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#669486 - 11/16/10 09:35 AM
Radtouren privat geführt- Rechtslage?
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Hallo, wir sind eine Radfahrgruppe ca. 10-20 Personen, alle 60+, auf rein privater Basis, also keinem Verein, Verband, usw. angeschlossen. Wir treffen uns 2mal die Woche vom April bis Oktober um gemeinsame Radtouren so 2- 3 Std manchmal auch über einen Tag zu unternehmen. Irgendeiner in der Regel immer derselbe macht so eine Art Tourenleiter. Er schlägt die Touren vor, die meist alle kopfnickend akzeptieren und dann wird hinter ihm dreingeradelt. In der Gruppe ist aus aktuellem Anlass die Frage aufgetaucht- kann bei einem Unfall eines Gruppenmitgliedes, anlässlich einer solchen Ausfahrt, u.U. der jeweilige Tourenleiter rechtlich belangt werden, z.B. wenn ein spitzfindiger Kläger oder Richter ihm dem jeweiligen Tourenleiter irgendeine Versäumnis vorwerfen kann?
Wie sind die rechtlichen Grundlagen? Wir möchten den jeweiligen Tourenleiter vor irgendwelchen Rechtsansprüchen freistellen. Genügt es, wenn wir in einem Schreiben eine Art Freistellungserklärung ähnlich
Adresse des Gruppenmitgliedes Die Radtourenteilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der jeweilige Tourenleiter wird von jeglicher Haftung freigestellt. Datum + Unterschrift
verfassen und Unterschreiben lassen?
Für Hinweise im voraus besten Dank!
mfg Benny
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Edited by benny (11/16/10 09:37 AM) |
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#669488 - 11/16/10 09:44 AM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: benny]
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Seid Ihr (oder sind zumindest "maßgebliche" Leute, z.B. die Touren"führer") im ADCF, dann empfehle ich die Rechtberatung für Mitglieder zu konsultieren. Ansonsten - ist bei Euch irgendjemand im Alpenverein oder sonstwo ehrenamtlich in einem Verein z.B. engagiert, da ist das ganze ein sehr verwandtes Problem.
Bei völlig privaten Touren ist es meiner persönlichen Meinung nach aber fast einfacher, da hier "gleichberechtigte", "gleichwertige" und "gleichstarke" Teilnehmer untereinander weniger komplexe Haftungsverhältnis haben dürften als z.B. eine geführte Gruppe, die einem ausgebildeten Fachübungsleiter im Alpenverein hinterherdackelt. Stichwort zum Googeln "Garantenstellung". Im Einzelfall wird sowas dann natürlich gerichtlich ausgekartelt. Un dauf hoher See und vor Gericht.....
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#669492 - 11/16/10 09:56 AM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: benny]
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Hobo61
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hi Benny,
da ich kein Jurist bin, gebe ich hier nur meine Meinung bekannt:
- wenn eine Privatgruppe einen "Tourenleiter" aus den eigenen Reihen benennt, kann das im konkreten Fall rechtlich relevant sein.
- bitte prüft in Eurem Fall auch, ob die Tour irgendwie angemeldet werden muß. In Bayern zumindest ist es so, daß eine Radtour ab einer Mindest-Teilnehmerzahl bei der Verkehrspolizei angemeldet werden muß. Die Details hierzu kenn ich aber auch nicht. Evtl. hilft der ADFC oder ein Radsportclub vorort hat genauere Infos. 20 Leute sind schon ne ganz schöne Truppe.
LG, Werner
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#669495 - 11/16/10 10:02 AM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: benny]
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Wenn der Tourenleiter sich aber wohler fühlt, wenn er es schriftlich hat würde ich sowas juristisch Abklären lassen, wie man so einen Vertrag aufsetzt, in dem dann auch genau das drin steht, was ihr wollt.
Wenn die Tour von Tourenleiter komplett organisiert ist, könnte es relevant sein. Bei einer spontanen Tour könnte es schon anders aussehen.
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#669500 - 11/16/10 10:13 AM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: benny]
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Wir möchten den jeweiligen Tourenleiter vor irgendwelchen Rechtsansprüchen freistellen. Ich glaube mal, dass genau das nicht geht. Bei einem Unfall wird es immer darauf ankommen, wie er zustande gekommen ist. Wenn wirklich ein relevantes Versäumnis vorliegt, dann ist man dran, egal ob es Freistellungserklärungen gibt oder nicht. Gruß Uli
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#669511 - 11/16/10 10:23 AM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: Uli]
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Trotzdem würde als Tourenleiterich eine Rechtschutz- und Haftpflicht abschliessen. Die braucht man sowieso im Leben.
Gruss
Rainer
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#669520 - 11/16/10 10:42 AM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: benny]
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StephanZ
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Ich weiß jetzt nicht, ob ich das richtig verstanden habe. Ihr trefft euch privat, seid Bekannte oder Freunde. Einer macht den "Deppen" für euch und wenn es schief geht, dann wollt ihr den auch noch verklagen?
Viele Grüße Stephan
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#669523 - 11/16/10 10:50 AM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: ]
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So wie ich das verstanden hab, wollen sie verhindern, dass der "Depp" verklagt werden kann... Der Kläger muss ja keiner aus der Gruppe sein, sondern kann bspw. eine Versicherung sein...
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#669524 - 11/16/10 10:54 AM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: ]
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Als Tourenleiter hält man doch eh eine kurze Ansprache, ich würde da deutlich machen das sich jeder an die Straßenverkehrsordnung halten muss und das die Teilnahme auf eigenes Risiko erfolgt.
Gruß Manfred
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An 2 Tagen im Jahr kann man nicht radfahren, die beiden Tage sind gestern und morgen! Gruß Fred |
Edited by Fred67 (11/16/10 10:54 AM) |
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#669530 - 11/16/10 11:10 AM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: aighes]
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So wie ich das verstanden hab, wollen sie verhindern, dass der "Depp" verklagt werden kann... Der Kläger muss ja keiner aus der Gruppe sein, sondern kann bspw. eine Versicherung sein... Genau diese Situation, daß die Versicherungen ins Spiel kommen, ist bei privat organisierten Aktionen (egal ob Radtour, Tauchausflug, Bergwanderung oder Höhlenexpedition) das Problem. Innerhalb einer solchen Gruppe (umso mehr, wenn es wirklich was gefährlicheres ist, z.B. Höhlenexpedition) würde sicher keiner von sich aus auf die Idee kommen, sich gegenseitig vor Gericht zu zerren.
