieser Ansicht fest, oder anders gefragt, sind sie mit einer psychologischen Begutachtung einverstanden ;)"
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#672023 - 11/25/10 08:51 AM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: JaH]
rolf7977
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In Antwort auf: Kogaradler

Es gibt Seitenläufer (durchaus preisgünstige) mit wechselbarem Kopf und wo man dann auch Drahtbürstenköpfe montieren kann. DIE laufen.


Es gibt auch Überzieher aus Gummi für die Laufrädchen. Mit so einem "Verhüterli" funktionieren Seitenläufer gerade bei Nässe wesentlich besser.

Rolf
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#672024 - 11/25/10 08:58 AM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: ]
trike-biker
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In Antwort auf: Faips
Hi,ich frag mich, wieso hier ständig von Rennrädern geredet wird. Meines Erachtens ist dieser Begriff vom Gesetzgeber nirgendwo definiert worden. Mit allen Rädern kann man Rennen fahren und entsprechende Akku Beleuchtung benutzen. MfG Philip
Dieser Begriff wird im Zweifel vom Richter definiert werden. Und jetzt überlege mal was so ein Feld- und Wiesen-Amtsrichter dir sagen wird, wenn du ihm mit dieser Argumentation kommst?
Der wird sagen: "Herr Faips, jeder weiß wie ein Rennrad aussieht. Niemand, ausser Sie selbst, hält ihren Trecking-Radpanzer für ein Rennrad.
Halten Sie an dieser Ansicht fest, oder anders gefragt, sind sie mit einer psychologischen Begutachtung einverstanden ;)"


Hallo IngmarE,
wenn ich mit meinem Trike oder mit dem Tieflieger Rennen fahren würde ( 2011 habe ich mir das mal zum Spass vorgenommen), dann ist das jeweilige Gefährt ein Renngerät zwinker.


klaus
jetzt wieder Stadtbewohner ;-) .Wenn du unten bist, geht`s nur noch bergauf.

Liegst du schon, oder buckelst du noch !
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#672025 - 11/25/10 08:59 AM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: ]
adolar
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In Antwort auf: IngmarE
..., jeder weiß wie ein Rennrad aussieht. ...


Frage dazu:
Ist ein Rennrad mit:

-Schutzblechen und/oder Gepäckträger noch ein Rennrad?
-geradem Lenker noch ein Rennrad (bei Radrennen meines Wissens sogar verboten)?
-stolligen Reifen noch eins?

Ist ein Cyclo Crossrad ein Rennrad? Warscheinlich nicht sonst hieß es ja so. Wenn man schmale Reifen aufzieht, dann?

Ein Mountain Bike mit Drop Bar und schmalen Reifen?

Ein Randonneur... Rennrad oder leichtes Trekkingrad? Wenn Schutzbleche ab, dann?


So, und jetzt die spekulative Antwort vom Richter!
Grüße

Stephan
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#672032 - 11/25/10 09:43 AM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: adolar]
HeinzH.
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In Antwort auf: ADOLAR
In Antwort auf: IngmarE
..., jeder weiß wie ein Rennrad aussieht. ...

Frage dazu:
Ist ein Rennrad mit:
-Schutzblechen und/oder Gepäckträger noch ein Rennrad?
-geradem Lenker noch ein Rennrad (bei Radrennen meines Wissens sogar verboten)?
-stolligen Reifen noch eins?
Ist ein Cyclo Crossrad ein Rennrad? Warscheinlich nicht sonst hieß es ja so. Wenn man schmale Reifen aufzieht, dann?
Ein Mountain Bike mit Drop Bar und schmalen Reifen?
Ein Randonneur... Rennrad oder leichtes Trekkingrad? Wenn Schutzbleche ab, dann?
So, und jetzt die spekulative Antwort vom Richter!


Moin,
auch diese wirklich schnellen Rennräder werden wahrscheinlich nicht von jedem Richter als Rennräder im Sinne der StVZO angesehen.
Gruß,
HeinzH.
Demokratie lebt davon, daß sich die Bürgerinnen und Bürger aktiv einbringen...

Edited by HeinzH. (11/25/10 09:44 AM)
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#672035 - 11/25/10 09:57 AM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: adolar]
rolf7977
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und um das mal weiter zu "spinnen":

was ist mit Tandems? Zählen die gewichtsmäßig nach der 11-kg-Regel wie zwei Rennräder?

Rolf, der mit einem rennradähnlichem Tandem (Santana Arriva) auf Reisen geht und Akkulicht da dran hat.
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Off-topic #672037 - 11/25/10 10:06 AM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: rolf7977]
adolar
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Hallo Rolf,

das wäre warscheinlich ein Fall für den europäischen Gerichtshof für... äh... Menschenrechte?

