Re: Inolight 20+ mit StZVO-Zulassung?

Posted by: webmantz

Re: Inolight 20+ mit StZVO-Zulassung? - 06/14/07 08:35 PM

In Antwort auf: jfkoehle

In Antwort auf: webmantz
Ebenso ist eine verwirrende Angabe auf der Rückseite der Verpackung: "Frontscheinwerfer für Dynamo- und Akkubetrieb (Bei Dynamobetrieb ist ein zusätzlicher Frontstrahler laut StZVO erforderlich)".


Mit Strahler dürfte der weiße Reflektor gemeint sein.

Wohl eher nicht, denn ein extra Reflektor ist bei diesem Scheinwerfer grundsätzlich Pflicht, egal ob im Akku- oder Dynamobetrieb.

Ich vermute eher, daß der Scheinwerfer tatsächlich noch nicht zugelassen ist, aber man bei meiner Verpackung vergessen hat, entsprechende Aufkleber auf den Hinweis "StZVO zugelassen" zu kleben.

Interessant wäre die Frage, ob ich als "unwissender" Verbraucher wissen muß, daß eine K-Nummer auf das Gehäuse gehört, oder ob im Zweifelsfall der Hersteller haften müßte, weil er mir ja unrichtigerweise einen Scheinwerfer als STVO-zugelassen verkauft hat, der das gar nicht ist.

Gruß, André