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Edited by MatthiasM (11/16/10 11:11 AM) |
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#669548 - 11/16/10 12:02 PM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: MatthiasM]
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Empfehlung : Sicherlich ist unter den aktiven Forumsmitgliedern auch ein Jurist. Der sollte sich ganz konkret zu der Frage äußern und einen entsprechenden, realistisch und praxisnahen, umsetzbaren Vorschlag machen.
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Der Umweg ist das Ziel und alle Berge im Durchschnitt flach ! | |
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#669554 - 11/16/10 12:10 PM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: rollido]
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Underway in Guatemala
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Wie ist das eigentlich dann bei unseren Forumsausfahrten?
Gruß
Thomas
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#669558 - 11/16/10 12:20 PM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: ]
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Ich weiß jetzt nicht, ob ich das richtig verstanden habe. Ihr trefft euch privat, seid Bekannte oder Freunde. Einer macht den "Deppen" für euch und wenn es schief geht, dann wollt ihr den auch noch verklagen?
Viele Grüße Stephan Man trifft sich ja übers Internet und kennt nicht diejenigen, die mitkommen. Und leider gibt es auch einige Mitmenschen, die versuchen aus jedem Unfall, egal wer Schuld ist, finanziellen Vorteil zu schlagen. Deshalb finde ich die Frage berechtigt. Rainer
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#669559 - 11/16/10 12:23 PM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: Radreisender]
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...das habe ich mich auch schon gefragt...im Prinzip ist es ja nichts anderes...
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#669567 - 11/16/10 12:43 PM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: radler4711]
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Hi,
ne Rechtsschutzversicherung braucht man nur, wenn man häufig jemand verklagen will.
Ansonsten kann man im Fall der Fälle ja auch so einen Anwalt konsultieren.
Gruß Thomas
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#669570 - 11/16/10 12:50 PM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: benny]
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Gute Frage und auch wirklich berechtigt. Ich weiss bspw. von einer Rennradgruppe wo es einen kleinen Auffahrunfall gab und derjenige, der von hinten gerammt wurde selbstvertändlich davon ausging, dass der Auffahrende den Schaden am Rad zahlt. Nach meinem Verständnis ist das zwar nicht so, denn jeder weiss: Wenn ich in einer Gruppe fahre muss ich besonders aufpassen (insbesondere beim Windschattenfahren). Jeder in der Gruppe nimmt also das höhere Risiko auf die eigene Kappe. Andererseits gab es bei Sportunfällen (ich kenne einen Fall beim Wildwasserpaddeln) wo sich Leute einer Gruppe angeschlossen haben und nacher bei einem Unfall musste sich der "Füherende" vor Gericht vorhalten lassen, dass er aufgrund seiner wesentlich grösseren Erfahrung Verantwortung für seien Mitfahrer übernimmt, auch wenn sie einfach so mitfahren..... Also - ganz eindeutig scheint mir die Rechtslage hier nicht zu sein.... Hartmut
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#669576 - 11/16/10 12:55 PM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: JohnyW]
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Hi,
ne Rechtsschutzversicherung braucht man nur, wenn man häufig jemand verklagen will.
Ansonsten kann man im Fall der Fälle ja auch so einen Anwalt konsultieren.
Gruß Thomas Soviel ich weiß, zahlt eine Rechtschutzversicherung nicht, wenn man der Kläger ist, sondern nur wenn man verklagt wird? Rainer
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#669582 - 11/16/10 01:05 PM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: radler4711]
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Soviel ich weiß, zahlt eine Rechtschutzversicherung nicht, wenn man der Kläger ist, sondern nur wenn man verklagt wird? Nein. Etwas vereinfacht: Eine RS-Vers. übernimmt die Kosten, wenn es darum geht sein Recht unter Inanspruchnahme einer juristischen Hilfe durchzusetzen. Beispiele für die Inanspruchnahme als Kläger gibt es z.B. hier (Seiten 4/5). Gruß Uli
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#669590 - 11/16/10 01:36 PM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: Hartmut.L]
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Wenn's um einen "Materialschaden" geht und sonst nix weiter, kann man untereinander rein privat von vorneherein vereinbaren, daß alles aufs eigene Risiko geht, insbesondere wenn man eine nach allgemeinem Menschenverstand gefahrgeneigte Aktion macht (bewußtes Windschattenfahren = "gemein kurze" Abstände, aber bewußt eingegangenes Risiko). Übel ist halt, wenn Versicherungen (Krankenversicherung, Unfallversicherung), Rettungsdienstträger etc. irgendwo versuchen, ihr Geld wiederzubekommen und das ganze eine für die Betroffenen absolut unangenehme Eigendynamik entwickelt. Und nochmal: Schadenersatz = Zivilrecht. Schuldfrage oftmals: Strafrecht. Leider sind das im Rechtsleben häufig zwei völlig verschiedene (und sich ggf. widersprechende) Baustellen.
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#669608 - 11/16/10 02:50 PM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: Uli]
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Das ist nicht ganz so. Sobald man selbst aktiv werden will und nicht nur auf eine Klage reagiert, zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht. Jedenfalls nicht die Versicherungen die ich kenne. Ich kann nur Angriffe abwehren, aber nicht selbst etwas durchsetzen, auch wenn es absolut berechtigt wäre.
Gruß Frank
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#669621 - 11/16/10 04:01 PM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: f.hien]
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Jedenfalls nicht die Versicherungen die ich kenne. Gibt es solche überhaupt noch? Wenn ja, dann kennst du bei weitem nicht alle und m.E. die falschen, weil mit veraltetem Angebot. Schau dir die von mir verlinkten Beispiele an, da geht es sogar ausschliesslich um die initiative Durchsetzung des eigenen Rechts. Eine RS-Vers., die nur im Falle des Verklagtwerdens einspringt, deckt meiner Meinung nach zu wenige Risiken ab, um überhaupt sinnvoll zu sein. Weitere Beispiele: http://www.arag.de/angebote-und-beratung/recht-und-haftung/aktiv-rechtsschutz-komfort/faq/index.html , man klicke bei Nr. 5. Gruß Uli
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Edited by Uli (11/16/10 04:06 PM) Edit Reason: weiteres Beispiel |
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#669638 - 11/16/10 05:01 PM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: f.hien]
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Das ist nicht ganz so. Sobald man selbst aktiv werden will und nicht nur auf eine Klage reagiert, zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht. Jedenfalls nicht die Versicherungen die ich kenne. Ich kann nur Angriffe abwehren, aber nicht selbst etwas durchsetzen, auch wenn es absolut berechtigt wäre. Hallo Frank, bist Du Dir da wirklich sicher? Ich kenne eine solche Versicherung eigentlich auch nicht. Und ich bin halt beruflich mit Versicherungen beschäftigt. Und nicht nur das. In der Regel wird man im Bedingungswerk der Rechtsschutzversicherer neben dem Schiedsgutachten den "Stichentscheid" finden. Dh., wenn der Versicherer wegen Mutwilligkeit oder Aussichtslosigkeit die Deckungszusage verweigert, ist durch den RA des Versicherten (oder einen gemeinsam bestimmten RA)auf Kosten der Versicherungsgesellschaft ein Gutachten über die Aussichten des Rechtsstreites zu erstellen. An dieses Gutachten ist der Versicherer schließlich zwingend gebunden.
