Re: Inolight 20+ mit StZVO-Zulassung?

Posted by: trubby

Re: Inolight 20+ mit StZVO-Zulassung? - 06/15/07 11:01 AM

In Antwort auf: LarsB

Neumodischer Schnickschnack wie Gasentladungslampen haben halt ihren Preis (... wer's braucht) - darum geht es aber nicht, sondern um die Tatsache, dass das Teil trotz markant besserer Ausleuchtung nunmal eine Strassenzulassung besitzt (!), sprich vollkommen legal genutzt werden darf. Ok, der Punkt heißt rotationsasymmetrische Ausleuchtung, aber ist ja nun wirklich nichts besonderes bzw. neues bei allen anderen Verkehrsteilnehmern.

Weder BigBang noch Inolight20+ noch andere Fahrzeugscheinwerfer haben eine rotationssymetrische Ausleuchtung, von daher verstehe ich die Aussage deines letzten Satzes nicht.

In Antwort auf: LarsB

Belämmert finde ich daran eigentlich v.a., so laienhaft "von außen" betrachtet, dass für Akkuleuchten scheinbar andere Prüfnormen herangezogen werden wie für die dynamogestützen Leuchten bzw. dass hier technisch weitaus mehr Spielraum zulässig ist als an der Pfllichtbeleuchtung (ich sag nur die blödsinnige Festlegung auf exakt und einzig 6,0V/3W, anstelle einer Vorschrift für Mindestlichtstärken oder ähnliches...). Ist doch im Grunde widersprüchlich: Pflicht ist Mickerfunzel, mehr darf keinesfalls sein, aber als zusätzliches (!) Licht, hoppala, ja, da darf man deutlich besseres nutzen.

AFAIK geht es um die Serienstreuung in der Produktion. Der 10+ hat ja das nötige Prüfsiegel (daher auch auf dem Karton der Hinweis - leider sicher etwas irreführend wirr ). Beim 20+ wird aber die Leuchtkraft der verbauten LED auch ausgenutzt, es kommt zu messbaren Leuchtstärkeschwankungen zwischen den Scheinwerfern aufgrund der Serienstreuung der LEDs und deshalb zu keiner Serienabnahme. Jeder 20+ für sich würde wohl durchaus die Kriterien der TA erfüllen. Soweit zumindest, was ich darüber so aus dritter Hand gelesen habe. zwinker

Grüße,
André