Aber 22kg wären fair!
Grüße

Stephan

Edited by ADOLAR (11/25/10 10:07 AM)
Edit Reason: Ist doch etwas zu Off-topic
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#672039 - 11/25/10 10:14 AM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: adolar]
IngmarE
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So, und jetzt die spekulative Antwort vom Richter!
Kenn ich den Richter? Ich weiß dessen Antworten nicht, du kannst von mir Antworten bekommen:

Cyclocrosser, das sind Rennräder, weil auf Deutsch QFER, Querfeldeinrennrad, genannt.

Gerader Lenker, niemals, ich denke ein Rennlenker ist minimalkriterium (siehe österreichische STVO).

Randonneure und Randonneusen, kann man auch als Halbrenner, also Halbrennräder bezeichnen, wäre für mich Abwägungsfrage. Randonneuse <11,5kg ist noch eher ein Rennrad, darüber nicht mehr.
Andere deutsche passende Begriffe wäre Tourensportrad, und abwandlungen davon.

Aber vor allem immer bedenken, vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Nicht versuchen den Richter mit Spitzfindigkeiten zu nerven, das geht schief.

Edited by IngmarE (11/25/10 10:14 AM)
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Off-topic #672041 - 11/25/10 10:21 AM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: adolar]
rolf7977
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Hallo Rolf,

das wäre warscheinlich ein Fall für den europäischen Gerichtshof für... äh... Menschenrechte?

Aber 22kg wären fair!


Glück gehabt, ich habe nur 19 kg grins

Rolf
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#672046 - 11/25/10 10:35 AM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: ]
adolar
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In Antwort auf: ADOLAR

So, und jetzt die spekulative Antwort vom Richter!
Kenn ich den Richter? Ich weiß dessen Antworten nicht, ...


Das ist mir bewusst.
Grüße

Stephan
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Off-topic #672058 - 11/25/10 11:54 AM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: rolf7977]
toni
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Zu früh gefreut !!
Du brauchst nämlich 2 x Akkulicht bäh.

Toni
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#672069 - 11/25/10 12:45 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: rolf7977]
Moppedcarlo
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In Antwort auf: rolf7977
Es gibt auch Überzieher aus Gummi für die Laufrädchen. Mit so einem "Verhüterli" funktionieren Seitenläufer gerade bei Nässe wesentlich besser.


Danke Rolf, für den Hinweis. Aber wie ich oben schon schrieb, will ich auf NaDy umrüsten und das Rad mit NaDy und passende Leuchten liegen seit gestern zuhause und werden heute montiert.

Ciao Carlo
--
Wenn die Wurscht so dick wie's Brot is, isses wurscht wie dick des Brot is ...
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#672076 - 11/25/10 01:18 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: TorstenK]
OliOliOla
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Hallo,

ich habe mir vor kurzem zu meinem IQ Fly noch den neuen Philips Akku-Scheinwerfer (80Lux)geholt; in Kombination eine Offenbarung! .....
Grüße
Torsten


Den Philips Akku-Scheinwerfer habe ich heute früh zum ersten Mal benutzt, das Wort Offenbarung trifft es ziemlich gut. In den Tagen zuvor hatte ich mangels Alternative eine geliehene Lupine Tesla am Helm. Einzig die Suche nach dem rechten Schlüssel war mit der Tesla besser, aber zum Fahren würde ich jederzeit die Philips empfehlen.
... (Rousseau)
Es grüßt ein Schwacher
Oli
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#672108 - 11/25/10 03:59 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: ]
Tandemfahren
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Vielleicht würde sich ja der Richter auch davon beeindrucken lassen, dass ein Sprecher des BMVBS unlängst erklärt hat, dass die 11kg-Grenze auch für Mountainbikes gilt und dass es ebenso in Kettler, Recht für Radfahrer, gesehen wird.

Quelle
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#672208 - 11/26/10 07:52 AM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: ]
goflo
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In Antwort auf: IngmarE


Aber vor allem immer bedenken, vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Nicht versuchen den Richter mit Spitzfindigkeiten zu nerven, das geht schief.


Nicht mit Spitzfindigkeiten nerven? Ich finde, dass du damit recht hast, hätte diese Aussage aber von dir niemals erwartet. Meinst du, du könntest dich vor Gericht zusammen reissen?

Edited by goflo (11/26/10 07:53 AM)
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#672220 - 11/26/10 08:57 AM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: goflo]
IngmarE
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Ich hab schon ein Zivilprozess erst mit Anwalt und dann alleine geführt und gewonnen (der Anwalt der Gegenseite meinte nach dem Verfahren "Sagen sie mal ehrlich, ihre Schriftsätze lassen Sie sich doch von nem Juristen schreiben", das hab ich wirklich sehr genossen). Ich saß erst vor 2 Wochen vor einem Finanzgerichtssenat und hab durch meine Zeugenaussagen wohl einen positiven Prozessausgang bewirkt. Ich saß schon >>1/2 dutzend Mal vor Gerichten und hab als Zeuge Nazis belastet.

