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#343357 - 06/14/07 06:29 PM Inolight 20+ mit StZVO-Zulassung?
webmantz
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Moin zusammen,

habe gestern meinen Inolight 20+ geliefert bekommen. Dabei fällt als erstes die Verpackung auf:



Steht doch da tatsächlich "StZVO-Zulassung 10Lux" drauf. Was hat das denn nun zu bedeuten? Hat die Lauchte nun eine StZVO-Zulassung oder nicht?

Ebenso ist eine verwirrende Angabe auf der Rückseite der Verpackung: "Frontscheinwerfer für Dynamo- und Akkubetrieb (Bei Dynamobetrieb ist ein zusätzlicher Frontstrahler laut StZVO erforderlich)".

Zwei Dinge an dieser Aussage stimmen mich nachdenklich:
  1. muß es nicht heißen, daß bei Akkubetrieb eine zusätzliche Leuchte erfoderlich ist, statt bei Dynamobetrieb?
  2. auch diese Aussage impliziert, daß die Leuchte eine Zulassung nach StZVO hat

Was natürlich fehlt ist die entsprechende Zulassungsnummer auf dem Scheinwerfer selbst.

Frage ist, hat die Leuchte nun eine Zulassung oder nicht?

Gruß, André
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#343364 - 06/14/07 06:47 PM Re: Inolight 20+ mit StZVO-Zulassung? [Re: webmantz]
thomas-b
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Hallo André,

so sieht mein Karton auch aus, nur das an der Stelle mit dem roten Stern bei mir ein Aufkleber prangt, auf dem "Keine Zulassung nach StVZO" steht. Wenn dein Scheinwerfer keine Schlangenlinie (Zulassungszeichen) und Nummer, dann ist er auch nicht zugelassen.

Gruß
Thomas
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#343368 - 06/14/07 06:54 PM Re: Inolight 20+ mit StZVO-Zulassung? [Re: webmantz]
cyclist
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Hallo Andre!
Erst mal Glückwunsch, hast eine gute Wahl getroffen.

Zu deinen Fragen, nein die 20 Lux Inoled-Leuchte hat bis zum heutigen Tag noch keine Zulassung, wohl aber die 10 Lux Version. Bei der 20er Version sind wohl grundsätzlich alle zulassungsrelevanten Kriterien erfüllt, aber es ist wohl noch nicht gelungen (lt. Aussage eines Mitarbeiters des Herstellers auf einer Messe in 2006), genügend Leuchten (LEDs) (1000 St.?) zusammen zu bekommen, deren produktionsbedingte Streuung der Lichtqualität innerhalb des sehr kleinen (zulassungsfähigen) Rahmens liegt. Uns Anwendern werden die Unterschiede vermutlich nicht auffallen, selbst wenn denn 10 Inoleds nebeneinander fahrend + unter gleichen Bedingungen da sind (!!!) - letzteres ist aber im Praxisalltag nicht hinzubekommen, ohne Zurhilfenahme professioneller Gerätschaften.

Zitat:
1. muß es nicht heißen, daß bei Akkubetrieb eine zusätzliche Leuchte erfoderlich ist, statt bei Dynamobetrieb?

Nein. Ich denke das der satz schon so richtig ist. Kann mir durchaus vorstellen, das die Leuchte (20er Version) bereits zugelassen ist, für den Betrieb mit Akku (!!!) an Rädern <11kg (!!!).
Zitat:
auch diese Aussage impliziert, daß die Leuchte eine Zulassung nach StZVO hat

Das könnte auf meinen vorherigen Satz hindeuten, insofern wäre da schon eine Zulassung, für diesen genannten Einsatzzweck, vorhanden.

Frag doch mal selber bei der Firma nach, das dürfte doch am einfachsten sein! Und anschliessend stell deren Antwort doch hier ein.
Schönen Gruß
Markus
Unterwegs zu sein, heißt für mich nicht auf der Flucht zu sein. Ich habe Zeit genug, oder nehme sie mir. Vielleicht weil ich noch kein Rentner bin? Bin auf Reisen nicht elektrifiziert unterwegs. Wieso? Weil ich es noch kann!

Edited by cyclist (06/14/07 06:55 PM)
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#343407 - 06/14/07 08:25 PM Re: Inolight 20+ mit StZVO-Zulassung? [Re: webmantz]
jfkoehle
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In Antwort auf: webmantz
Ebenso ist eine verwirrende Angabe auf der Rückseite der Verpackung: "Frontscheinwerfer für Dynamo- und Akkubetrieb (Bei Dynamobetrieb ist ein zusätzlicher Frontstrahler laut StZVO erforderlich)".


