Re: Inolight 20+ mit StZVO-Zulassung?

Posted by: jfkoehle

Re: Inolight 20+ mit StZVO-Zulassung? - 06/14/07 08:25 PM

In Antwort auf: webmantz
Ebenso ist eine verwirrende Angabe auf der Rückseite der Verpackung: "Frontscheinwerfer für Dynamo- und Akkubetrieb (Bei Dynamobetrieb ist ein zusätzlicher Frontstrahler laut StZVO erforderlich)".


Mit Strahler dürfte der weiße Reflektor gemeint sein.