Der oder die Richter sind immer die wichtigsten Personen, man darf argumentieren, muss aber halt aufpassen, dass der Richter sich nicht veralbert vorkommt.

Ich Übrigen frage ich mich, wie du auf die seltsame Idee kommst, vom Diskussionsverhalten in Internetforen auf das Verhalten der Person im Ganzen zu schließen. Was habt ihr für vereinfachte Vorstellungen von Persönlichkeiten, dass ihr euch anhand von Internetbeiträgen ein Bild einer Person macht?!
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#672228 - 11/26/10 09:45 AM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: ]
goflo
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Ich Übrigen frage ich mich, wie du auf die seltsame Idee kommst, vom Diskussionsverhalten in Internetforen auf das Verhalten der Person im Ganzen zu schließen. Was habt ihr für vereinfachte Vorstellungen von Persönlichkeiten, dass ihr euch anhand von Internetbeiträgen ein Bild einer Person macht?!


Mist, ich wollte dir gerade meinen Respekt bekunden und dann dieser letzte Abschnitt. Ich finde die Idee nicht so seltsam und die Anderen - weil du "ihr euch" schreibst - können gar nichts dafür.
Es ist richtig, dass man sich im Internet ein Bild macht und richtig auch, dass man sich irren kann. So vollkommen abgekoppelt von der wahren Person ist ein Internetauftritt meiner Meinung nach aber nicht. Ich werde mir auch weiterhin Bilder von dir und Anderen machen. Ich sehe dich aber nicht so negativ, wie du anscheinend glaubst. Du bist ein wenig zu oft gebissen worden, glaube ich und nun braust du schnell auf.
Ich will dir aber gar nichts Böses.
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#672236 - 11/26/10 10:36 AM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Anni91]
Keine Ahnung
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Persönlich bin ich der Meinung, dass gute Baterielichter z. B. basierend auf Leuchtdioden, wo die Batterie- bzw. Akkuladung sehr lange hält, im normalen Alltagsverkehr gleichwertig zu einer Dynamobeleuchtung sind. Auch bei einer dynamobetriebenen Beleuchtung kann das Dynamo oder die Lampe den Geist aufgeben. Dann muss man eben schieben, ebenso wie bei einer leeren Batterie. Allerdings interessiert leider die persönliche Meinung nicht, wenn es dann ernst wird. Ich kann mich noch erinnern, dass ein Bekannter nachts einen Unfall hatte. Bei seinem Fahrrad fehlte die Dynamo-Beleuchtung, er hatte aber eine durchaus gute Batteriebeleuchtung installiert und in Betrieb. Dennoch machte ihm die Versicherung, obwohl er an dem Unfall unschuldig war, erhebliche Probleme. So wie ich mich erinnern kann, wurde am Ende nur ein kleiner Anteil der entstandenen Kosten durch die gegnerische Versicherung übernommen. Hier wurde sich auf die vorschriftsmäßige Verkehrssicherheit berufen, wobei nur der erste Teil, "vorschriftsmäßig" relevant war.

Da man aber gerade mit dem Alltagsrad immer wieder einmal in die Situation kommt, dass man - anders als geplant - doch einmal im Dunkeln fahren muss und dann schnell einmal die Aufstecklichter vergessen wurden und man doch versucht ist, die paar Kilometer doch ohne Licht zu fahren, halte ich die Dynamo-Regelung nicht für totalen Unsinn. Selber habe ich daher an meinem Tourenrad und an meinem Stadtrad ein Nabendynamo. Die Beleuchtung ist zuverlässig, man kann sie nicht vergessen und sie ist deutlich bequemer (kein Anbringen und wieder Abbauen, ...). An meinem Mountainbike und dem Crossbike habe ich kein Dynamo. Wenn ich jetzt am Wochenende einen Ausritt mache, so nehme ich eben sicherheitshalber Batterielichter mit, falls es doch später werden sollte. Ansonsten würden mich fest installierte Lichter bei meinen zum großen Teil "off-road" durchgeführten Touren nur stören.
Gruß, Arnulf

"Ein Leben ohne Radfahren ist möglich, aber sinnlos" (frei nach Loriot)

Edited by Keine Ahnung (11/26/10 10:38 AM)
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#672238 - 11/26/10 10:42 AM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Keine Ahnung]
nöffö
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In Antwort auf: Keine Ahnung
Persönlich bin ich der Meinung, dass gute Baterielichter z. B. basierend auf Leuchtdioden, wo die Batterie- bzw. Akkuladung sehr lange hält, im normalen Alltagsverkehr gleichwertig zu einer Dynamobeleuchtung sind.