Mit Strahler dürfte der weiße Reflektor gemeint sein.
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#343411 - 06/14/07 08:35 PM Re: Inolight 20+ mit StZVO-Zulassung? [Re: jfkoehle]
webmantz
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In Antwort auf: jfkoehle

In Antwort auf: webmantz
Ebenso ist eine verwirrende Angabe auf der Rückseite der Verpackung: "Frontscheinwerfer für Dynamo- und Akkubetrieb (Bei Dynamobetrieb ist ein zusätzlicher Frontstrahler laut StZVO erforderlich)".


Mit Strahler dürfte der weiße Reflektor gemeint sein.

Wohl eher nicht, denn ein extra Reflektor ist bei diesem Scheinwerfer grundsätzlich Pflicht, egal ob im Akku- oder Dynamobetrieb.

Ich vermute eher, daß der Scheinwerfer tatsächlich noch nicht zugelassen ist, aber man bei meiner Verpackung vergessen hat, entsprechende Aufkleber auf den Hinweis "StZVO zugelassen" zu kleben.

Interessant wäre die Frage, ob ich als "unwissender" Verbraucher wissen muß, daß eine K-Nummer auf das Gehäuse gehört, oder ob im Zweifelsfall der Hersteller haften müßte, weil er mir ja unrichtigerweise einen Scheinwerfer als STVO-zugelassen verkauft hat, der das gar nicht ist.

Gruß, André
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#343447 - 06/14/07 10:15 PM Re: Inolight 20+ mit StZVO-Zulassung? [Re: webmantz]
univok
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Exakt, die Bezeichnung "Rückstrahler" ist irreführend, weiße Relektoren heißt es, egal ob am Akku oder Dynamo.

§67 Abs. 3: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php
"Fahrräder müssen mit mindestens einem nach vorn wirkenden weißen Rückstrahler ausgerüstet sein."

Ergo - der Inolight hat keinen, also muss einer extra ran. Schade übrigens, eine zusätzliche Schelle, sieht doof aus, kann rosten und abbrechen.

Und Akkubetrieb ist immer nur erlaubt bei Rädern < 11kg, aber nur mit zugelassenen SW. Ein nicht Zugelassener kriegt nie eine Zulassung, weder am Akku noch am Dynamo. Lt. www.inoled.com ist der 20+ auch ohne Zulassung, Schlange und K-Nummer.

Wundert mich, dass die so einen Murks auf den Karton drucken. Wirkt unprofessionell. Vielleicht ein Reseller?

Edited by univok (06/14/07 10:17 PM)
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#343479 - 06/15/07 02:17 AM Re: Inolight 20+ mit StZVO-Zulassung? [Re: univok]
Ilai
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Akkugespeiste Scheinwerfer (mit K-Nummer) sind AFAIK auch an Nicht-(Rennrädern unterhalb 11 Kg) zugelassen, aber nicht als einzige Beleuchtung. Wenn ich die Vorschrift richtig verstanden habe, muss zur Akkuleuchte noch eine Dynamo-Funzel (auch mit K-Nummer) am Rad vorhanden sein und funktionieren.
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#343486 - 06/15/07 05:29 AM Re: Inolight 20+ mit StZVO-Zulassung? [Re: Ilai]
LarsB
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So ist es - dynamogestütze Beleuchtung ist vorgeschrieben, Akkubeleuchtung alternativ zu nutzen aber auch erlaubt. Und gerade da gibt es mittlerweile ja doch eindeutig bessere Leuchten, die auch zugelassen sind, wie von Bumm die Gasentladungslampe (aka Xenonstrahler).

Beide (Dynamo + Akkubeleuchtung) müssen aber eben zugelassen sein, d.h. entweder K-Zeichen mit Wellenlinie aufweisen oder zumindest (neumodischer) mit E-Zeichen versehen sein (letzteres ist mindestens in der Streuscheibe eingeprägt, wenn denn).
Insofern wäre mal interessant, ob irgendetwas in der Art auf dem 20+ erkennbar ist...
< Lars >
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#343530 - 06/15/07 08:46 AM Re: Inolight 20+ mit StZVO-Zulassung? [Re: LarsB]
webmantz
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Moin,
In Antwort auf: LarsB

... Und gerade da gibt es mittlerweile ja doch eindeutig bessere Leuchten, die auch zugelassen sind, wie von Bumm die Gasentladungslampe (aka Xenonstrahler). ...

na das ist ja mal ein toller Vergleich, einen 650,- Strahler gegen einen 80,- Strahler.

In Antwort auf: LarsB
Beide (Dynamo + Akkubeleuchtung) müssen aber eben zugelassen sein, d.h. entweder K-Zeichen mit Wellenlinie aufweisen oder zumindest (neumodischer) mit E-Zeichen versehen sein (letzteres ist mindestens in der Streuscheibe eingeprägt, wenn denn).
Insofern wäre mal interessant, ob irgendetwas in der Art auf dem 20+ erkennbar ist...

