Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?

Posted by: Moppedcarlo

Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? - 11/23/10 12:25 PM

Moin,

ich bin auch einer von denen, die nur mit Akkulampen (zwei Batterierücklichter und zwei Akkuscheinwerfer) fahren und da ist mir die StVZO erstmal wurscht - ich brauche für meine eigene Sicherheit keinen Vormund. Ich will was sehen und ich will gesehen werden und deshalb sorge ich schon aus dem Selbsterhaltungstrieb für angemessene Beleuchtung und immer genügend geladene Akkus.

Das Rad meiner Freundin ist StVZO-konform und hat einen Seitenläufer-Dynamo. Der meint aber, sobald es etwas feucht ist, die sowieso schon schwache Beleuchtung auch noch weiter schwächen zu müssen. Grundsätzlich können die Polizisten da erstmal nichts sagen, dem Gesetz hat sie ja Genüge getan, aber sicher ist anders!

Und das ist für mich das Paradoxe. Mit der StVZO-gemäßen Lösung (ok, der Seitenläufer ist wohl die Minimalanforderung), die meiner Meinung nach nicht sicher ist, darf man sich im Straßenverkehr fortbewegen. Jemand der der eine "bessere" Lichtanlage hat, wird bestraft, weil evtl. der Akku leer werden könnte. Wenn ich ohne Licht (Akku leer) fahren würde, könnte ich eine Bestrafung ja noch einsehen, aber so nicht ...

BTW: Da mir die Sicherheit meiner Besten natürlich auch am Herzen liegt, habe ich ihr ein Vorderrad mit Nabendynamo und entsprechenden Lampen bestellt. Bisher fährt sie immer mit einer zusätzlichen Batterielampe.

Ciao Carlo