Zumindest im Winter sind meine Batterielampen immer rubbeldiekatz verstummt, da die Batterien bei Kälte im Zeitraffertempo leergelutscht sind. Jetzt ist ein Nabendynamo installiert und gut is.

viele Grüße,
Thomas
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#672258 - 11/26/10 12:00 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: nöffö]
rolf7977
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In Antwort auf: nöffö


Zumindest im Winter sind meine Batterielampen immer rubbeldiekatz verstummt, da die Batterien bei Kälte im Zeitraffertempo leergelutscht sind. Jetzt ist ein Nabendynamo installiert und gut is.

viele Grüße,
Thomas


Lampen und Tachos kommen bei Temperaturen unter 0° C bei uns ins warme Haus. Da halten die Akkus entscheidend länger. Man muss aber dann auch noch daran denken, die Dinger mitzunehmen. Wir tun das.

Rolf
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#672270 - 11/26/10 12:26 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Tandemfahren]
Joese
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So ganz neu

ist dieses Thema ja nicht...
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#672277 - 11/26/10 12:43 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Keine Ahnung]
JaH
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In Antwort auf: Keine Ahnung
Persönlich bin ich der Meinung, dass gute Baterielichter z. B. basierend auf Leuchtdioden, wo die Batterie- bzw. Akkuladung sehr lange hält, im normalen Alltagsverkehr gleichwertig zu einer Dynamobeleuchtung sind.

Hm, das war vielleicht mal so. Aber inzwschen gibt es mehr mehr richtg gute LED Lichter die vergleichsweise mehr Strom benötigen, als bei den etwas älteren Lichtern.
Stärkere LED's (1W, mitunter sogar die 3W Exemplare) und/oder gleichzeitig mehrere (5 sind ja keine Seltenheit mehr) LED's treiben den Verbrauch deutlich in die Höhe. Lichter die da nur auf AAA/Mikrozellen laufen, sind da mitunter nach 2 Nächten (ich fahre ja gerne mal nachts durch) bereits am Ende. Leuchten mit AA/Mignonzellen sind da erheblich besser geeignet, wiegen jedoch mehr und der Kunde will es ja leicht und die Batteriehersteller gerne viel verkaufen; Rücklichter auf Mignonbasis sind daher eher unterrepräsentiert.
Ich beabsichtige daher eines meiner steckbaren Rücklichter auf Mignonzellen umzurüsten.


Zitat:
Da man aber gerade mit dem Alltagsrad immer wieder einmal in die Situation kommt, dass man - anders als geplant - doch einmal im Dunkeln fahren muss und dann schnell einmal die Aufstecklichter vergessen wurden .... Wenn ich jetzt am Wochenende einen Ausritt mache, so nehme ich eben sicherheitshalber Batterielichter mit, falls es doch später werden sollte.

Nur mal so, das ist ohnehin vorgeschrieben, steckbare Lichter IMMER mit sich zu führen, sofern es sich um Rad handelt, wo der Dynamobetrieb nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Dif-tor heh smusma! \\//_ - Lebe lang und in Frieden. Und für Radfahrer: Radel weit und ohne Platten.
In dem Sinne meint Jochen: Das Leben ist hart. Mit und ohne Oberlippenbart.

Edited by Kogaradler (11/26/10 12:44 PM)
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#672281 - 11/26/10 12:54 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: nöffö]
JaH
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In Antwort auf: nöffö

Zumindest im Winter sind meine Batterielampen immer rubbeldiekatz verstummt, da die Batterien bei Kälte im Zeitraffertempo leergelutscht sind.

Im Winter wenn es wirklich kalt ist, kommen bei mir Lithium Batterien rein. Die tun es ach bei Kälte maximal lange, bis sie wirklich leer sind und nicht bloß so tun.
Ist aber ein etwas teurerer "Spaß".
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Edited by Kogaradler (11/26/10 12:56 PM)
Edit Reason: +nn
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#672292 - 11/26/10 01:43 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: JaH]
Keine Ahnung
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... natürlich muss man eigentlich immer Stecklichter auch bei Rennrädern dabei haben. Wenn ich im Sommer am Nachmittag unterwegs bin, um eine kleine Tour zu machen, so lasse ich (und wahrscheinlich die allermeisten anderen auch) diese zuhause. Das ist nicht rechtens, aber hier kann ich keinerlei Sinn in der Vorschrift sehen. Besteht die Gefahr, dass ich in die Dunkelheit hineinfahre (z. B. Herbst, Winter, Abendtour, ...) dann packe ich die Dinger ein. Wie gesagt, nicht streng nach der Vorschrift, aber durchaus mit meinem Gewissen vereinbar ;-)

