Re: Inolight 20+ mit StZVO-Zulassung?

Posted by: Ilai

Re: Inolight 20+ mit StZVO-Zulassung? - 06/15/07 02:17 AM

Akkugespeiste Scheinwerfer (mit K-Nummer) sind AFAIK auch an Nicht-(Rennrädern unterhalb 11 Kg) zugelassen, aber nicht als einzige Beleuchtung. Wenn ich die Vorschrift richtig verstanden habe, muss zur Akkuleuchte noch eine Dynamo-Funzel (auch mit K-Nummer) am Rad vorhanden sein und funktionieren.