Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage?

Posted by: MatthiasM

Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage? - 11/18/10 08:58 AM

In Antwort auf: Dipping
An alle Juristen hier:
Gibt es denn nicht die Möglichkeit, mit einer schriftlichen oder vor Zeugen ausgesprochenen Erklärung jede Haftung auszuschließen? So in der Art: Jeder ist für den Zustand seines Rades und seiner Fahrweise selbst verantwortlich.
Jede Gemeinde macht das mit Rad- und Fußwegen:"Hier wird nicht geräumt oder gestreut, Benutzung auf eigene Gefahr."
Gruß, Ralph


Unter vernünftigen Menschen gegenseitig geht das sicher und wird auch üblicherweise so gehandhabt. Was hab ich schon für Haftungsausschlußerklärungen unterschrieben, um z.B. an Grabungsaktionen von Höhlenforschern oder an Befahrungen von absaufgeneigten Wasserhöhlen teilzunehmen.

Problem (und ja, auch gegenüber der Gemeinde, die mit Ansage nicht streut) ist, daß eine Versicherung, die Geld wiederhaben will, das anders sehen kann und von sich aus den Rechtsweg in Gang setzt, und dazu

a) bei einer Gruppe nahezu gleichwertiger Privatfahrer, Privatbergsteiger etc. sich einen herauspickt, der aufgrund z.B. seiner etwas höheren Erfahrung, oder weil er die Fahrkarten gekauft und das Ziel vorgeschlagen hat, zum "Tourenleiter" wird, ob er will, oder nicht. Im alpinen und sonstigen "Outdoor"-Bereich war das Haßwort "Garantenstellung" lange in aller Munde (und das hier genannte österreichische Urteil zeugt von aufkeimendem Menschenverstand in der Gerichtswelt).

b) auch bei noch so deutlichen "auf eigene Gefahr"-Hinweisen immer noch eine Verkehrssicherungspflicht für den Weg sieht, mit der Folge, daß z.B. eine Alpenvereinssektion, die einen Weg oder einen Klettersteig in ihrem "Zuständigkeitsbereich" wöchentlich hätte kontrollieren sollen, was nicht machbar ist, und zur Folge hatte, daß diese Sektion den Weg nicht gesperrt, sondern umgepflügt und physikalisch unbegehbar gemacht hat bzw. den Klettersteig komplett abgebaut hat incl. aller Haken, Tritte usw.

Ähnlich gelagerte Fälle gibt es reichlich, und natürlich genug Gegenbeispiele, wo hier Gerichte mit Menschenverstand das ganze zurechtgestutzt haben. Aber der (unfreiwillige) Tourenleiter, der als Privatmensch nicht wie ein DAV- oder ADFC-Ehrenamtler irgendeine Vereins-Haftpflicht oder -Rechtsschutzversicherung im Hintergrund hat, muß halt erst mal ganz allein durch die Instanzen durch. DAS ist der Mist bei der ganzen Sache.

lG Matthias