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#669641 - 11/16/10 05:13 PM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: benny]
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Hallo Benny
So jetzt hab ich zeit zu antworten.
vor ein paar Tagen hatte ich die selbe Frage an die ADFC Rechtsanwäte gestellt. Der Hintergrund war nur dass die touren nicht rein privat waren sondern im Rahmen von einer Kirche stattfinden.
Antwort war wenn es rein privat wäre dann haftet jeder für sein Verschulden. Isst eine organisation im Spiel, so muss die eine Haftpflichtversicherung für dne Tourenleiter haben. So lange es um Touren von erwachsenen geht, ist die Mithaftung des Tourenleiters nicht sehr wahrscheinlich aber möglich. In eurem Fall (Private Tour) tritt dann die Privathaftpflicht ein.
Es war dem ADFC Anwalt kein fall bekannt wo man einen Tourenleiter bei einerADFC Tour erfolgreich in regress nehmen konnte. Versucht wurde es schon, von Tourteilnehmern oder auch unbeteiligten. Beruhigt, hilft aber nicht wenn es eintritt.
Wenn dem Tourenleiter mitschuld nachgewiesen werden kann (auch bei Unfällen mit Tourfremden) ist es besser es ist eien Haftpflicht da, auch wenn man sie wahrscheinlich nicht braucht.
Bei Jugendgruppen haftet mann schneller, da muß man als Tourenleiter auch das regelgerechte Verhalten überwachen, aber darum gings hier ja nicht.
Gruß Detlef
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Cycling is an addiction, it can drive you quite insane. It can rule your life as truly as strong whiskey and cocaine. | |
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#669657 - 11/16/10 06:16 PM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: MatthiasM]
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Hallo, vor ab mal besten Dank für die Antworten.
Es muß nicht unbedingt ein Gruppenmitglied sein der u.U. klagt, ein Verwandter oder die Versicherung des Verunglückten könnte klagen. Ein Bekannter ist vor 2 Jahren bei einer Tour schwer gestürzt. Zwei Wochen Krankenhaus, was meint Ihr was das mit den Versicherungen für ein Theater war. Die Versicherungen suchen einen Schuldigen, um jeden Preis, um die Kosten abzuwälzen.
Nochmals zurück auf meine Frage. Das mit der großen Gruppe, so um 20 Personen, ist da Einer der die Tour leitet, führt, keinem Verein angehört u.U. sowas wie der Verantwortliche?
Das mit einer Art Freistellungserklärung mit Unterschrift, pauschal für die gesamte Radsaison reicht das?
mfg Benny
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#669663 - 11/16/10 06:32 PM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: benny]
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DeiFreistellungserköärung reicht nicht.
Stell dir vor eine Haftpflicht versicherung tritt ein, die prüft auch ob sie ihre Kosten nicht vielleicht noch schmälern z.b auf den Tourenleiter abwälzen kann. selbst wenn er nur zu 20 prozent mithaftet.
Die Freistellungserklärung des Versicherungsnehmers interessiert die Versicherung nicht.
Detlef
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#669682 - 11/16/10 07:13 PM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: Deul]
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Hallo, nehmen wir mal folgenden Fall an. Die private Gruppe, siehe mein Eingangsbeitrag, fährt dem Tourenführer schön brav hintendrein, es kommt auf einmal eine Straße, Weg, Waldweg mit starkem Gefälle, ein Teilnehmer hat Angst, stürzt kommt zu Schaden. Dreht ihm eine Versicherung, ein Schadensregulierer einen Strick aus seiner Gefälligkeit als Tourensucher und Tourenführer?
mfg Benny
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#669688 - 11/16/10 07:43 PM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: JohnyW]
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ne Rechtsschutzversicherung braucht man nur, wenn man häufig jemand verklagen will. Da wirst du wohl enttäuscht werden. Wenn du mehrmals die Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen hast, egal ob du nachher Recht hattest und der Gegner für die Kosten aufkommen musste, wird dir die Versicherung kündigen, weil die Risiken zu groß werden. Und danach eine andere Rechtschutzversicherung zu finden die dich versichert, ist fast unmöglich, bzw. werden die Prämien sehr hoch werden. Ciao Carlo
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-- Wenn die Wurscht so dick wie's Brot is, isses wurscht wie dick des Brot is ... | |
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#669690 - 11/16/10 07:50 PM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: benny]
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... Irgendeiner in der Regel immer derselbe macht so eine Art Tourenleiter. Er schlägt die Touren vor, die meist alle kopfnickend akzeptieren und dann wird hinter ihm dreingeradelt.... Was macht denn einen Mitradler zum Tourenleiter. Allein die Idee, eine bestimmte Strecke zu fahren? Kriegt der dann irgendein Abzeichen an die Brust geheftet? Wieviel Leute bedingen einen Leiter? Wenn ich mich mit jemand verabrede, am Samstag den XY-Radweg zu fahren, wer ist dann der "Leiter", der Ideengeber? Müssen wir einen Tourenleiter wählen? Oder erst ab drei Personen? Mal im Ernst: Müssen erwachsene Menschen einen Tourenleiter haben, wenn sie etwas gemeinsam unternehmen? Kann ja auch der gemeinsame Gang in die nächste Kneipe sein, nur mal so als banales Beispiel. Es kam ja schon der Hinweis auf Forumstouren. Wenn einer einen Vorschlag macht, sich an einem Datum zu treffen, um gemeinsam von A nach B zu fahren, ist er dann ein Tourenleiter? Ich fühle mich jedenfalls nicht als "Leiter", wenn ich eine Tour initiiere. Was anderes ist es ja wohl beim ADFC mit organisierten Touren, mit Vereinshintergrund, Versicherung und Tamtam. Gruß Dietmar
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Edited by Dietmar (11/16/10 07:56 PM) |
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#669697 - 11/16/10 08:03 PM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: Dietmar]
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Wenn einer einen Vorschlag macht, sich an einem Datum zu treffen, um gemeinsam von A nach B zu fahren, ist er dann ein Tourenleiter? Ich fühle mich jedenfalls nicht als "Leiter", wenn ich eine Tour initiiere.
genauso ist es . Nur Schafe brauchen einen Leithammel - und wer mag schon ein Schaf sein LG Nat
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#669715 - 11/16/10 08:47 PM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: Dietmar]
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Du argumentierst mit gesundem Menschenverstand. Leider zählt der weder bei Versicherungen noch vor Gericht. Leider.
