Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?

Posted by: Anonymous

Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? - 11/25/10 08:47 AM

In Antwort auf: Faips
Hi,ich frag mich, wieso hier ständig von Rennrädern geredet wird. Meines Erachtens ist dieser Begriff vom Gesetzgeber nirgendwo definiert worden. Mit allen Rädern kann man Rennen fahren und entsprechende Akku Beleuchtung benutzen. MfG Philip
Dieser Begriff wird im Zweifel vom Richter definiert werden. Und jetzt überlege mal was so ein Feld- und Wiesen-Amtsrichter dir sagen wird, wenn du ihm mit dieser Argumentation kommst?
Der wird sagen: "Herr Faips, jeder weiß wie ein Rennrad aussieht. Niemand, ausser Sie selbst, hält ihren Trecking-Radpanzer für ein Rennrad.
Halten Sie an dieser Ansicht fest, oder anders gefragt, sind sie mit einer psychologischen Begutachtung einverstanden ;)"