Das sind Urteile nach meinem Geschmack!
DAvon, das sich die Pozilei in der Praxis an Fahrradgewicht oder StVO-Zulassung aufhängt, habe ich ebenfalls noch nicht gehört, auch bei den Stadion-Flutlichtern, die manche so mit sich führen, noch nie was gehört, das es da Probleme gibt.
Aber jetzt mal ein Erlebnis, das ich gestern Nacht auf einem Radweg (Isar-Hochufer Raum Geiselgasteig) hatte: Kurvig, nur unzulänglich durch die Lampen des 5-10 m entfernten Fußwegs beleuchtet. Ich hatte die Augen auf den Lichtkegel meiner am Lenker befestigten EL300 fixiert, um die vielen kleinen Kurven genau zu sehen. Und dann kommt mir einer entgegen, mindestens mein Tempo (also auch >25-30 kmh), und hat zwar ne recht helle Funzel am Helm, aber weil das Ding ja über 2 m über der Erde schwebt, nahm ichs eindeutig später war, weil ich die Augen ja auch ständig auf den Boden vor mir gerichtet hatte. Nicht das ich mich besonders drüber aufgeregt hätte, oder das das jetzt besonders gefährlich war oder so. Aber jetzt frag ich mich, weil ich ja auch gelegentlich mit einer alleinigen 20W-Leuchte am Helm fahre, ob da schon mal jemand Ärger mit den Herren in Grün hatte? Zulassung hin oder her, am Helm ists mal wieder offiziell garantiert nicht erlaubt könnte ich mir vorstellen?!