Grüße hans-albert
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#669716 - 11/16/10 08:49 PM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: hans-albert]
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Danke, aber wie sollten denn Richter oder Versicherer darauf kommen, in einer Gruppe von gleichberechtigten Personen einen Leithirsch auszumachen?
Gruß Dietmar
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#669726 - 11/16/10 09:02 PM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: benny]
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Hallo,
eine ähnliche Fragestellung gibt es hierzulande immer wieder bei Bergwanderungen, die gerne im Umkreis des Alpenvereins stattfinden. Das läuft meist folgendermaßen: Eine örtliche Sektion des ÖAV veröffentlicht in der Gemeindezeitung oder im Schaukasten eine Vorschau der geplanten allgemein zugänglichen Touren in den nächsten Monaten und benennt dazu einen Tourenleiter.
Die interessierten Teilnehmer treffen sich - üblicherweise formlos und und Voranmeldung - morgens am Treffpunkt und fahren in den Privatautos gemeinsam los, machen die Bergtour, machen irgendwo auf einer Hütte einen Einkehrschwung und am Abend geht’s wieder gemeinsam zurück.
Nun gibt es daraus einen konkreten vergleichbaren interessanten Fall, der hier in Österreich letztes Jahr vor dem Gericht verhandelt wurde. Der ging in etwa so: eine Teilnehmerin war bei einer derartigen Bergtour gestürzt und hatte sich ein Bein gebrochen - und daraufhin hat den Tourenleiter auf Schadenersatz geklagt.
Er wäre als verantwortlicher Tourenleiter seiner Sorgfaltspflicht nicht entsprechend nachgekommen, hätte das Risiko besser abschätzen müssen und die Tour abbrechen bzw. für entsprechende Sicherungsmaßnahmen sorgen müssen. Somit wäre er für den entstandenen Schaden (Verdienstentgang, Schmerzengeld, was weiß ich) verantwortlich. Schließlich habe sie (die Teilnehmerin) für die Teilnahme an der Tour ja auch bezahlt, womit sie davon ausgehen durfte, dass es sich um eine Veranstaltung handelte, bei der eine entsprechende Ausbildung, Sorgfalt und Haftung des Tourenleiters vorausgesetzt werden könne.
Nun, das Gericht konnte dieser Argumentation nicht folgen und hat die Klage abgewiesen. Die wesentlichen Gründe waren: es muss auch der Klägerin von vorneherin klar gewesen sein, dass es sich (obwohl vom ÖAV organisiert) um eine Veranstaltung rein privater Natur gehandelt habe und keine Haftung für Unfälle übernommen worden wäre. Als klares Indiz dafür wurde insbesondere die Unentgeltlichkeit der Teilnahme genannt. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass die Klägerin einen Fahrtkostenzuschuss (ich glaube, es waren irgend etwas mit 5 Euro) fürs Mitfahren in einem fremden Auto geleistet hatte. Dass es sich bei dem von der Kägerin genannten Betrag lediglich um einen Fahrtkostenzuschuss und nicht um eine Teilnahmegebühr handelte, wurde vom Beklagten und den Zeugen glaubhaft gemacht.
Die Teilnahme an der Bergtour ist laut Gerichtsurteil daher ausschließlich auf eigene Verantwortung erfolgt; es wäre kein haftungsbegründendes Vertragsverhältnis entstanden und könne kein Schadenersatz geltend gemacht werden. Wenn ich mich recht erinnere, wurde die Frage nach Haftung oder Verletzung einer Sorgfaltspflicht deswegen gar nicht weiter geprüft. Was bedeutet, auch bei der Teilnahme an einer (bezahlten) gewerblichen Veranstaltung trägt jeder einzelne Teilnehmer eine gewisse Eigenverantwortung, die nicht auf einen Tourenleiter abgewälzt werden könne.
Soweit dieser eine Fall; leider kann ich mich nicht mehr erinnern, ob dieses Urteil ein erstinstanzliches war, aber daran, dass es Rechtskraft erlangte.
Hans
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#669757 - 11/16/10 09:50 PM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: benny]
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Hallo @ all, ich habe den Faden bis hierher mit großem Interesse verfolgt. Vor 10 Jahren habe ich mal den Gedanken gehabt, geführte Fototouren nach Kalifornien zu organisieren. Ein ausführliches Gespräch mit meiner damaligen Anwältin und ihren 1000 Bedenken hat mich davon abgebracht. Das bereuhe ich bis heute, denn damals hatte ich den Schwung und die die Zeit dafür. Ich meine, die Denke, man könne für jede Unbill, die einem passiert, jemand anderen verantwortlich machen (und die Angst vor dieser Denke) lähmen die Eigeninitiative und würden in der letzten Konsequenz jede private Veranstaltung unmöglich machen. Kann ich denn noch ruhigen Gewissens jemanden zu mir einladen und ihm was zu essen verabreichen? Ich bin für ein buntes Leben ohne Angst vor den Folgen. Und wenn's ganz dumm kommt, hoffe ich auf einen vernünftigen Richter. Mit naiven Grüßen, Ralph
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#669771 - 11/16/10 10:13 PM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: benny]
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Also, dann oute ich mich mal als Jurist. Du solltest aber bedenken, dass hier im Forum nur unverbindliche Aussagen getätigt werden. Wenn Du eine verbindliche Rechtsauskunft willst, musst Du einen Anwalt bezahlen. Vorteil: Der haftet dann auch, wenn er was Falsches erzählt.
Deine Frage geht ja nicht dahin, ob generell eine Haftung besteht, sondern ob man eine eventuell bestehende Haftung ausschließen kann. Da habe ich wenig Bedenken. Ausnahme: Die Haftung für Vorsatz kann nicht ausgeschlossen werden; daran dürfte aber auch keiner interessiert sein, oder? Strengere Anforderungen für Haftungsausschlüsse gelten bei AGB. Die kann man wohl aber beim besten Willen nicht annehmen.