Generell verstehe ich eigentlich nicht, dass bei Rädern, die regelmäßig auch einmal in der Dunkelheit eingesetzt werden (Stadträder, Tourenräder) überhaupt Batterielichter eingesetzt werden. Die einzigen Bekannten, die das tun, sind die, die ein Seitenläuferdynamo montiert haben, das nur bei schönem Wetter und dann auch nur ziemlich wackelig seinen Dienst tut. Ein Nabendynamo ist doch wirklich kein Aufwand. Warum soll ich mich da mit Batterien und Ladestationen herumschlagen? Ganz anders natürlich bei den "Sportgeräten", wo man meist Gewicht sparen will und wenn möglich (bei Tage) ohne die ganze am Fahrrad fest montierte Lichtausrüstung fahren will. Nach einer Tour mit dem MTB durch tiefen Morast ist man froh, nicht noch mehr reinigen zu müssen.
Gruß, Arnulf

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#672335 - 11/26/10 06:14 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Keine Ahnung]
MajaM
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In Antwort auf: Keine Ahnung
Persönlich bin ich der Meinung, dass gute Baterielichter z. B. basierend auf Leuchtdioden, wo die Batterie- bzw. Akkuladung sehr lange hält, im normalen Alltagsverkehr gleichwertig zu einer Dynamobeleuchtung sind.


Das kann ich nicht nachvollziehen. Was ich so schon an Batterielichtern durchhabe - wahnsinn! Spätestens nach dem dritten mal runterfallen waren die meistens hin, wenn sie nicht vorher elektrisch defekt waren. Zuletzt ist mir im dunkelen Fahrradkeller der Ixon auf den Boden gefallen. War natürlich ne Ecke aus dem Frontglas rausgebrochen. Akkulaufzeit war im Winter auch nicht der Rede wert.

Auch in voller Fahrt habe ich schon einige Lichter verloren (und auch ein paar noch funktionierende am Straßenrand gefunden). Allein dass Nabendynamo-Licht ordentlich festgeschraubt ist macht schon die halbe Miete an Zuverlässigkeit aus.

Liebe Grüsse
Maja
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#672353 - 11/26/10 07:17 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: MajaM]
Keine Ahnung
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... wenn Du den ganzen Absatz liest, so siehst Du, dass es mir um den "Sicherheitsaspekt" und den "Rechtsaspekt" ging. Wenn man ein gutes Batterielicht montiert hat, so ist die Lichtausbeute nicht schlechter als bei einem Festmodell. Die Leuchtdauer ist ebenfalls lange genug, um eine längere Fahrt im Dunkeln durchzuhalten.

Wie ich dann auch geschrieben habe, halte ich z. B. am Stadtfahrrad eine feste Beleuchtung mit Nabendynamo für sinnvoller. Ich verstehe gar nicht, warum bei solchen Fahrrädern (wie ich in meinem zweiten Beitrag geschrieben habe) überhaupt Batterielichter eingesetzt werden. Mir wäre das viel zu umständlich (ständig laden, ständig daran denken, dass man die Lampen nicht vergisst, zum Teil wacklige Befestigung, ...).

Wie gesagt, ob ein Fahrrad aber mit Batterie- oder mit Dynamolicht unterwegs ist, das ist meiner Ansicht nach gleichwertig, wenn die Lichter nur funktionieren. Sorgfalt muss in beiden Fällen aufgewandt werden.
Gruß, Arnulf

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#672358 - 11/26/10 07:26 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: MajaM]
Hesse
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Vergiss es, Batterieleuchten-Benutzer wirst du nicht umstimmen, ...

- Nicht durch die höhere Zuverlässigkeit der STVZO-zugelassenen Dynamobeleuchtung
- Nicht durch die einfachere Handhabung der STVZO-zugelassenen Dynamobeleuchtung
- Nicht durch die geringeren Versicherungs-Schwierigkeiten im Fall der Fälle bei STVZO-zugelassener Dynamobeleuchtung
- Nicht dadurch, dass, wenn sie nur die Akkuleuchten, an ihrem über 11 kg schweren Reiserad haben, nicht STVZO-konform ausgestattet sind, ...

Einem trotzigen Kind bringt man doch auch nichts beigebracht, da kann man mit noch so viel Vernunft kommen.

Als Zusatzbeleuchtung und in seltenen Ausnahmefällen (Man will unbedingt mit dem Rennrad los, und man weiß nicht, ob man im Hellen nach Hause kommt, ...) will ich Akkubeleuchtung noch gut heißen, ...
Am Alltagsrad geb ich mir den Streß jedenfalls nicht.

Das einzige Argument, das m.E. für eine Akkubeleuchtung spricht ist, dass man sich auf Radreisen die Taschenlampe spart, ...
Das ist m.E. aber auch wirklich das einzige.

