Ich gehe mal davon aus, daß der Ausdruck "Fehler passieren schon mal" nicht mit deiner tatsächlich gemachten Erfahrung zu vergleichen ist. So was dürfte auch Flo nicht gutheißen, so wie wir ihn kennen. Unter Fehler verstehe ich weder fahrlässiges noch vorsätzliches Handeln. Es ist also was passiert, wovon der (z.B. Mechaniker) nichts bemerkt hat.
In deinem Fall, wie in dem hier beschriebenen gehe ich davon aus, daß der Händler den Fehler bereits erkannt hat und dann das Teil trotzdem dem Kunden verkaufte.
Da steckt nicht nur charakterliche Schwäche dahinter, sondern kriminelles Handeln, weshalb sich berechtigterweise auch die Staatsanwaltschaft einschaltet. Vor allem bei Folgen mit Schäden an der Person.