Hallo,

Zitat:
Hat da wer Praxiserfahrungen?


Eigene nicht, aber ich habe erst vor kurzem von einem Gerichtsurteil gelesen (wars eventuell in der Radwelt??), bei dem es genau darum ging.

Ein Autofahrer hatte einen MTB-Fahrer mit nicht zugelassenem Akkuscheinwerfer übergebügelt und versucht sich eben damit rauszureden. Er kam vor Gericht nicht durch. Der Akkoscheinwerfer hat sogar nach dem Sturz noch funktioniert, der Autofahrer hätte den Radler sehen müssen, unabhängig davon, ob der Scheinwerfer zugelassen war.

Martina