Re: Inolight 20+ mit StZVO-Zulassung?

Posted by: univok

Re: Inolight 20+ mit StZVO-Zulassung? - 06/15/07 03:36 PM

Darf man eigentlich am Rad > 11kg einen (1) Dynamofrontscheinwerfer sowie (2) Akkufrontscheinwerfer gleichzeitig einschalten?

Dass man ihn anbauen darf wobei (1) Pflicht und (2) optional, scheint eine Tatsache (obwohl ich dass in §67 http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php nirgendswo sehen kann...).
Erinnere mich dunkel einmal gelesen zu haben dass ein Fahrrad immer nur genau *ein* weißes Licht nach vorne zeigen soll, finde die Stelle aber nicht mehr. verwirrt