Noch zwei Hinweise: Strafrechtliche Haftung lässt sich nicht so einfach ausschließen. Wenn beispielsweise der Tourenleiter einem Teilnehmer die Bremse so einstellt, dass der Belag in die Speichen kommt, was zu einem tödlichen Sturz führt, steht die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung trotz Eurer Erklärung im Raum. Es gibt im Strafrecht aber auch die Figur der "eigenverantwortlichen Selbstgefährdung". Wenn der Tourenleiter also sagt "Achtung, hier kommt eine steile Abfahrt!" und die Teilnehmer trotzdem runterbügeln, hat er ganz gute Karten.
Noch zu der Antwort von Deul: Die Versicherung, die Regress nehmen will, bekommt den Anspruch, der eigentlich dem Opfer zustand. Bei einem Haftungsausschluss gibt es aber keinen Anspruch, folglich auch keinen Regress der Versicherung. Legalzession nennt sich das auf Fachchinesisch.
Gruß
Johannes
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#669775 - 11/16/10 10:18 PM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: Dipping]
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Hallo Ralph, ... Ich meine, die Denke, man könne für jede Unbill, die einem passiert, jemand anderen verantwortlich machen ... ... scheint sich wohl auszubreiten, kannste ja auch unter D&D ständig lesen. ... Ich bin für ein buntes Leben ohne Angst vor den Folgen. Und wenn's ganz dumm kommt, hoffe ich auf einen vernünftigen Richter. Mit naiven Grüßen, ... auch meinerseits. Bleiben wir naiv! an Hans: Dein Beitrag gibt die Hoffnung, dass die Rechtsverdreher nicht nur Recht verdrehen, sondern durchaus auch mit "gesundem Menschenverstand" handeln können (wenigstens in Österreich ). Gruß Dietmar
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#669796 - 11/17/10 06:23 AM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: Uwe Radholz]
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Hallo, tja,da scheint es ja doch Unterschiede zu geben. Ich kann von einem konkreten, unter anderem auch mich betreffenden Fall berichten wo die Versicherung es abgelehnt hat, einzuspringen. Grundlage war ein Fall von einseitigen Aggressionen und Handlungen eines Nachbarn (ohne vorghergehendes Ereignis oder irgendeinen nachvollziehbaren Grund) uns gegenüber.Wir wollten das Faustrecht vermeiden und im Gegenzug gerichtlich gegen langanhaltende Repressalien vorgehen. Die Rechtsschutzversicherung hat abgelehnt mit dem Hinweis dass wir aktive Strafverfolgung betreiben wollten und sie daher von der Leistung frei sei. So ähnlich stand es auch in den Bedingungen drin. Gruß Frank
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Edited by f.hien (11/17/10 06:23 AM) |
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#669803 - 11/17/10 07:26 AM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: f.hien]
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Die Rechtsschutzversicherung hat abgelehnt mit dem Hinweis dass wir aktive Strafverfolgung betreiben wollten und sie daher von der Leistung frei sei. Tja, da ist wieder der Unterschied zwsichen Straf- und Zivilrecht. Martina
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#669808 - 11/17/10 07:33 AM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: benny]
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In Halle gibts einen "Seniorensportverein" mit einer Radgruppe. Bin auch schon mitgefahren (ohne Mitglied zu sein) Da dürfte eine Versicherung dabei sein. Vielleicht gibts so was auch bei euch?
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#669817 - 11/17/10 07:50 AM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: Martina]
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Mir sind diese Spitzfindigkeiten sowieso zuwider. Die Konsequenz ist, die Versicherung zu kündigen. In o.g. Fall werde ich dann doch wohl oder übel wieder zum Faustrecht greifen, das ist auch effizienter.
Gruß Frank
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#669831 - 11/17/10 08:28 AM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: f.hien]
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... Die Konsequenz ist, die Versicherung zu kündigen. ... Wie Du oben geschrieben hast, steht in den Bedingungen, dass aktive Strafverfolgung ausgeschlossen ist. So what? Wenn Dein Nachbar Dich auf rechtlich bedenkliche Art schikaniert, kannst Du ihn anzeigen. Kostet nichts. Wenn die Rechtsschutzversicherungen bezahlen würden, wenn jemand irgendjemanden verklagen möchte, wären entweder die Prämien unbezahlbar oder unser Rechtssystem würde völlig zusammenbrechen. Wenn Du dem Nachbarn eine geballert hast, und er Dich dann wg. Körperverletzung anzeigt, wird Deine Rechtsschutz wahrscheinlich auch absagen, ausser in den Bedingungen steht ausdrücklich, dass Vorsatz abgedeckt ist. CS
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#669859 - 11/17/10 09:55 AM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: RuhrRadler]
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Ich will hier nicht auf Einzelheiten eingehen, ohne Kenntnis der näheren Umstände ist ein Urteil für die Teilnehmer hier auch schwierig. Es geht hier jedenfalls nicht um eine einfache Nachbarschaftsstreitigkeit wo irgendjemand einfach mal so verklagt werden soll. Ich werde das auch nicht weiter erläutern, will nur sagen dass man im Falle eines Falles eine Versicherung u.U.vergessen kann weil eben Dinge ausgelegt werden wie es passt. Abschliessend: unser Rechtssystem ist in diesem Fall definitiv nicht in der Lage, Recht zu sprechen und versagt vollständig . Daher auch Kündigung von Versicherung und "die Sache selbst in die Hand nehmen". Körperverletzung ist kein Thema (insofern war Faustrecht ein nicht ganz zutreffender Begriff), höchstens Notwehr.
Gruß Frank
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#669862 - 11/17/10 10:01 AM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: f.hien]
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Hi Frank, dann schön die Deckung oben halten!
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#669872 - 11/17/10 10:16 AM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: RuhrRadler]
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Hallo Christian,
mach ich !
