Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen?

Posted by: Anonymous

Re: Scheinwerfer mit Akku ...nach StVO zugelassen? - 11/25/10 10:14 AM

In Antwort auf: ADOLAR

So, und jetzt die spekulative Antwort vom Richter!
Kenn ich den Richter? Ich weiß dessen Antworten nicht, du kannst von mir Antworten bekommen:

Cyclocrosser, das sind Rennräder, weil auf Deutsch QFER, Querfeldeinrennrad, genannt.

Gerader Lenker, niemals, ich denke ein Rennlenker ist minimalkriterium (siehe österreichische STVO).

Randonneure und Randonneusen, kann man auch als Halbrenner, also Halbrennräder bezeichnen, wäre für mich Abwägungsfrage. Randonneuse <11,5kg ist noch eher ein Rennrad, darüber nicht mehr.
Andere deutsche passende Begriffe wäre Tourensportrad, und abwandlungen davon.

Aber vor allem immer bedenken, vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Nicht versuchen den Richter mit Spitzfindigkeiten zu nerven, das geht schief.