Ich denk mal, dass die Batteriebeleuchtung ein Zugeständnis an die Rennradfahrer war. Und dann hat der Gesetzgeber eben ein Kriterium angeführt. Die Polizei wird sich doch, wenn überhaupt nur dafür interessieren, dass Licht da ist im Dunkeln. Es könnte höchstens bei einem Unfall Probleme mit dem Gegner geben, wenns ans Zahlen geht.
Vorhin ist mir ne junge Frau mit Kind im Kindersitz hintendrauf begegnet ohne Licht, dunkle Sachen. Das ist jenseits von lustig.
Gruß Jutta