Die StvO schreibt vor, dass Fahrräder eine fest installierte Beleuchtungsanlage haben müssen. Ausnahme: Bei Räder bis 11kg muss diese nicht fest installiert sein, sondern muss nur mitgeführt und bei Dunkelheit benutzt werden. Die Änderung auf 13kg ist meines Wissens ein Vorschlag, der momentan diskutiert wird (oder auch nicht). Ist aus meiner Sicht auch totaler Blödsinn, entweder sollte so etwas für alle oder für keinen gelten.
Gruss
Uli