Nö, weder auf dem Gehäuse noch auf der Streuscheibe sind irgendwelche K- oder E-Zeichen eingeprägt.

Gruß, André
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#343555 - 06/15/07 09:42 AM Re: Inolight 20+ mit StZVO-Zulassung? [Re: webmantz]
PeLu
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In Antwort auf: webmantz
na das ist ja mal ein toller Vergleich, einen 650,- Strahler gegen einen 80,- Strahler.
Es geht darum, daß man auch bei wesentlich höherem Lichtstrom die Blendwerte einhalten kann. qed
Gruß aus Linz/Donau, PeLu
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#343571 - 06/15/07 10:19 AM Re: Inolight 20+ mit StZVO-Zulassung? [Re: webmantz]
LarsB
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In Antwort auf: webmantz

na das ist ja mal ein toller Vergleich, einen 650,- Strahler gegen einen 80,- Strahler.

Neumodischer Schnickschnack wie Gasentladungslampen haben halt ihren Preis (... wer's braucht) - darum geht es aber nicht, sondern um die Tatsache, dass das Teil trotz markant besserer Ausleuchtung nunmal eine Strassenzulassung besitzt (!), sprich vollkommen legal genutzt werden darf. Ok, der Punkt heißt rotationsasymmetrische Ausleuchtung, aber ist ja nun wirklich nichts besonderes bzw. neues bei allen anderen Verkehrsteilnehmern.

Belämmert finde ich daran eigentlich v.a., so laienhaft "von außen" betrachtet, dass für Akkuleuchten scheinbar andere Prüfnormen herangezogen werden wie für die dynamogestützen Leuchten bzw. dass hier technisch weitaus mehr Spielraum zulässig ist als an der Pfllichtbeleuchtung (ich sag nur die blödsinnige Festlegung auf exakt und einzig 6,0V/3W, anstelle einer Vorschrift für Mindestlichtstärken oder ähnliches...). Ist doch im Grunde widersprüchlich: Pflicht ist Mickerfunzel, mehr darf keinesfalls sein, aber als zusätzliches (!) Licht, hoppala, ja, da darf man deutlich besseres nutzen.

Heraus kommen dann Lampen wie die 20+, die scheinbar ja problemlos sich verhalten im Strassenalltag - aber genau dort nicht genutzt werden dürf(t)en. Siehe jegliches Fehlen von K-Wellen oder E-Zulassungen auf der Lampe selber (auf Kartons interessiert leider nicht, das ist höchstens wettbewerbsrechtlich problematisch, da es sich dann so gesehen ja um einen Sachmangel handelt -> Sachmangelhaftung bei Zusicherung von Produkteigenschaften, die es offensichtlich ja nicht hat; ergo: Karton aufheben und im Falle eines Falles wie nach einem Unfall sich auf die Sachmangelhaftung berufen listig ).
Das Fehlen der Zeichen ist halt gleichbedeutend mit "nicht geprüft/zugelassen", selbst so Klimperteile wie Reflektoren müssen Prüfsiegel aufweisen, um als geprüftes Teil auch erkennbar und im Sinne der StVZO eben auch als solches zugelassen zu sein (E-Zeichen = ABE; K-Welle = eigentlich veraltet, geprüft nach nationaler Norm, wie in dem Fall halt die unharmonisierten Fahrradvorschriften).

Im Ausland wäre mir das zugegebenerweise gleich (da blickt vermutlich keiner, nach welchen Vorschriften mein Fahrrad in Deutschland für den Strassenverkehr zulässig ist/wäre) und würde die Leuchte ans Rad bauen vorher - allerdings hierzulande ist mir aus Versicherungsgründen das Risiko zu hoch, um mit einer nicht zugelassenen Leuchte zu fahren (im Falle eines Unfalls sind Versicherungen ja schnell dabei, sich aus der Zahlungspflicht zu ziehen, so mit Konstrukten wie "Leuchte hat keine Zulassung, ergo Rad gar nicht verkehrstauglich, tja, Pech für sie, also bei grober Fahrlässigkeit zahlen wir nix").

Gruß,
Lars
< Lars >

Edited by LarsB (06/15/07 10:22 AM)
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#343582 - 06/15/07 11:01 AM Re: Inolight 20+ mit StZVO-Zulassung? [Re: LarsB]
trubby
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In Antwort auf: LarsB

Neumodischer Schnickschnack wie Gasentladungslampen haben halt ihren Preis (... wer's braucht) - darum geht es aber nicht, sondern um die Tatsache, dass das Teil trotz markant besserer Ausleuchtung nunmal eine Strassenzulassung besitzt (!), sprich vollkommen legal genutzt werden darf. Ok, der Punkt heißt rotationsasymmetrische Ausleuchtung, aber ist ja nun wirklich nichts besonderes bzw. neues bei allen anderen Verkehrsteilnehmern.

