Also mir wird die Sache mit der Gefährdungshaftung niemals einleuchten, aber wurscht.
Die Gefährdungshaftung ist der durch die gesetzliche Hapftpflichtversicherung des Autofahrers gedeckt.
Was mich wundert ist, daß unser Indanierhäuptling, der sich doch selbst den menschgewordenen ökonom schimpft hier nicht versuchen würde auch noch einen Vorteil für sich rauszuschlagen......
Auch wenn der Autofahrer zu 1/3 Schuld wegen der Gefährungshaftung hat, hilft das mir im Unfall mit einem Auto? Nein tut es nicht. 2/3 Schuld habe ich dann und die tun weh, abgesehen von meinen Verletzungen.
Mit seiner rechtlichen Würdigung lag unser selbstzernannter Jurastudent aber auch diesmal daneben, wie schon bei der Leistungserschleichungsgeschichte.......
Ich habe eben viel Mensaessen gegessen.
Mal gucken welche Korken er sonst noch so springen läßt.... Bier und Chips liegen schonmal bereit......
Ich gönne mir einen Radler (Biermischgetränk), am liebsten eine Schwarzradlerin.