Falsche Richtung bringt 50:50
Oberlandesgericht Hamm, 9 U 12/98
Währe doch in meinem Fall gegeben.
Sorry, Reyk,
dieses Urteil ist in Deinem Fall irrelevant, wenn Deine Schilderung stimmt.
Das bezieht sich auf Abbieger aus derselben Straße.
Hier hatte der Querverkehr Grün, Du also Rot.
Mitschuld gäbe es nur wenn beide Grün (oder Rot) gehabt hätten.
Wenn Deine Schilderung stimmt, dann spare Dir weitere unnötige Unkosten,
nimm's als Lehrgeld und paß' das nächste mal besser auf - es könnte mehr kaputtgehen als bloß ein Fahrrad.
ciao Christian