Gruß Frank
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#669900 - 11/17/10 11:20 AM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: Dietmar]
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an Hans: Dein Beitrag gibt die Hoffnung, dass die Rechtsverdreher nicht nur Recht verdrehen, sondern durchaus auch mit "gesundem Menschenverstand" handeln können (wenigstens in Österreich ). Hallo Dietmar, ja, der Richter scheint ein vernünftiger Mensch gewesen zu sein und die Entscheidung hat bei den vielen Mitgliedern und ehrenamtlichen Tourenleitern in den Alpinen Vereinen des Landes für ein breites Aufatmen gesorgt. Wäre nicht auszudenken, wenn eine solche Klage, wie die geschilderte, erfolgreich gewesen wäre. Leider greift diese Mentalität, gegen jedes und alles auf Schadenersatz zu klagen (oder es zumindest zu versuchen) in unserer Gesellschaft immer mehr um sich. Hans
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Edited by Hansflo (11/17/10 11:20 AM) |
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#669907 - 11/17/10 11:43 AM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: Hansflo]
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Leider greift diese Mentalität, gegen jedes und alles auf Schadenersatz zu klagen (oder es zumindest zu versuchen) in unserer Gesellschaft immer mehr um sich. Ganz frei davon scheinen wir auch hier in diesem Forum nicht zu sein mfg - horst -
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#669917 - 11/17/10 12:19 PM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: f.hien]
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.. unser Rechtssystem ist in diesem Fall definitiv nicht in der Lage, Recht zu sprechen und versagt vollständig . Wie lässt Jurek Becker an einer Stelle seinen "Liebling Kreuzberg" sagen: Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man vor Gericht "sein Recht" bekommt. Das einzige was man bekommt ist ein "Urteil" Daher auch Kündigung von Versicherung und "die Sache selbst in die Hand nehmen".
"Daher".... Nun es ist eben nicht Sache der Versicherung, Gerechtigkeit herzustellen. Sie kann nur vor dem Kostenrisiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung in den festgelegten Rechtsgebieten schützen. Aber um einen Nachbarn wegen einer vermuteten Straftat anzuzeigen, braucht es keine Versicherung. Anzeige erstatten kostet üblicher Weise nichts. Was sollte da versichert werden? Verfügt der Staatanwalt die Einstellung, da es sich nach seiner Aufassung um eine zvilrechtliche Streitigkeit handelt, dann ist die Versicherung daran gebunden und wieder mit im Boot. Gruß Uwe
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#669934 - 11/17/10 12:41 PM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: Uwe Radholz]
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Verfügt der Staatanwalt die Einstellung, da es sich nach seiner Aufassung um eine zvilrechtliche Streitigkeit handelt, dann ist die Versicherung daran gebunden und wieder mit im Boot.
Hallo Uwe, genau dort sind wir schon gelandet und die Versicherung hat abegelehnt. Gruß Frank
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#670006 - 11/17/10 03:12 PM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: f.hien]
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Durch die Entscheidungssammlung kann sich jeder durchwühlen, es gibt auch ein Kapitel bezüglich Radsport. Lesbar, für denjenigen, dem es Spaß macht, fast skurriles sich einzuverleiben. Leider hat bis jetzt noch kein Rechtskundiger (Anwalt oder ähnliches) aus dem erlauchten Kreise der Forumsteilnehmer sich zum Thema geäußert. Eigentlich schade oder doch bezeichnend ?
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Der Umweg ist das Ziel und alle Berge im Durchschnitt flach ! | |
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#670011 - 11/17/10 03:22 PM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: rollido]
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Leider hat bis jetzt noch kein Rechtskundiger (Anwalt oder ähnliches) aus dem erlauchten Kreise der Forumsteilnehmer sich zum Thema geäußert. Eigentlich schade oder doch bezeichnend ? Doch der Johannes " Tandemfahren", und zwar hier: Also, dann oute ich mich mal als Jurist. Du solltest aber bedenken, dass hier im Forum nur unverbindliche Aussagen getätigt werden. Wenn Du eine verbindliche Rechtsauskunft willst, musst Du einen Anwalt bezahlen. Vorteil: Der haftet dann auch, wenn er was Falsches erzählt.
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#670080 - 11/17/10 07:17 PM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: MatthiasM]
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Ja, gelesen. Aber er geht von der Existenz eines "Tourenleiters" aus. Darauf aufbauend ist alles logisch. Was aber, wenn es keinen Tourenleiter gibt, also einfach nur eine "Zusammenrottung" von Gleichgesinnten. Meine Meinung dazu steht oben, ist aber nicht juristisch getrübt. Die Frage ist, ob ein deutscher Richter anders urteilt als ein österreichischer (so wie von Hans beschrieben). Ist derjenige, der für die Forumstour ein WE-Ticket kauft oder den Track ausarbeitet, ein "Tourenleiter"? Gruß Dietmar
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#670089 - 11/17/10 07:32 PM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: Deul]
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Hallo Detlef, der Job des Tourenleiter könnte auf mich auch zukommen. Der ADFC Köln sucht zur zeit welche und ich habe mich gemeldet. Gibt es eine "Fahranleitung" für Tourenführer, die aussagt, auf was man achten muss? Zum Beispiel, darf ich einen mitnehmen mit defekter Bremsanlage - mal rein theoretisch betrachtet ? Rainer
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#670096 - 11/17/10 07:43 PM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: radler4711]
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An alle Juristen hier: Gibt es denn nicht die Möglichkeit, mit einer schriftlichen oder vor Zeugen ausgesprochenen Erklärung jede Haftung auszuschließen? So in der Art: Jeder ist für den Zustand seines Rades und seiner Fahrweise selbst verantwortlich. Jede Gemeinde macht das mit Rad- und Fußwegen:"Hier wird nicht geräumt oder gestreut, Benutzung auf eigene Gefahr." Gruß, Ralph
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#670131 - 11/17/10 09:52 PM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: f.hien]
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StephanZ
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Abschliessend: unser Rechtssystem ist in diesem Fall definitiv nicht in der Lage, Recht zu sprechen und versagt vollständig .
In den Gesetzen steht, worauf sich viele, aber nicht alle, als Recht geeinigt haben. Wenn deine privaten Vorstellungen von Recht damit nicht kongruent sind, hast Du natürlich das Gefühl, über das Ohr gehauen zu werden. Weiter bedeutet Rechtsstaatlichkeit, dass man sich an Regeln halten muss. Erfüllt man diese Regeln nicht, bekommt man sein Recht nicht. Das ist frustrierend, aber diese Regelfixiertheit bringt Rechtssicherheit. Andere können dir, weil es ihnen gerade in den Kram passt, nicht dein Leben ruinieren, wenn Du dich an die Regeln gehalten hast. Das Dumme ist, dass teilweise schon kleine Vernachlässigungen der Regeln dazu führen, dass man seine Ansprüche verwirkt hat, was man dann unter Umständen als ungerecht und als Überforderung betrachtet. Das Entscheidende und Gerechte ist, dass es ein verlässliches Regelsystem gibt und nicht ob damit das Gerechtigkeitsgefühl einzelner erfüllt ist. Wer sich an die Regeln hält, hat Recht. Das kann auch dazu führen, dass man den Anspruch auf große Reichtümer hat, aber dies subjektiv als ungerecht empfindet. Viele Grüße Stephan
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#670132 - 11/17/10 10:00 PM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: Dietmar]
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StephanZ
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Was aber, wenn es keinen Tourenleiter gibt, also einfach nur eine "Zusammenrottung" von Gleichgesinnten. Meine Meinung dazu steht oben, ist aber nicht juristisch getrübt. Die Frage ist, ob ein deutscher Richter anders urteilt als ein österreichischer (so wie von Hans beschrieben).