Bis dann
Eberhard
Wie war das noch mal mit dem Steine-werfenden Elefanten im gläsernen Porzelanladen?
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Off-topic #672417 - 11/26/10 08:58 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Hesse]
Tandemfahren
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Nur als Erklärung: Wer ungern bastelt oder es kann nicht kann, der wurde bei dem Dynamobelechtungsstandard von vor ca. zehn Jahren eventuell mit Akkubeleuchtung wirklich glücklicher: Mit Seitenläufer und einadrigen Kabeln ist die Beleuchtung ja nun wirklich nicht problemlos, sondern ständige Bastelei erforderlich. Nun sieht es mit einem Nabendynamo und ordentlicher, zweiadriger Verkabelung schon ganz anders aus. Aber das muss sich erstmal rumsprechen.

Edited by Tandemfahren (11/26/10 08:59 PM)
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Off-topic #672429 - 11/26/10 09:30 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Tandemfahren]
Martina
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In Antwort auf: Tandemfahren
Nun sieht es mit einem Nabendynamo und ordentlicher, zweiadriger Verkabelung schon ganz anders aus.


Gilt das auch, wenn das Rad ständig draußen am Bahnhof geparkt ist?
Zur Erläuterung: mein Bahnhofsrad hatte ursprünglich den klassischen Seitenläufer, der aber nach kürzester Zeit kein Licht mehr lieferte. Vermutete Ursache: entweder das Kabel ist beschädigt oder die Kontakte sind korrodiert (oder beides). OK, Punkt 1 wäre durch eine solidere Verkabelung zu verbessern, wobei ich trotzdem noch Sorge habe, dass die Kabel im ewig überfüllten Fahrradständer gefährdet sind. Aber Punkt 2? Daran ändert doch auch ein Nabendynamo nichts?

Martina, die inzwischen wenigstens das Trike auf Nabendynamo umgerüstet hat
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#672451 - 11/26/10 10:31 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: MajaM]
JaH
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In Antwort auf: MajaM
Was ich so schon an Batterielichtern durchhabe - wahnsinn! Spätestens nach dem dritten mal runterfallen waren die meistens hin, wenn sie nicht vorher elektrisch defekt waren.

Jetzt weiß ich ja nicht welche Fabrikate Du so "durch hast" und wie die jeweils zu Boden gerauscht sind. Ich kann nur aus meiner Erfahrung heraus sprechen.

Seit inzwischen ... öhhh... geschätzt 2002 oder 2003 fahre ich am Koga hinten ein D-Toplight Multi, das ist sowohl für Dynamo ausgelegt, als auch reinen Batteriebetrieb (2x Mignon). Es kam rein infolge der zweiten Reklamation, da mir 2 D-Toplight vorher infolge ungenügender Überspannungsfestigkeit im Betrieb am SON28 schlicht durchgebrannt waren.
Nachdem ich auf das Multi gewechselt und seine zwei werksseitigen Kinderkrankheiten geheilt hatte, funktioniert es einwandfrei. Einzig ein Polblech ist inzwischen so korrodiert, dass ich bei jeden Batteriewechsel erst etwas dran kratzen muss, um die Funktion sicherzustellen. Muss mir da mal was ausdenken bzw. neues besorgen, also neues Polblech! Das Multi bleibt dran und es bekommt kein Kabel, denn ich liebe es wenn das Rücklicht absolut berechenbar funktioniert. grins

Der dritte Reinfall kam auf der Fahrt zum Forumstreffen mit dem an der Randonneuse betriebenem D-Toplight Permanent Flat. Hab das ja bereits zwei oder dreimal im Forum ausgebreitet. Bei einer mehrstündigen Regenfahrt, wo auch gut Straßennässe hochgespritzt wurde, war es von innen der derart massiv verdreckt (bis hinter die Scheibe, wo man nienicht dran kommt) und der Schalter infolge Dreck und/oder Wasser (-> Korrosion) so schwergängig und angefressen, dass eine normale Funktion nicht mehr herstellbar war.

Ich habe nun zwei Steckrücklichter, das eine (Smart Flashlight) ist noch recht neu und hat erst einen ordentlichen Regen erlebt (schadlos), das andere (Blackburn Mars 3.0) hab ich fest am Träger hinten montiert, wo es wie das vorherige Bumm-Produkt genauso das Wasser und den Dreck abbekommt, nur ist es im Gegensatz zum Bumm, wirkklich vernünftig abgedichtet (das andere, ein Smart Flashlight, ebenso) und bis auf den Umstand das ich dort nur Mikrozellen einlegen kann, sind beide Steckrücklichter wirkich 1A.

