Es ist offenbar nötig, die 6 Monate näher zu erläutern:

Zunächst habe ich 6 vielleicht 8 Wochen auf das erste Rad gewartet. Dann bin ich damit noch ein paar Wochen in der Stadt herumgefahren um dann noch 6 Wochen nach Frankreich zu radeln. Hier das erste mal mit Gepäck. Alles in allem ca. 35kg. Bei dieser Tour habe ich den "Mangel" überhaupt erst bemerkt. Als ich wieder bei Generator aufschlug begann die von mir beschriebene Odysee, weil ich sie so gewollt habe. Der verbaute Bram - Rahmen war damals absolut üblich. Vergleichbare Rahmen wurden mit höchster Wahrscheinlichkeit auch von anderen Edelschmieden verbaut. Meine Rohloffnabe trägt die Nr. 7634, man hatte damals noch keine große Erfahrung damit, welche Rahmen geeignet waren und welche nicht. Der Rahmen war völlig mangelfrei und bereits knapp 3000km gelaufen! Ich hätte das Ärgernis im Laden gar nicht vorführen können, weil ich kein Gepäck und keine starke Steigung zur Verfügung hatte.

Zum anderen waren damals diese verstellbaren Ausfallenden etwas brandneues. Die Generatoren gehörten zu den allerersten, die das überhaupt anboten. Leider zunächst nur am Kometen. Für mich war dieser Prototyp ein Glücksgriff. Vielleicht erinnert sich noch einer an die hässliche Drehmomentstütze, die damals noch verbaut wurde?

Auf welcher Grundlage hätte ich den klagen sollen? Die abstruse Idee dieser Möglichkeit ist mir überhaupt erst während dieses Threads hier gekommen. Die 6 Monate beinhalten auch eine ca. zweimonatige Nutzung des Rades, dazu kommt die übliche Wartezeit. Es verbleiben also weitere zwei Monate um das Problem in den Griff zu kriegen. Das war schlicht eine Meisterleistung!

Ich will noch kurz bemerken, dass meine "devote Ader" in diesem Thread reichlich überstrapaziert wird. Ich habe meine Geschichte sehr sachlich und ohne Beschönigung geschildert. Das ich mit dem Laden "sympatisiere", habe ich auch beschrieben. Es kann sich jeder ein Bild über meine mögliche Befangenheit machen. Trotzdem reichen die Vorwürfe vom gutmütige Versuchskarnikel bis zum querschiessenden Sympatisanten bis hin zur Arroganz, wegen der Verwendung des Wortes "kullern". Die dargelegte km - Leistung am Fluss legt dieses Wort nahe. Es beleidigt nicht, verniedlicht allenfalls ein wenig. Eine Verniedlichung ist auch angemessen, wenn ich mir betrachte, dass mein 60 Jahre altes Mütterchen problemfrei die doppelte km- Zahl zurücklegt und dabei noch Zeit für Kneipenbesuch, Kaffeekränzchen und Obstbaumplünderung hat.

Die gedankenlose Beschreitung des Kriegspfads über den Anwalt verschreckt mich inzwischen sehr. Ich bin da angelangt, dass ich mich frage, ob ich hier im Forum noch richtig aufgehoben bin. Ich habe nämlich keine Lust, beim nächsten querliegenden Gedankenfurz, der mir hier mal über die Tastatur fliegt, einen Rechstverdreher am Hals zu haben.

Wenn sich jeder eine Rechtschutzversicherung leistet und man seine Konflikte nur noch über den Anwalt austrägt, streitet man sicher auf hohem Niveau. Von einer "Rechtssprechung" "im Namen des Volkes" kann aber, nicht erst nach dem 32 cent Flaschenpfandurteil, keine mehr Rede sein. Man wird auch in Zukunft nicht an der Vernunft vorbeikönnen.

leicht verstörte Grüße vom Peter