Ist derjenige, der für die Forumstour ein WE-Ticket kauft oder den Track ausarbeitet, ein "Tourenleiter"?
Juristische Standardantwort: "Es kommt darauf an". Das Problem ist, und daraus resultiert der Frust über die Juristerei, da wird etwas beschrieben, man denkt das passt auf mich. Aber da gibt es dann doch noch zwei andere Sachen, die die Sachlage stark verändern. Angesichts dieses Problems in einem Forumsposting diese Thematik seriös und verständlich aufzuarbeiten, dürfte über das normale Maß der Gegenseitigkeit eines Forums hinausgehen. Viele Grüße Stephan
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#670144 - 11/17/10 10:51 PM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: Dietmar]
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Ja, ich hab bewusst an den Begriff des Tourenleiters angeknüpft, weil darauf auch die Ursprungsfrage abzielte. Wenn jeder hier noch eine Variante einbringt, wird es halt einfach unübersichtlich, fürchte ich. Im Ausgangsposting ging es ja nur um den Ausschluss der Haftung, d.h. die Haftung des "Tourenleiters" konnte man unterstellen. Davon abgesehen will ich mal noch auf Deine Überlegungen eingehen. Ich sehe es nicht als sinnvoll an, sich Gedanken zu machen, wodurch man zum Tourenleiter wird. Warum nicht? Weil es kein Gesetz gibt, das an den Begriff des "Tourenleiters" irgendwelche Rechtsfolgen knüpft. Stattdessen sollte man überlegen, ob durch die Übernahme der Rolle des Tourenleiters eine Verkehrssicherungspflicht entsteht. Das würde ich relativ eindeutig verneinen: Bei erwachsenen (!) Teilnehmern an einer privaten Ausfahrt sollte jedem klar sein, dass er in erster Linie selbst für seine Sicherheit verantwortlich ist. Die Fälle, in denen eine Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters angenommen wurde, sind nicht vergleichbar. Z.B. dürfen sich Teilnehmer an einem Radrennen darauf verlassen, dass die Strecke abgesperrt ist. Ebenso darf sich der Besucher eines Eishockeyspiels darauf verlassen, dass ihm kein Puck an den Kopf fliegen kann. Solche Erwartungen sind aber bei einem privaten Radtreff nicht berechtigt und deshalb üblicherweise auch nicht vorhanden. Schließlich, letztes Argument, geht der Trend in der Rechtsprechung eher dahin, bei gemeinsamer Sportausübung die Haftung einzuschränken. Wer Fußball spielt, muss eben auch damit rechnen, dass er durch regelgemäßes Verhalten zu Fall kommt und dabei verletzt wird (aber nicht: durch ein grob fahrlässig oder vorsätzlich regelwidriges Verhalten). Dementsprechend ist die Haftung z.B. auch bei einer RTF eingeschränkt, zur Illustration siehe hier . Dem würde es widersprechen, wenn man nun einen wie auch immer zu definierenden Tourenleiter mit strengen Sorgfaltspflichten belegt. Quelle: Kurzer Blick in den Palandt, eigene Überlegungen - alle Angaben wie immer ohne Gewähr
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#670165 - 11/18/10 06:21 AM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: ]
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Schöne Worte, schön geschrieben, leider kannst du das aber in Unkenntnis der Sachlage nicht auf diesen speziellen Fall übertragen. Was du schreibst ist allgemein vielleicht so richtig, du brauchst mir aber nichts über Regeln zu erzählen. Es gibt gesunden Menschenverstand, auch sowas wie Ethik und Moral, und verlässlich ist das Regelsystem schon gar nicht weil teilweise ignorante Menschen es gar nicht oder falsch anwenden, das wollte ich ausdrücken. Ich möchte mich jetzt nicht weiter über den konkreten Fall äußern und bitte auch von jegliche Belehrungen abzusehen.
Gruß Frank
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Edited by f.hien (11/18/10 06:27 AM) |
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#670192 - 11/18/10 08:50 AM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: radler4711]
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Hallo Rainer,
manchmal bietet derADFC seminare an, bei denen auch von Haftung gesprochen wird. Leider hab ich auch noch nicht an so einem teilgenommen.
Wenn ich sehe das einer ne defekte Bremsanlage hat, dann nehm ich ihn nicht mit (schon geschehen). Er gefährdet sich und andere.
