Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?

Posted by: HeinzH.

Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? - 11/23/10 10:16 AM

In Antwort auf: Topse
In Antwort auf: HeinzH.
Ich finde das auch o.k. so, denn es ist nur menschlich, daß Akkus nicht regelmäßig geladen und Batterien nicht rechtzeitig gewechselt werden....
Gruß aus Münster,
HeinzH.


Dann müssten aber auch Bremsen die nachgestellt werden müssen verboten werden!
Für einwandfreie Funktionalität des Gefährt ist jeder Radfahrer (auch Kfz-führer und ihr "Nicht-(ab)Blendlicht") natürlich selbst verantwortlich - aufgrund der allg. Nachlässigkeit wahrscheinlich ein Grund warum der TÜV eingeführt wurde schmunzel

Wenn natürlich Radler mit Akku Beleuchtung "ohne Saft" unterwegs sind, heißt es absteigen (und Ermahnung/Bußgeld) !


Moin Tobias,
ich glaube nicht, daß wir diesbezüglich unterschiedlicher Meinung sind. Auffallen tut mir hier nur, daß die Nabendynamofahrer eigentlich fast immer mit Licht fahren und viele Seitenläuferdynamofahrer bereits beim ersten Morgengrauen das nervtötend-demotivierende Surrteil vom Reifen abklappen. Bei der Akku-/Batterieleuchtenfraktion ist alles vertreten, vom ultrahellen Scheinwerfer bis zur wirklich überhaupt nicht seltenen Funzel mit dem Dunkelheitsgrad einer angezündeten Zigarre....
Deshalb geht die hiesige Kontrollphilosophie der Polizei bez. Akku-/Batteriebeleuchtung m.E. in Ordnung.
Bis später,
HeinzH.