Posted by: univok
Re: Inolight 20+ mit StZVO-Zulassung? - 06/14/07 10:15 PM
Exakt, die Bezeichnung "Rückstrahler" ist irreführend, weiße Relektoren heißt es, egal ob am Akku oder Dynamo.
§67 Abs. 3: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php
"Fahrräder müssen mit mindestens einem nach vorn wirkenden weißen Rückstrahler ausgerüstet sein."
Ergo - der Inolight hat keinen, also muss einer extra ran. Schade übrigens, eine zusätzliche Schelle, sieht doof aus, kann rosten und abbrechen.
Und Akkubetrieb ist immer nur erlaubt bei Rädern < 11kg, aber nur mit zugelassenen SW. Ein nicht Zugelassener kriegt nie eine Zulassung, weder am Akku noch am Dynamo. Lt. www.inoled.com ist der 20+ auch ohne Zulassung, Schlange und K-Nummer.
Wundert mich, dass die so einen Murks auf den Karton drucken. Wirkt unprofessionell. Vielleicht ein Reseller?
§67 Abs. 3: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php
"Fahrräder müssen mit mindestens einem nach vorn wirkenden weißen Rückstrahler ausgerüstet sein."
Ergo - der Inolight hat keinen, also muss einer extra ran. Schade übrigens, eine zusätzliche Schelle, sieht doof aus, kann rosten und abbrechen.
Und Akkubetrieb ist immer nur erlaubt bei Rädern < 11kg, aber nur mit zugelassenen SW. Ein nicht Zugelassener kriegt nie eine Zulassung, weder am Akku noch am Dynamo. Lt. www.inoled.com ist der 20+ auch ohne Zulassung, Schlange und K-Nummer.
Wundert mich, dass die so einen Murks auf den Karton drucken. Wirkt unprofessionell. Vielleicht ein Reseller?