Ich möchte mir aber, sollte ich es denn mal angehen, ein gutes fest montiertes Rücklicht selberbauen, wieder auf Batteriebasis. Ist einfach nicht lustig mit den Kabeln, v.a. wenn man wie ich einen rasch abnehmbaren Träger am leichten Reiserad (Randonneuse) hat.

Für vorne keine Diskussion, Dynamobeleuchtung in jedem Fall. Aber vorne sind die Kabel auch recht leicht und sicher genug zu handhaben.
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Edited by Kogaradler (11/26/10 10:36 PM)
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Off-topic #672466 - 11/26/10 11:37 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Martina]
Tandemfahren
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Den in Frankfurt leider typischen Bahnhofsvandalismus mal außen vorgelassen, würde ich sagen, dass das ein beherrschbares Problem ist. Die Stecker kann man gegen Korrosion wohl mit Fett behandeln, ich (=Laternenparker) habs aber nicht gemacht und trotzdem seit langem keine Probleme. Sicher, irgendwann wird auch die ordentlich verkabelte Nabendynamolichtanlage mal rumzicken, aber für mich ist das kein Vergleich zu dem ständigen Akkuaufladen, Rumgeschleppe der Lampen etc.
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#672501 - 11/27/10 10:21 AM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Tandemfahren]
Moppedcarlo
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In Antwort auf: Tandemfahren
Sicher, irgendwann wird auch die ordentlich verkabelte Nabendynamolichtanlage mal rumzicken, aber für mich ist das kein Vergleich zu dem ständigen Akkuaufladen, Rumgeschleppe der Lampen etc.


Man kann natürlich alles schlecht reden grins Normalerweise fahre ich nur tagsüber mit dem Rennrad, entweder Tagestouren zuhause oder z. B. Alpentouren von Unterkunft zu Unterkunft, bzw. ähnliches mit dem Mountainbike, nur offroad. Da braucht man jeweils kein Licht, ich habe trotzdem zumindest ein Steckrücklicht an der Werkzeugtasche am Sattel, falls mal ein Tunnel kommt. Für Fahrten zur Arbeit habe ich jeweils zuhause und im Büro ein Ladegerät. Am Arbeitsplatz steht mein Rad in meinem Büro und ich muss das Ladegerät bei Bedarf einfach nur einstöpseln. Die Lampen und die Akkus bleiben drin. Zuhause das Gleiche in der Garage. Radreisen habe ich noch nicht viele gemacht, bisher war ich da aber auch nur tagsüber unterwegs und hatte die Akkulampe für "Notfälle" im Gepäck. Für meinen Fall war das bisher kein Problem und auch kein Grund, die Akkuleuchten zu verteufeln. Wie man sieht, kommt es halt auf den Einzelfall an - wenn man die StVZO mal außen vor lässt.

Trotzdem will ich demnächst zumindest mein Stadt-/Tourenrad auf NaDy und entsprechender Beleuchtung umrüsten - Triebfeder sind die Argumente mit der zickenden Versicherung und die verstärkten Kontrollen der Polizei (allerdings nicht morgens zwischen 06:00 und 07:00, wenn ich auf dem Weg zur Arbeit bin zwinker ). RR und MTBs bleiben einsatzbedingt beim Steckrücklicht und bei Bedarf halt die Akkuleuchte im Gepäck.

Ciao Carlo
--
Wenn die Wurscht so dick wie's Brot is, isses wurscht wie dick des Brot is ...
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#672504 - 11/27/10 10:48 AM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Anni91]
Tanbei
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Es ist immer wieder erstaunlich, wie sich hier zu einigen Themen die Seele aus dem Leib geschrieben wird wird.

Ihr seit doof ihr habt Akku Licht.
Nein du biss Doof du hast Dynamo licht.
Wie in der Sandkiste.

Was eigentlich noch fehlt, ist einer von den die ein darauf aufmerksam machen das irgendwo ein Punkt oder Komma Fehlt.
____________________________________________________
Geht es mal nicht ums Tandem, steht es explizit dabei.
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#672511 - 11/27/10 11:18 AM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Keine Ahnung]
MajaM
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In Antwort auf: Keine Ahnung
... wenn Du den ganzen Absatz liest, so siehst Du, dass es mir um den "Sicherheitsaspekt" und den "Rechtsaspekt" ging. Wenn man ein gutes Batterielicht montiert hat, so ist die Lichtausbeute nicht schlechter als bei einem Festmodell. Die Leuchtdauer ist ebenfalls lange genug, um eine längere Fahrt im Dunkeln durchzuhalten.


Leuchtdauer, Lichtausbeute etc. sind aber nur relevant, wenn das Ding nicht kaputt ist. Das war mein Punkt. Und die Lebensdauer meiner Batterielampen war halt stets erschreckend gering.

