Hallo in die Runde,
wenn für ein Rad ein bestimmtes zulässiges Gesamtgewicht angegeben ist, wie wird das bestimmt, wie sind da normalerweise die Reserven und was passiert wann und warum bei Überschreitung? Evtl. gute Frage für intime Kenner der Philosohie der Gewichtsangaben in den einschlägigen DIN-Normen? Hintergrund ist, mich überrascht, wenn ein vom Hersteller ausdrücklich für die großen Reisen empfohlenes und ausgestattetes "Trekkingrad" für konkret (nur) 120 kg zul. Gesamtgewicht freigegeben wird*. Ist das irgendeiner Vorschrift geschuldet, die einfach ein Minimum für bestimmte Fahrrad"klassen" vorsieht, das man dann halt reinschreibt (und kein Gramm mehr, um haftungstechnisch auf der sicheren Seite zu sein), oder wie kommen solche Zahlen zustande?
Was mir im Detail einfällt, wäre
- zunehmend beeinträchtigtes Fahrverhalten (sicher v.a. abhängig von der Rahmensteifigkeit und der Last
verteilung) >> evtl. verkraftbar
- Reduzierte Lebensdauer von Komponenten (z.B. erhöhter Verschleiß) >> verkraftbar, intensivere Wartung
- Reduzierte Lebensdauer von lebenswichtigen tragenden Teilen (Rahmen/Gabel, Lenker, verfrühte Ermüdung mit Bruchrisiko) >> nutzbare Lebensdauer, vorsorgliches Wechseln nach XX Kilometern/Jahren?
- Funktionseinschränkung (Bremsen z.B.) >> ok, das merkt man...
- Risiko von plötzlichem akutem Materialversagen (z.B. blanke Überlastungsbrüche, ggf. gefördert durch beschleunigte Ermüdung)
>> Unfallgefahr
lG Matthias
PS.: * tel. Auskunft Winora für konkret das Winora Labrador
(siehe hier), aus dessen Rahmen vom Modelljahr 2004 ich mir mein aktuelles Allzweckrad zusammengebaut habe, Ausstattung im wesentlichen vergleichbar, nur Louisen 160/160 statt Felgenbremse, Gabel RST mara statt Suntour