Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?

Posted by: Martina

Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? - 11/23/10 12:32 PM

In Antwort auf: Moppedcarlo
Das Rad meiner Freundin ist StVZO-konform und hat einen Seitenläufer-Dynamo. Der meint aber, sobald es etwas feucht ist, die sowieso schon schwache Beleuchtung auch noch weiter schwächen zu müssen. Grundsätzlich können die Polizisten da erstmal nichts sagen, dem Gesetz hat sie ja Genüge getan...


Sicher? Wenn der Dynamo die geforderte Leistung nicht mehr bringt, ist er doch nicht gesetzeskonform? Oder reicht es, dass er sie theoretisch bringen könnte.

Ansonsten geb ich dir prinzipiell recht: ich habe vor kurzem vom zugelassenen Seitenläufer auf einen nicht zugelassenen Nabendynamo gewechselt und hab seitdem deutlich helleres Licht.

Martina