Mal konkret: Welche Batterieleuchten könnt Ihr empfehlen, die schadlos 5 mal aus Lenkerhöhe auf Betonboden fallen können, wasserdicht sind, dauerndes Geschüttel durchhalten und Transport in einer Tasche nicht immer mal mit unbemerkt leerenden Batterien beantworten.

Ich habe zuletzt den Ixon gekillt, davor 2 Sigma-Lenkerlichter, hinten zuletzt ein IX-Red davor ein Rücklicht von Trelock, davor eines von Sigma. Anstecken oder Abstecken mit ungeschickten, kalten Fingern war meist das Todesurteil, kleinere nervige Defekte hatten die Dinger aber meist schon vorher. Das IX-Red war so gut wie nie im Einsatz - nur Notfallersatz am Reiserad und dort in der Lenkertasche. Es hat keinen Sturz erlebt, aber der Schalter tut nicht mehr.

Immerhin denke ich jetzt endlich mal daran meinen Karton mit defekten Akkus und Batterien zum Recycling mitzunehmen. Auf in den Schneematsch!

Liebe Grüsse
Maja
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Off-topic #672512 - 11/27/10 11:21 AM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Tanbei]
Spargel
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In Antwort auf: Tanbei
Was eigentlich noch fehlt, ist einer von den die ein darauf aufmerksam machen, dass irgendwo ein Punkt oder Komma Fehlt.

Bitte schön zwinker grins
(nur zur Hälfte...)
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#672514 - 11/27/10 11:32 AM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Hesse]
kibotu
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In Antwort auf: Hesse
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Bedingt durch die jahrelange Erfahrung mit STVZO-konformer Beleuchtung... Den Fortschritt der letzten 3 Jahre hat noch nicht jeder mitbekommen...
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#672639 - 11/28/10 04:20 AM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: JaH]
elwoodianer
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In Antwort auf: JaH

Seit inzwischen ... öhhh... geschätzt 2002 oder 2003 fahre ich am Koga hinten ein D-Toplight Multi, das ist sowohl für Dynamo ausgelegt, als auch reinen Batteriebetrieb (2x Mignon). Es kam rein infolge der zweiten Reklamation, da mir 2 D-Toplight vorher infolge ungenügender Überspannungsfestigkeit im Betrieb am SON28 schlicht durchgebrannt waren.

Vielleicht solltest Du Dein Toplight mit einer Schutzdiode, ausrüsten, wie sie im Forumslader verwendet wird (SKE1.5C22), womöglich mit einem Vorwiderstand (nach dem, was Du schreibst, werde ich wohl genau das tun).
Im Forumslader verhindert die Diode die Zerstörung des Ladereglers und anderer Teile, indem sie die Spannung aus dem Dynamo auf ein Maximum begrenzt.
Mal nachgefragt: schaltet das Toplight Multi automatisch auf Batteriebetrieb um, wenn der der Dynamo keine Spannung liefert?
Dann wärs perfekt: Du könntest Batterien sparen, solange der Dynamo läuft, und hättest noch eine Standlichtfunktion durch die Batterien.

so unsigned long
der elwoodianer
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Off-topic #672653 - 11/28/10 09:43 AM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: elwoodianer]
JaH
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In Antwort auf: elwoodianer

Mal nachgefragt: schaltet das Toplight Multi automatisch auf Batteriebetrieb um, wenn der der Dynamo keine Spannung liefert?

Ich hab das Teil nie an den Dynamo angeschlossen, daher keinerlei praktische Erfahrungen damit. Kann mich aber auch nicht erinnern, dass derartiges damals von Bumm als Möglichkeit genannt oder angepriesen wurde.

Ich werde es aber auch nicht ausprobieren, dass dieses Toplight ja auch der Zeit stammt, wo Bumm lediglich Schutzdioden einbaute, die dem damaligem Shimano Standard genügten, nicht jedoch dem SON. Und wenn ich auf eines keinerlei Lust habe, dann auf das Risiko das mir bei sowas womöglich wieder das Teil durchbrennt.
Okay, man könnte auch erst rumlöten, Diode einpflanzen und ... aber wozu? Wieder Kabelei nach hinten? schockiert
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#673020 - 11/29/10 03:52 PM Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? [Re: Anni91]
Tanbei
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Das soll einer noch verstehen.

IXON IQ Speed, er kann aber auch auf die StVZO-Norm von 10 Lux zurückschalten, die der Akku für sogar 50 Stunden bereitstellt.

Die Meisten Lampen Lassen sich doch Runter Dimmen.
Die IXON IQ Speed, hat jetzt also eine StVZO Freigabe, weil sie genau 10 Lux macht oder wie.
City-Eco-Modus heißt das bei denen.

180 Euro für einen Plastik Scheinwerfer.
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