Weder BigBang noch Inolight20+ noch andere Fahrzeugscheinwerfer haben eine rotationssymetrische Ausleuchtung, von daher verstehe ich die Aussage deines letzten Satzes nicht.

In Antwort auf: LarsB

Belämmert finde ich daran eigentlich v.a., so laienhaft "von außen" betrachtet, dass für Akkuleuchten scheinbar andere Prüfnormen herangezogen werden wie für die dynamogestützen Leuchten bzw. dass hier technisch weitaus mehr Spielraum zulässig ist als an der Pfllichtbeleuchtung (ich sag nur die blödsinnige Festlegung auf exakt und einzig 6,0V/3W, anstelle einer Vorschrift für Mindestlichtstärken oder ähnliches...). Ist doch im Grunde widersprüchlich: Pflicht ist Mickerfunzel, mehr darf keinesfalls sein, aber als zusätzliches (!) Licht, hoppala, ja, da darf man deutlich besseres nutzen.

AFAIK geht es um die Serienstreuung in der Produktion. Der 10+ hat ja das nötige Prüfsiegel (daher auch auf dem Karton der Hinweis - leider sicher etwas irreführend wirr ). Beim 20+ wird aber die Leuchtkraft der verbauten LED auch ausgenutzt, es kommt zu messbaren Leuchtstärkeschwankungen zwischen den Scheinwerfern aufgrund der Serienstreuung der LEDs und deshalb zu keiner Serienabnahme. Jeder 20+ für sich würde wohl durchaus die Kriterien der TA erfüllen. Soweit zumindest, was ich darüber so aus dritter Hand gelesen habe. zwinker

Grüße,
André
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#343650 - 06/15/07 01:41 PM Re: Inolight 20+ mit StZVO-Zulassung? [Re: webmantz]
Felidae
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Ihr lest die Verpackung falsch.

Da steht doch ganz klar STVO Zulassung 10LUX hat man die Inolight20+ besitzt diese eben keine.

Klar ersichtlich zumindest wenn man viel umgang mit Juristen hat und immer das kleingedruckte liest zwinker

Feli der mit der Leuchte sehr zufrieden ist aber umsteigen wird sobald es die P4 Serienmäßig verbaut gibt. (Elektronik und Selberbasteln ist leider nicht mein ding)
MfG Sven
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#343658 - 06/15/07 02:15 PM Re: Inolight 20+ mit StZVO-Zulassung? [Re: Felidae]
webmantz
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Posts: 1,155
In Antwort auf: Felidae

Ihr lest die Verpackung falsch.

Da steht doch ganz klar STVO Zulassung 10LUX hat man die Inolight20+ besitzt diese eben keine.

Klar ersichtlich zumindest wenn man viel umgang mit Juristen hat und immer das kleingedruckte liest zwinker
...

Falsch! Nirgendwo, weder auf der Verpackung, noch in der Beschreibung oder auf der Lampe, steht irgendeine Angabe darüber, wieviel LUX die Lampe erzeugt. Ich kann also als Kunde gar nicht wissen, das mit den 10 LUX nicht die Lampe gemeint ist, die ich gerade in den Händen halte. Man kann von mir als Kunden auch nicht erwarten, daß ich das gesamte Produktprogramm eines Herstellers kenne, inklusive techn. Daten, um dann das Rätsel zu lösen, daß der FETT ROT aufgebrachte Hinweis auf eine STVZO Zulassung für ein anderes Produkt des Herstellers gilt.

Ich selbst wußte ja vor dem Kauf, daß diese nicht zugelassen ist. Aber ein Kunde, der diese Verpackung im Laden sieht, wird eindeutig getäuscht.

Gruß, André
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#343694 - 06/15/07 03:36 PM Re: Inolight 20+ mit StZVO-Zulassung? [Re: webmantz]
univok
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Darf man eigentlich am Rad > 11kg einen (1) Dynamofrontscheinwerfer sowie (2) Akkufrontscheinwerfer gleichzeitig einschalten?

Dass man ihn anbauen darf wobei (1) Pflicht und (2) optional, scheint eine Tatsache (obwohl ich dass in §67 http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php nirgendswo sehen kann...).
Erinnere mich dunkel einmal gelesen zu haben dass ein Fahrrad immer nur genau *ein* weißes Licht nach vorne zeigen soll, finde die Stelle aber nicht mehr. verwirrt

Edited by univok (06/15/07 03:39 PM)
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