Posted by: MatthiasM
Re: Radtouren privat geführt- Rechtslage? - 11/16/10 01:36 PM
Wenn's um einen "Materialschaden" geht und sonst nix weiter, kann man untereinander rein privat von vorneherein vereinbaren, daß alles aufs eigene Risiko geht, insbesondere wenn man eine nach allgemeinem Menschenverstand gefahrgeneigte Aktion macht (bewußtes Windschattenfahren = "gemein kurze" Abstände, aber bewußt eingegangenes Risiko). Übel ist halt, wenn Versicherungen (Krankenversicherung, Unfallversicherung), Rettungsdienstträger etc. irgendwo versuchen, ihr Geld wiederzubekommen und das ganze eine für die Betroffenen absolut unangenehme Eigendynamik entwickelt.
Und nochmal: Schadenersatz = Zivilrecht. Schuldfrage oftmals: Strafrecht. Leider sind das im Rechtsleben häufig zwei völlig verschiedene (und sich ggf. widersprechende) Baustellen.
Und nochmal: Schadenersatz = Zivilrecht. Schuldfrage oftmals: Strafrecht. Leider sind das im Rechtsleben häufig zwei völlig verschiedene (und sich ggf. widersprechende) Baustellen.