Gruß Detlef
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Cycling is an addiction, it can drive you quite insane. It can rule your life as truly as strong whiskey and cocaine. | |
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#670196 - 11/18/10 08:58 AM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: Dipping]
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An alle Juristen hier: Gibt es denn nicht die Möglichkeit, mit einer schriftlichen oder vor Zeugen ausgesprochenen Erklärung jede Haftung auszuschließen? So in der Art: Jeder ist für den Zustand seines Rades und seiner Fahrweise selbst verantwortlich. Jede Gemeinde macht das mit Rad- und Fußwegen:"Hier wird nicht geräumt oder gestreut, Benutzung auf eigene Gefahr." Gruß, Ralph Unter vernünftigen Menschen gegenseitig geht das sicher und wird auch üblicherweise so gehandhabt. Was hab ich schon für Haftungsausschlußerklärungen unterschrieben, um z.B. an Grabungsaktionen von Höhlenforschern oder an Befahrungen von absaufgeneigten Wasserhöhlen teilzunehmen. Problem (und ja, auch gegenüber der Gemeinde, die mit Ansage nicht streut) ist, daß eine Versicherung, die Geld wiederhaben will, das anders sehen kann und von sich aus den Rechtsweg in Gang setzt, und dazu a) bei einer Gruppe nahezu gleichwertiger Privatfahrer, Privatbergsteiger etc. sich einen herauspickt, der aufgrund z.B. seiner etwas höheren Erfahrung, oder weil er die Fahrkarten gekauft und das Ziel vorgeschlagen hat, zum "Tourenleiter" wird, ob er will, oder nicht. Im alpinen und sonstigen "Outdoor"-Bereich war das Haßwort "Garantenstellung" lange in aller Munde (und das hier genannte österreichische Urteil zeugt von aufkeimendem Menschenverstand in der Gerichtswelt). b) auch bei noch so deutlichen "auf eigene Gefahr"-Hinweisen immer noch eine Verkehrssicherungspflicht für den Weg sieht, mit der Folge, daß z.B. eine Alpenvereinssektion, die einen Weg oder einen Klettersteig in ihrem "Zuständigkeitsbereich" wöchentlich hätte kontrollieren sollen, was nicht machbar ist, und zur Folge hatte, daß diese Sektion den Weg nicht gesperrt, sondern umgepflügt und physikalisch unbegehbar gemacht hat bzw. den Klettersteig komplett abgebaut hat incl. aller Haken, Tritte usw. Ähnlich gelagerte Fälle gibt es reichlich, und natürlich genug Gegenbeispiele, wo hier Gerichte mit Menschenverstand das ganze zurechtgestutzt haben. Aber der (unfreiwillige) Tourenleiter, der als Privatmensch nicht wie ein DAV- oder ADFC-Ehrenamtler irgendeine Vereins-Haftpflicht oder -Rechtsschutzversicherung im Hintergrund hat, muß halt erst mal ganz allein durch die Instanzen durch. DAS ist der Mist bei der ganzen Sache. lG Matthias
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#670271 - 11/18/10 01:20 PM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: radler4711]
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Hallo Detlef, der Job des Tourenleiter könnte auf mich auch zukommen. Der ADFC Köln sucht zur zeit welche und ich habe mich gemeldet. Gibt es eine "Fahranleitung" für Tourenführer, die aussagt, auf was man achten muss? Zum Beispiel, darf ich einen mitnehmen mit defekter Bremsanlage - mal rein theoretisch betrachtet ? Rainer Hallo Rainer, meines Wissens gibt es vom ADFC spezielle Seminare für Tourenleiter. Auf der ADFC-Seite habe ich dieses Seminar für 2010 gefunden. Ich weiß nicht, ob der Besuch eines solchen Seminars obligatorisch ist aber ich habe die Erfahrung gemacht, daß die ADFC-Tourenleiter vor einer Tour immer darauf hinweisen, daß die Teilnahme an der Tour auf eigene Gefahr stattfindet. Diese Hinweise habe ich von einem ADFC-Tourenleiter auch schon vor einer Forums-Tour gehört und ich gehe davon aus, daß diese Hinweise obligatorisch sind und in irgendeiner Art auch den neuen Tourenleitern beigebracht werden. In München war es zumindest früher so, daß neue Tourenleiter zuerst als Co-Tourenleiter eingesetzt wurden bevor sie alleine auf die Menschheit losgelassen wurden. Aber frag doch bei deinem Ortsverband nach, wie die das dort handhaben.
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#670360 - 11/18/10 06:15 PM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: Tandemfahren]
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Ja, ich hab bewusst an den Begriff des Tourenleiters angeknüpft, weil darauf auch die Ursprungsfrage abzielte. Wenn jeder hier noch eine Variante einbringt, wird es halt einfach unübersichtlich, fürchte ich. Im Ausgangsposting ging es ja nur um den Ausschluss der Haftung, d.h. die Haftung des "Tourenleiters" konnte man unterstellen. Naja, bereits im 11. Beitrag kam der Hinweis auf Forumstouren und indirekt im 13. Beitrag, ob denn diese Tourenleiterei einen Bezug dazu hat. Da ich auch schonmal in die Verlegenheit kam, eine Forumstour zu initiieren oder mal ein Ticket für die Mitradler gekauft habe, hatte ich mich hier reingehangen und nachgefragt. Meine Privatmeinung, die ich durchaus dem gesunden Menschenverstand zuordne, deckt sich wenigstens mit dem Urteil des österreichischen Richters und ein paar anderen Meinungen. Andererseits lese ich im selben Faden auch ein paar unbestimmte Hinweise, dass (sinngemäß zusammengefasst) in D eben nicht unterstellt werden kann, dass es im Zweifel nach "gesundem Menschenverstand" geht und dass da durchaus einige Gefahren lauern. Hier muss ja keine Rechtsberatung zu konkreten Fällen abgegeben werden. Vielleicht könnte aber jemand, der tatsächlich die entsprechende Ausbildung hat, mal ganz allgemein die Rechtsverhältnisse erläutern, wenn's geht in verständlichem Alltagsdeutsch. Mir geht's konkret um solche Fälle wie Forumstouren. Alle organisierten Touren wie vom ADFC oder von anderen Vereinen dürfte mit einer Gruppenhaftplicht des Vereins abgedeckt sein. Gruß Dietmar
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#670430 - 11/18/10 09:48 PM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: Dietmar]
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Hier muss ja keine Rechtsberatung zu konkreten Fällen abgegeben werden. Vielleicht könnte aber jemand, der tatsächlich die entsprechende Ausbildung hat, mal ganz allgemein die Rechtsverhältnisse erläutern, wenn's geht in verständlichem Alltagsdeutsch. Mir geht's konkret um solche Fälle wie Forumstouren. Alle organisierten Touren wie vom ADFC oder von anderen Vereinen dürfte mit einer Gruppenhaftplicht des Vereins abgedeckt sein. Hmm, ich dachte, das hätte ich in meinem letzten Beitrag getan. Also, nochmal kurz zusammengefasst: Ich halte es für extrem unwahrscheinlich, dass jemand in seiner Eigenschaft als Leiter einer Forumstour in Anspruch genommen werden kann. Anders natürlich, wenn derjenige einen Teilnehmer umfährt. Aber eine Haftung, die daran anknüpft, dass die ausgewählte Strecke nicht sicher sei o.ä., kann man kaum begründen. So, noch zur Einschätzung dieser Auskunft: Zwei Examina habe ich (also nicht erstes Semester), aber keine praktische Erfahrung in dem Bereich. Noch ein Gedanke zum Haftungsausschluss: Damit entlastet man natürlich auch die meist ja vorhandenen Haftpflichtversicherungen. Daher würde es nicht unbedingt den Interessen der Teilnehmer einer Forumstour entsprechen, wenn alle sich gegenseitig von jeglicher Haftung freistellen. Auf die Gesunder-Menschenverstand-Diskussion lasse ich mich mal nicht ein...
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#670434 - 11/18/10 10:08 PM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?
[Re: Tandemfahren]
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... Hmm, ich dachte, das hätte ich in meinem letzten Beitrag getan. ... Na indirekt schon (nach nochmaligem Lesen und mit dem Wissen des letzten Beitrags). Danke für die Klarstellung! ... Auf die Gesunder-Menschenverstand-Diskussion lasse ich mich mal nicht ein... Kann ich verstehen! Gruß Dietmar
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